Zurück nach oben

Steuerberatung für Influencer

Social-Media-Business: Buchhaltung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Wegzugsbesteuerung

Als Influencer, Content Creator oder Blogger stehen Sie vor steuerlichen Herausforderungen und wir unterstützen Sie dabei

Wir sind spezialisiert auf Steuerberatung für Influencer, Content Creator und Social-Commerce/E-Commerce und zeigen Ihnen wie Sie Ihre Einnahmen (Honorare, Werbung, Merchandisingartikel, eigene Produkte) korrekt versteuern. Nur der Blick auf die Zahlen ist nicht ausreichend – wir beraten Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Die steuerlichen Verpflichtungen von Influencern auf Instagram, YouTube, TikTok, Twitch, OnlyFans und Co. sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab – besonders von den Einkommensquellen sowie der Art der Zusammenarbeit mit Unternehmen. 


Influencer verdienen ihr Geld durch bezahlte Kooperationen, gesponserte Beiträge oder Produktplatzierungen und erhalten Gratisprodukte (sogenannte Sachzuwendungen), die sie auch behalten dürfen. Dies sind Einnahmen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Auch andere „Geschenke" wie beispielsweise kostenlose Hotelübernachtungen, Gutscheine, etc. müssen versteuert werden.

Benutzen Influencer sogenannte Affiliates-Links und erhalten sie hierfür eine Vermittlungsprovision, müssen sie auch dies als Einnahme angeben. Affiliate-Links sind Links, die der Influencer in seinem Reel, Post oder Story einsetzt, und die zu einer Unternehmenswebseite führen. Klickt ein Follower auf den Link und kauft er ein Produkt, bekommt der Influencer eine Vermittlungsprovision. 
 

Einige Aspekte, die Influencer steuerlich unbedingt beachten sollten: 

  • Einkommensteuer
    Einnahmen aus Influencer-Marketing gelten in Deutschland als steuerpflichtiges Einkommen. Influencer müssen diese Einnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
  • Gewerbesteuer
    Übt ein Influencer eine gewerbliche Tätigkeit aus, wird der Gewinn auch der Gewerbesteuer unterworfen. 
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer/VAT)
    In Deutschland sind Influencer, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben und verkaufen und hierfür ein Entgelt erhalten, dazu grundsätzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer zu berechnen und an die Steuerbehörden abzuführen.
  • Sozialversicherungsbeiträge
    Influencer sollten zudem das Thema Scheinselbständigkeit im Blick haben.

 

Da die steuerlichen Konsequenzen von der jeweiligen Tätigkeit des Influencers abhängen und damit stark variieren, empfehlen wir unbedingt, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Nur so kann der Influencer seine spezifischen Verpflichtungen erfüllen. Für eine korrekte steuerliche Beurteilung sollten Influencer ihre Einnahmen und Ausgaben von Anfang an genau dokumentieren! Lassen Sie sich steuerrechtlich beraten bevor Sie Geld- oder gar Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung riskieren!

 

Sie sind Influencer und haben Fragen zum Steuerrecht? Lernen Sie uns kennen! Auch gerne per Video-Call – unabhängig davon, an welchem Ort Sie sich befinden.

 

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

Unsere Leistungen für Influencer

  • Einkommensteuerberatung – inklusive Gewerbesteuerpflicht
  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung/ Erstellung des Jahresabschluss
  • Umsatzsteuerberatung (welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer)
  • Buchführung und Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben
  • Individuelle Steuerstrategien für Influencer (Steueroptimierung)
  • Existenzgründungsberatung als Influencer – z.B. geeignete Unternehmensform
  • E-Commerce
  • Steuerrechtliche Beratung bei Kooperationen/Partnerschaften
  • Lohnbuchhaltung
  • Immer ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort oder digital
  • Was ist bei einem Zuzug nach Deutschland zu beachten
  • Wegzugsberatung aus Deutschland 

Das solltest Du beachten!

Du bist deutscher Influencer und möchtest dem deutschen Schmuddelwetter den Rücken kehren, um in Zypern durchzustarten?

 

Achtung: Wenn Du in Deutschland an einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 1 % beteiligt bist und vielleicht sogar Geschäftsführer dieser Gesellschaft bist, gibt es steuerliche Fallstricke, die Du kennen solltest.

 

Das sind die wichtigsten 4 Punkte:
 

1. Wegzugsbesteuerung: Ziehst Du dauerhaft nach Zypern und meldest Deinen Wohnsitz in Deutschland ab, wird Deine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft so behandelt, als hättest Du sie im Moment des Wegzugs verkauft.
 

2. Aufdeckung stiller Reserven: Alle stillen Reserven werden aufgedeckt – auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Markenrechte, die Deiner Kapitalgesellschaft gehören. Diese Werte können erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 

3. Steuerstreckung: Eine Steuerstundung ist seit 2022 nicht mehr möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du jedoch die Steuer über sieben Jahre in Raten zahlen.
 

4. Weitere ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen:

  • Bleibst Du Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft, wird möglicherweise weiterhin eine Betriebsstätte in Deutschland unterstellt. Dadurch könnten Teile der Einkünfte der Kapitalgesellschaft weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein.
  • Umsatzsteuerlich ist zu prüfen, wo Deine Leistungen ausgeführt werden und ob es zu einer Umsatzsteuerpflicht in Deutschland kommt.

 

Unser Tipp:
Sprich vor Deinem Umzug mit uns! Wir bewerten die stillen Reserven, prüfen die ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen Folgen und entwickeln eine Strategie, die Dir finanzielle Sicherheit gibt.


Schreib uns jetzt und lass uns Deinen Wegzug steuerlich optimal gestalten! 
 

Edda Christiane Vocke und Julia David

Oder vereinbare hier direkt ein Erstgespräch!

 

 

2025 bringt neue Umsatzgrenzen – und die klingen auf den ersten Blick fantastisch, können aber schnell zur Steuerfalle werden. Wer die neuen Regeln nicht kennt, landet unvorbereitet in der Regelbesteuerung und zahlt am Ende drauf. Gerade bei unregelmäßigen Einnahmen oder großen Deals kann das richtig teuer werden!
 
Die neuen Grenzen: Traum oder Albtraum? 

  • Ab 2024 dürfen Sie 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr umsetzen, ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Klingt wie ein Upgrade? Aber Vorsicht: Sobald Sie die 100.000-Euro-Grenze überschreiten, gilt ab dem ersten zusätzlichen Cent die Regelbesteuerung.
  • Der Schockmoment: Keine Übergangsfrist, keine Nachsicht – Ihre Umsätze werden ab diesem Punkt steuerpflichtig. Und das kann Ihr Einkommen spürbar schmälern.

 
Warum das gerade für Influencer riskant ist: 

  • Ein plötzlicher erfolgreicher Post, eine virale Kampagne oder ein größerer Kooperationsvertrag kann Ihre Einnahmen sprunghaft ansteigen lassen.
  • Ohne genaue Kontrolle über Ihre Umsätze könnten Sie unvorbereitet in die Steuerpflicht rutschen – und plötzlich fehlt das Geld für die unerwartete Steuerlast.

 
Das sollten Sie jetzt tun! 

  • Tracken Sie Ihre Einnahmen wie ein Profi! Keine Kooperation, keine Werbeeinnahme darf Ihnen entgehen – führen Sie klare Aufzeichnungen.
  • Planen Sie mit einem Puffer: Wenn Sie die 100.000-Euro-Grenze erreichen, brauchen Sie einen Plan B – etwa eine angepasste Kalkulation!
  • Sichern Sie sich professionelle Hilfe: Frühzeitige Beratung macht den Unterschied zwischen Kontrolle und Chaos.

 
Vorsicht bei den Rechnungen!

  • Ab 2025 gilt: Verweis auf § 19 UStG ist Pflicht auf Ihren Rechnungen, wenn Sie Kleinunternehmer bleiben.
  • Sie müssen zwar keine E-Rechnungen erstellen, aber empfangsbereit für elektronische Rechnungen sein – und diese ordnungsgemäß archivieren.

 
Sind Sie vorbereitet? 
Die neuen Regeln geben Ihnen zwar mehr Umsatzspielraum, aber sie verlangen absolute Kontrolle. Gerade Influencer mit schwankenden Einnahmen und spontanen Großaufträgen müssen jetzt besonders wachsam sein. Ein einziger erfolgreicher Monat – und schon stehen Sie mitten in der Regelbesteuerung.
 

 

Sprechen Sie uns an!

Wir machen Sie fit für 2025 und stellen sicher, dass Ihre Steuerstrategie genauso erfolgreich ist wie Ihr Content.

Edda Christiane Vocke und Julia David

Oder vereinbaren Sie hier direkt ein Erstgespräch!

 

 

Als Steuerberater, die Influencer betreuen, sehen wir immer wieder ähnliche Fehler, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Influencer starten oft voller Kreativität und Leidenschaft, ohne die steuerlichen Verpflichtungen im Blick zu haben. Doch früher oder später meldet sich das Finanzamt – und dann kann es teuer werden. In diesem Beitrag teilen wir die häufigsten Fehler, die wir aus unserer Praxis kennen, und zeigen, wie sie sich vermeiden lassen.

 

1. Gewerbeanmeldung – „Das ist doch nur ein Hobby“
Einer der häufigsten Irrtümer ist, dass Influencer ihre Tätigkeit als Hobby betrachten und kein Gewerbe anmelden. Doch sobald Einnahmen fließen – sei es in Form von Geld oder Sachleistungen – handelt es sich steuerrechtlich um eine gewerbliche Tätigkeit.
 

Typische Folge:
Bußgelder wegen verspäteter Gewerbeanmeldung oder rückwirkende Steuerforderungen.
 

Unser Tipp:
Meldet ein Gewerbe an, sobald ihr Einnahmen erzielt. Das schützt euch vor späterem Ärger.


2. Sachleistungen – „Geschenke muss ich doch nicht versteuern“
Marken schicken Produkte, Einladungen zu Events oder finanzieren Reisen – viele Influencer glauben, dass diese „Geschenke“ steuerfrei sind. Doch steuerlich gelten Sachleistungen als Einnahmen, die mit ihrem Marktwert angegeben werden müssen.


Typische Fehler:
    • Sachleistungen werden nicht dokumentiert.
    • Der Marktwert wird nicht korrekt erfasst.


Unser Tipp:
Führt eine Übersicht über alle erhaltenen Produkte oder Dienstleistungen, inklusive deren geschätztem Wert, und dokumentiert diese in eurer Buchhaltung.


3. Umsatzsteuer – „Ich dachte, das betrifft mich nicht“
Wenn eure Einnahmen die Grenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr überschreiten, greift die Regelbesteuerung. Viele Influencer übersehen diesen Punkt, besonders in Wachstumsphasen.


Typische Fehler:
    • Umsatzsteuer wird nicht in Rechnungen ausgewiesen.
    • Umsatzsteuer wird nicht rechtzeitig ans Finanzamt abgeführt.

Unser Tipp:
Behaltet eure Einnahmen im Blick und prüft regelmäßig, ob ihr die Kleinunternehmerregelung überschreitet. Falls ja, stellt rechtzeitig auf Regelbesteuerung um.


4. Vermischung von privat und geschäftlich
Ein häufiges Problem ist, dass private und geschäftliche Ausgaben vermischt werden. Ein Handy wird sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, und das Bankkonto bleibt das gleiche wie vor der Selbstständigkeit.

Typische Fehler:
    • Unklare Zuordnung von Kosten.
    • Schwierigkeiten bei der Buchführung.

Unser Tipp:
Führt getrennte Konten für geschäftliche und private Finanzen. Auch ein separates Smartphone oder Laptop erleichtert die Abgrenzung.


5. Fehlende Belege und Buchführungschaos
Ohne Belege keine Betriebsausgaben – und ohne Betriebsausgaben zahlt ihr mehr Steuern als nötig. Dennoch vernachlässigen viele Influencer die systematische Sammlung von Belegen und Rechnungen.

Typische Fehler:
    • Ausgaben werden nicht dokumentiert.
    • Einnahmen und Ausgaben werden unvollständig erfasst.

Unser Tipp:
Setzt auf digitale Buchhaltungstools oder beauftragt einen Steuerberater, um eure Buchführung ordentlich und vollständig zu halten.


6. Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgegeben
Manche Influencer hoffen, das Finanzamt bemerkt sie nicht, wenn sie einfach keine Steuererklärung abgeben. Ein großer Irrtum! Das Finanzamt wird tätig – und das bedeutet oft hohe Nachzahlungen und Strafen.

Typische Fehler:
    • Keine Einkommensteuer- oder Umsatzsteuererklärung abgegeben.
    • Fristen ignoriert.

Unser Tipp:
Haltet die Fristen ein und sucht euch Unterstützung, wenn ihr euch unsicher seid. Das spart euch unnötigen Stress.


7. Betriebsausgaben nicht vollständig genutzt
Viele Influencer wissen nicht, welche Ausgaben sie steuerlich geltend machen können. Dadurch gehen wichtige steuerliche Vorteile verloren.

Typische Beispiele für absetzbare Kosten:
    • Technik wie Kameras, Mikrofone oder Software.
    • Reisekosten zu beruflichen Events.
    • Marketingkosten wie Werbeanzeigen.

Unser Tipp:
Dokumentiert alle Kosten, die mit eurer Tätigkeit zusammenhängen, und besprecht mit eurem Steuerberater, was davon absetzbar ist.


8. Internationale Kooperationen nicht berücksichtigt
Viele Influencer arbeiten mit internationalen Marken oder Plattformen zusammen. Diese Einkünfte unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen, etwa dem Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer.

Typische Fehler:
    • Einkünfte aus dem Ausland werden nicht gemeldet.
    • Umsatzsteuerliche Verpflichtungen werden übersehen.

Unser Tipp:
Lasst euch bei internationalen Kooperationen beraten, um keine Fehler zu machen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.


9. Keine Rücklagen für Steuerzahlungen
Ein häufiger Fehler ist, dass Influencer keine Rücklagen für Steuerzahlungen bilden. Besonders bei Nachzahlungen oder Vorauszahlungen kann das schnell zu finanziellen Problemen führen.

Typische Fehler:
    • Nicht ausreichend Rücklagen gebildet.
    • Steuerforderungen kommen überraschend.

Unser Tipp:
Legt von jedem verdienten Euro mindestens 30–40 % zurück, um Steuernachzahlungen problemlos decken zu können.


10. Keine professionelle Unterstützung
Der häufigste Fehler ist, alles selbst regeln zu wollen. Steuerrecht für Influencer ist komplex und erfordert Fachwissen. Wer ohne Unterstützung agiert, läuft Gefahr, wichtige Aspekte zu übersehen.

Unser Tipp:
Holt euch einen Steuerberater, der sich mit Influencer-Marketing auskennt. Wir helfen euch, eure Steuerlast zu optimieren und Fallstricke zu vermeiden.


Fazit: Ordnung ist das A und O
Als Influencer seid ihr Unternehmer – und das bedeutet Verantwortung. Mit einer guten Organisation und professioneller Unterstützung könnt ihr steuerliche Fehler vermeiden und euch auf das konzentrieren, was ihr liebt: Content Creation.
Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung braucht, meldet euch bei uns! Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Influencern und helfen euch, eure steuerlichen Angelegenheiten auf solide Füße zu stellen.
 

Diese Hinweise dienen als allgemeine Richtlinie. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Jeder Influencer sollte sich an einen qualifizierten Steuerexperten wenden, um seine spezifische Situation zu besprechen.

Zum Download


Sendet uns hier eure Fragen!

 

 

 

1. Muss ein Influencer in Deutschland Steuern zahlen? 

Ja, Influencer in Deutschland müssen den Überschuss aus ihrer Tätigkeit versteuern. 


2. Muss ein Influencer Umsatzsteuer zahlen?

Die Tätigkeit der Influencer kann unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerpflichtig sein. Die Umsatzsteuerpflicht hängt von der Höhe der Entgelte und der Art der Tätigkeit ab.


3. Welche Ausgaben können Influencer in Deutschland absetzen?

Influencer können betriebliche Ausgaben geltend machen, darunter Kosten für Ausrüstung, Reisen, Arbeitszimmer und Marketingaufwendungen.


4. Gibt es spezielle steuerliche Regelungen für Influencer in Deutschland?

Es gibt keine speziellen Regelungen, die ausschließlich für Influencer gelten. Influencer müssen sich an die allgemeinen steuerlichen Vorschriften halten. Es ist wichtig, sich über den aktuellen Rechtsstand zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.


5. Wie sollten Influencer ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren?

Influencer sollten von Beginn an eine Buchführung erstellen. Dies ist wichtig für die ordnungsgemäße Erstellung der Gewinnermittlung.


6. Welche Steuern können für Influencer relevant sein? 

Influencer könnten Einkommensteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer/VAT) und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlen müssen, abhängig von ihrer Tätigkeit.


7. Müssen Influencer Sozialversicherungsbeiträge leisten? 

Ja, als selbstständiger Influencer könnten Sozialversicherungsbeiträge erforderlich sein. 


8. Was ist aus steuerlicher Sicht unverzichtbar für jeden Influencer? 

Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf. Wir erklären, was wichtig ist und können auch - wenn nötig -  gern entsprechende Software empfehlen, die dabei hilft.


9. Wann sollten Influencer einen Steuerberater konsultieren? 

Wir empfehlen, frühzeitig bzw. von Anfang an, einen Steuerberater zu konsultieren – insbesondere bei Unsicherheiten über die steuerliche Situation. Nur wer die Rechtslage kennt, kann auch alle Pflichten erfüllen.


 

 
Hinweis
Diese FAQ dienen als allgemeine Richtlinie. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Jeder Influencer sollte sich an einen qualifizierten Steuerexperten wenden, um seine spezifische Situation zu besprechen.
 


Senden Sie uns hier Ihre Fragen!

 

 


5 mögliche Konsequenzen

  1. Anordnung einer Sonderprüfung oder Betriebsprüfung: Die Steuerbehörden können jederzeit eine detaillierte Prüfung der Finanzunterlagen vornehmen. Dabei prüfen die Steuerbehörden, ob die Angaben korrekt waren und alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden.
  2. Schätzung der Einnahmen: Liegt keine ordnungsgemäße Buchführung vor, kann die Finanzbehörde die Buchhaltung verwerfen und die Einnahmen schätzen, sodass sich die Steuern entsprechend erhöhen.
  3. Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit: In einigen Fällen können Steuerbehörden Einschränkungen oder Verbote (z.B. Löschung des Gewerbes) für die Geschäftstätigkeit verhängen, werden die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.
  4. Verlust von Vertrauen: Wenn ein Influencer als steuerlich unzuverlässig gilt, könnte dies das Vertrauen von Geschäftspartnern, Unternehmen und der Öffentlichkeit beeinträchtigen.
  5. Strafverfahren: Die Steuerbehörden können ein Strafverfahren gegen einen Influencer einleiten, wenn er seine Einnahme nicht korrekt erklärt und falsche Angaben in der Steuererklärung macht. Im Strafverfahren kann das Gericht dann Geld- oder gar Haftstrafen gegen den Influencer verhängen. 

 
Hinweis
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell zu beurteilen ist und sich für jeden Fall andere steuerliche Pflichten ergeben. Um die obengenannten Konsequenzen zu vermeiden, sollten Influencer ihre steuerlichen Verpflichtungen verstehen und fristgerecht erfüllen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater hilft dabei, potenzielle Probleme zu identifizieren und zu vermeiden.