
Downloads - Checklisten, Merkblätter, Vorlagen, Muster
Informationen und Wissen zum Thema Steuer
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Leitfaden „Influencer“ des Bayerischen Landesamt für Steuern
Quelle/Fremdlink finanzamt.bayern.de- Solidaritätszuschlag 2020, 2021 – aktueller Stand – Einspruch einlegen?!
- Das Lobbyregister - Was ist NEU?
- Die Grundsteuer-Reform – die Herausforderung in 2022 schnell und unkompliziert gelöst
- Checkliste Einkommensteuererklärung 2021
- Checkliste Einkommensteuererklärung 2020
- Einreichung einer Einkommensteuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist
- Die Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen in Deutschland
- Update zum Transparenzregister - Was ist NEU? Auf einen Blick
- Verfahrensdokumentation – was und wofür?*
- Steuertipps für Eltern – Wie unterstützt der Fiskus Familien?*
- Steuern sparen und dabei Gutes tun*
- Mit dem Homeoffice Steuern sparen*
- Wohnen unter zwei Dächern - Steuertipps für die Zweitwohnung*
- Steuerliche Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung*
- Steuertipps für den Ruhestand*
- Achtung bei der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen*
- Steuerliche Entlastung bei der Pflege von Angehörigen*
- Beschäftigung trotz Rente - was Rentner und Arbeitgeber beachten sollten*
- Verträge unter nahen Angehörigen - Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung*
- Haushaltsnahe Dienstleistungen - Frühjahrsputz vom Fiskus unterstützt*
- Steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung*
- Steuerliche Auswirkungen bei einer Scheidung
- Vorsorgeaufwendungen - an das Alter denken und Steuern sparen*
*Quelle Steuerberaterkammer Hessen
- Erbschaftsteuer – Höhe eines gesellschaftsvertraglich festgelegten Abfindungsanspruchs
- Erben und Schenken - rechtzeitiges Planen sichert steuerliche Vorteile
Quelle Steuerberaterkammer Hessen - "DAS NEUE ERBSCHAFTSTEUERRECHT" für Unternehmen
- Checkliste für das Testament
- Steuerbefreiung für das Familienheim – oder den Traum von Eigenheim nicht aufs Spiel setzen
Buchführung und Steuern - Steuerwegweiser für Existenzgründer
Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, ist mit finanziellen und ideellen Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Gerade deshalb sollte man sich im Vorfeld gezielt über wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen sowie über zu beachtende Vorschriften informieren.
- Download Steuerwegweiser für Existenzgründer
Quelle/Herausgeber Hessisches Ministerium der Finanzen - Download Buchführung und Steuern für Existenzgründer
Quelle/Herausgeber frankfurt-main.ihk.de - Checkliste-Unternehmensgründung
Nützliche Links
- Kassengesetz: Zertifizierung von Kassen zum Schutz vor Manipulation
Übergangsfrist läuft am 30. September 2020 aus - Wie man ab 1. Oktober 2020 weiterhin gesetzeskonform arbeitet - Was genau ist eine TSE?
- Tax Compliance – was Unternehmer beachten sollten*
- Kassen-Nachschau - Was Sie wissen sollten
Quelle Steuerberaterkammer Hessen - Checkliste-Kassenprüfung
- Ordnungsgemäße Kassenführung
- Merkblatt Korrekte Rechnungsstellung
- Update zum Transparenzregister
- S∙K∙ STEUER-UPDATE GEMEINNÜTZIGKEIT
- Steuertipps für Vereine
Herausgeber Finanzministerium MVP - Ehrenamt: Fiskus unterstützt Helfer
Quelle Steuerberaterkammer Hessen - Gemeinnützigkeitsrecht für mildtätige Stiftungen - Eine Einführung
Quelle Bundesverband Deutscher Stiftungen - Checklisten, Mustervorlagen, Merkblätter
- Steuerliche Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe
- „Steuer 1x1“ für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und GmbHs
- Vergütung für nebenberufliche Fahrer im Bereich der Altenhilfe
Quelle haufe.de
Stiftungen - Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine verbandsmäßig organisierte Institution, die einen vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft erfüllt. Die Stiftung hat keine Mitglieder, sondern Begünstigte, Destinatäre genannt. Das in die Stiftung investierte Vermögen (Grundstockkapital), muss im Regelfall in seinem Bestand erhalten bleiben.
Stiftung vs. Steuern?
Stiftungen als juristische Personen im Sinne der §§ 80 ff. BGB sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie unterliegen einem Körperschafsteuersatz von 15 Prozent, der sich um den Solidaritätszuschlag erhöht. Unterhält die Stiftung einen Gewerbebetrieb, kommt noch die Gewerbesteuer mit einem vom konkreten Hebesatz abhängigen Steuersatz von ca. 12 bis 14 Prozent dazu.
Verfolgen Stiftungen gemeinnützige Zwecke gem. § 52 AO, können sie steuerbegünstigt werden. Steuerbefreit können sie sein, wenn sie die speziellen Anforderungen an die Steuerbefreiung aus den §§ 51 ff. AO und den zugehörigen Einzelsteuergesetzen erfüllen.
Wie hoch muss das Vermögen sein, um eine Stiftung zu gründen?
Ein bestimmter Mindestbetrag, um eine Stiftung zu gründen, ist nicht festgelegt. Laut § 80 Abs. 2 BGB muss die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert sein. Zurzeit werden in Deutschland 100.000 Euro als ausreichend angesehen.
Was ist "Stiftungsvermögen"?
Stiftungsvermögen ist nicht nur Geld, es kann aus allen Arten von Vermögenswerten bestehen. Z.B. aus Wertpapieren, Immobilien, Unternehmensanleihen, Kunstsammlungen, Patenten, Lizenzen oder Urheberrechten.
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen bestehen. Die meisten Stiftungen nehmen auch Spenden an.
Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Stiften - Welche verschiedenen Zuwendungsmöglichkeiten gibt es?
Spende/Zustiftung: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock der Stiftung.
Stiftung zu Lebzeiten: Sie bestimmen, welcher Zweck aus den anteiligen Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll.
Erbeinsetzung/Vermächtnis: Die Stiftung wird per Testament/Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Ein Kuratorium wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge Ihrem letzten Willen entsprechend verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Werden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen versteuert?
Handelt es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung, muss die steuerbefreite gemeinnützige Stiftung keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu leisten.
Werden Zuwendungen an Familienstiftungen versteuert?
Da Stiftung und Stifter nicht verwandt sind, werden Zuwendungen in der ungünstigsten Steuerklasse III versteuert, in der zwei Steuersätze gelten: Für Anschaffungen bis zu einem Wert von 6 Millionen Euro gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. Liegt der Wert darüber, werden 50 Prozent der Erbschaft- bzw. der Schenkungssteuer zugrunde gelegt.
Zuwendungen zur Errichtung einer Familienstiftung werden in der Steuerklasse I besteuert. Je nach Wert, des in die Stiftung übertragenen Vermögens, betragen die Steuersätze zwischen 7 (Wert bis 75.000 Euro) und 30 Prozent (Wert über 26 Millionen Euro).
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesfinanzministerium / Steuern
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Bundessteuerberaterkammer
- Bundeszentralamt für Steuern
- Hessisches Finanzministerium
- Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
- Schuldenuhr
- Steuerberaterkammer Hessen
- Veröffentlichte Unternehmensinformationen
- Wirtschaftsprüferkammer