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Grundsteuer - Die Grundsteuer-Reform

Für alle Grundstückseigentümer

GRUNDSTEUER-Reform 

Worum geht es?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in 2018 die momentane Vorgehensweise bei der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat, war der Gesetzgeber gezwungen, das Grundsteuergesetz anzupassen. Einer ungleichen Bewertung gleichartiger Grundstücke und damit einem Verstoß gegen das Bewertungsgesetz sollte entgegengewirkt werden. Der Gesetzgeber hat somit in 2019 das Grundsteuergesetz reformiert, weshalb alle Grundstücksbesitzer in 2022 Steuererklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben müssen. Es geht weg von den jahrzehntealten Einheitswerten, aufgrund dessen sich die Höhe der Grundsteuer von den tatsächlichen Grundstückswerten entfernt hatte, hin zu einer gerechten und überschaubaren Festsetzung der Grundsteuerwerte.

Für jede Wohnung, jedes Haus, jeden Acker und alle sonstigen Grundstücke in Deutschland muss demzufolge eine solche Steuererklärung abgegeben werden. Was das für den einzelnen Steuerbürger bei insgesamt ca. 36 Millionen Grundstücken an Unsicherheit und Arbeit bedeutet, ist leicht vorstellbar. 

Hier möchten wir Sie gerne unterstützen und Ihnen diese Herausforderung abnehmen, so dass das Thema Grundsteuer für Sie schnell und unkompliziert gelöst ist. Daher zunächst die Grundfrage: Besitzen Sie eine oder mehrere Immobilien, unbebaute Grundstücke oder sonstiges Ackerland oder Waldflächen? Möchten Sie einen Überblick darüber erhalten, was zu welchem Zeitpunkt auf Sie zukommt und welche Daten dazu benötigt werden? Dann lesen Sie weiter…

 

Zeitlicher Rahmen
Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31. Januar 2023 ist nach Anforderung des Finanzamtes im Grundsteuerwertverfahren eine sogenannte Feststellung des Grundsteuerwertes (rückwirkend auf den 1. Januar 2022) einzureichen. Bei Verspätung oder Unterlassung wird das Finanzamt mit den entsprechenden Strafzuschlägen reagieren.  

 

Was wird benötigt
Der Bund hat ein relativ komplexes Bewertungsmodell für bebaute Wohn- und Geschäftsgrundstücke entwickelt, dem sich ein großer Teil der Bundesländer angeschlossen hat. Einige Bundesländer jedoch haben die Möglichkeit genutzt, hiervon abzuweichen und weniger umfangreiche Bewertungsmodelle einzuführen. 

Bitte schauen Sie daher im Folgenden, wo Ihre Grundstücke liegen – davon hängt ab, welche Informationen wir benötigen, um Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärungen zu unterstützen:

Für alle Grundstücke wird die Lage des Grundstücks sowie die Grundstücksgröße benötigt. Den dazugehörigen Bodenrichtwert ermitteln wir für Sie. Weiterhin benötigen wir die Information, um welche Art von Grundstück es sich handelt beziehungsweise wie es genutzt wird.

 

Baden-Württemberg wendet als einziges Bundesland das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ an, bei dem die oben genannten Informationen ausreichend sind.  

 

Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen - Hier bitten wir Sie um die Zusendung der folgenden Daten:

  • Wohnfläche bei Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • Nutzfläche bei Geschäftsgrundstücken

 

Alle übrigen Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) - Hier bitten wir Sie um die Zusendung der folgenden Daten:

  • Gebäudeart
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche beziehungsweise Bruttogrundfläche

 

Sollten Sie Fragen haben, wie die einzelnen Flächen abzugrenzen sind oder wo Sie solche Daten finden können, kommen Sie gerne auf uns zu! Gerne unterstützen wir Sie schon jetzt dabei, sich auf diese Herausforderung vorzubereiten und sie am Ende auch unkompliziert und möglichst schnell zu lösen.
 

 

Sprechen Sie uns HIER an und wir überlegen gemeinsam, welche Daten benötigt werden und welche Sie noch besorgen müssen.

 

  • Zum Download des Newsletters Grundsteuer-Reform als pdf

Ihre Fragen?

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Unsere Leistungen im Überblick

Beratung

  • Steuerliche und rechtliche Beratung beim Erwerb und der Übertragung von Immobilien*
  • Quantifizierung steuerlicher Risiken bei Immobilienübertragungen
  • Steuerliche Wertermittlung sowie Kaufpreisermittlung und Kaufpreisaufteilung
  • Beratung und Unterstützung bei Nachfolgeplanungen und Grunderwerbsteuer
  • Beratung bei steuerlichen Einzelfragen (z.B. Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Spekulationsgeschäften, gewerblicher Grundstückshandel)
  • Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere hinsichtlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen oder Vorsteuerkorrekturen
     

Fortlaufende Unterstützung

  • Ermittlung der steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen

*Rechtliche Beratung durch qualifizierte Anwälte

 

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