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Insolvenz und Sanierung

Insolvenz- und Sanierungsberatung für Unternehmen, Selbständige, Freiberufler

Die unternehmerische Insolvenz ist ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftssystems.

Die beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (*Destatis) im Dezember 2022 um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen. Im November 2022 hatte die Zahl um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 zugenommen.* Eine Insolvenz bedeutet nicht unbedingt das Ende - sie kann die Chance zum 2. Neuanfang sein. Die Fortführung und Sanierung von Unternehmen haben immer Vorrang vor der Liquidierung, wenn es eine realistische Erfolgsaussicht gibt. Die Frage ist: Lohnt sich der Kampf? 

Manchmal ist ein Insolvenzantrag der vorteilhaftere Weg - auch wenn man unermüdlich an einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation arbeitet. Die Insolvenzverschleppung - die verspätete Stellung eines Insolvenz­antrages - ist in Deutschland strafbar. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - spätestens nach 3 Wochen - muss der Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Insolvenzverfahren bietet durch das allgemeine Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger Schutz vor Gläubigern, die durch die Einzelzwangsvollstreckung ein Unternehmen sehr schnell zerstören können. Die Chancen für eine Gesamtsanierung oder einen Neuanfang im Schutz eines Insolvenzverfahrens können deutlich besser sein.


Laut der Insolvenzordnung in Deutschland gibt es 

  • die Regelinsolvenz für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personengesellschaften (KG, OHG, Einzelunternehmen) sowie Freiberufler.
  • die Verbraucherinsolvenz auch Privatinsolvenz genannt - für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit geringen Schulden und ohne bestehende Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. 


Unser mehrsprachiges Team unterstützt Sie in wirtschaftlicher Schieflage. Unser vorrangiges Ziel ist, die Existenz Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern. Besonders im Vorfeld einer sich anbahnenden Insolvenz, ist schnelles Handeln erfolgreich und sichert Existenzen. Rechtzeitige Sanierungsbemühungen können eine Insolvenz verhindern. Wir prüfen die realistische Sanierungsmöglichkeit Ihres Unternehmens und daran anschließend gestalten wir mit unseren kooperierenden Insolvenzrechtsexperten konkrete Sanierungspläne. 

 

Unsere wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung und unser betriebswirtschaftliches Know-how mit der Bindung an das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung, qualifizieren uns als fachkundigen Partner für Insolvenzverwalter, Unternehmen und Privatpersonen - während der Krise, in der Sanierungsphase sowie in der Insolvenz. 

 

Ihre Fragen zu Insolvenz und Sanierung?

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Wir freuen uns auch über Ihren Anruf: +49 69 971 231-0.

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen unsere Erfahrung und Know-how in der Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zu Fragestellungen des Steuer,- Handels- und Gesellschaftsrechts.

Unser Know-how steht Ihnen auch zur Verfügung für gutachterliche Stellungnahmen zu Fragestellungen des Anfechtungsrechts hinsichtlich des Zeitpunktes der Überschuldung, der verdeckten Gewinnausschüttung, der unzulässigen Entnahme durch Gesellschafter oder der nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

 

  • Prüfung der steuerlichen Folgewirkungen einer Insolvenzeröffnung bei Betriebsaufspaltung und/oder Organschaft
  • Beratung der Mandanten bei der Zielsetzung und Unternehmensplanung
  • Erfassung der aktuellen Ist-Analyse
  • Analyse der Handlungsmöglichkeiten
  • Controlling des Sanierungskonzeptes

 

 

Ein Spezialgebiet unserer Arbeit ist die Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - rund um die Insolvenz.

Wir helfen  Unternehmen, Insolvenzverwaltern oder Privatpersonen bei der Erledigung ihrer steuerlichen Pflichten. Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in Notsituationen gilt es Besonderheiten in der steuerlichen Gestaltung zu beachten.

 

  • Abwendung drohender Insolvenz
  • Maßnahmen zur Beseitigung eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • Vertretung gegen Gläubiger, Banken, Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Strategische Beratung vor Stellung eines Insolvenzantrages
  • Überprüfung bestehender Insolvenzantragspflichten
  • Erstellung der insolvenzspezifischen Rechnungslegung
     

 

Zu unseren Tätigkeiten zählen z.B.

  • Die betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • Schwachstellenanalyse
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Prüfung von Insolvenzantragspflichten im Abstimmung mit unseren Netzwerkpartnern aus dem Insolvenzrecht
  • Erstellen von Überschuldungsbilanzen ggf. Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
  • Beurteilung der Insolvenzreife
  • Erstellung von Sachverständigengutachten in Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellung 
  • Beratung sanierungsbedürftiger Unternehmen

 

 

Die Insolvenzberatung stellt einen Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Sind alle Maßnahmen zur Sanierung eines Unternehmens gescheitert, kommt es bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zwangsläufig zur Insolvenzantragstellung bei dem zuständigen Insolvenzgericht. Der Antrag kann durch den Schuldner oder einen Insolvenzgläubiger gestellt werden.

Durch ein Insolvenzplanverfahren können beispielsweise abweichende Vereinbarungen zwischen den Verfahrensbeteiligten getroffen werden, um so eine Fortführung des Unternehmens zu erreichen. Hier können wir auf langjährige Kontakte zu Fachanwälten und Insolvenzverwaltern zurückgreifen.

Bestehen nach einem bereits abgeschlossenen Insolvenzverfahren noch offene Forderungen, ist für natürliche Personen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung gegeben. Bei juristischen Personen kommt es nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der Regel zur Liquidation. Offene Forderungen werden in unvollkommene Verbindlichkeiten umgewandelt. Dies bedeutet, dass die Forderungen zwar fortbestehen und vom Schuldner freiwillig beglichen werden können, die Durchsetzung jedoch nicht von den Gläubigern erzwungen werden kann.

 

Hilfestellung bei der Insolvenz

  • Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes für das Insolvenzverfahren
  • Sachverständigengutachten zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens, zu den Ursachen sowie zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs
  • Unterrichtung der Gläubiger auf dem Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners sowie deren Ursachen
     

Sanierung und Übertragung

  • Unterstützung bei der Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter einschließlich der damit verbundenen Tätigkeiten im internen und externen Rechnungswesen
     

Liquidation

  • Insolvenzberatung
  • Beratung zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Haftung (Geschäftsführer)
  • Betreuung bei der Wiederaufnahme einer Selbstständigkeit

 

 

Steuerberatung und steuerliche Vertretung

Wir konzentrieren uns auf die Reduzierung von Steueransprüchen gegenüber dem Gemeinschuldner als Insolvenzforderungen. Die Einordnung dieser Vermögensansprüche in die sonstigen Masseverbindlichkeiten gilt es zu vermeiden. Dabei führen wir die Verhandlungen für Sie mit oder vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden, ebenso wie in allen Stadien der Außenprüfung und auch bei der Vertretung in Steuerverfahren, sei es im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren oder vor den Finanzgerichten aller Instanzen.

 

Unsere Leistungen umfassen die Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden. Wir erstellen den Überschuldungsstatus sowie Zwischen- und Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht und fertigen Sonderbilanzen aus Anlass des Vergleichs, der Liquidation oder der Sanierung. Hierin fließt auch die anlassbezogene Bewertung von Vermögensgegenständen ein.

 

 

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Insolvenzabwicklung und berät verschiedenste Branchen steuer- und betriebswirtschaftlich. Die kaufmännische, steuerliche und personalwirtschaftliche Abwicklung begleiten wir als erfahrener Partner und sichern den Insolvenzverwalter im steuerlichen Bereich rechtlich ab. Durch unsere Unterstützung entlasten wir den Insolvenzverwalter von steuerlichen Routinearbeiten und halten ihm den Rücken frei, für seine Aufgaben bei Gerichten und den Verwaltungsbehörden. Je früher wir einbezogen werden, desto mehr können wir den Insolvenzverwalter entlasten. Auch in einem fortgeschrittenen Verfahren, können wir den Insolvenzverwalter zügig und aktiv unterstützen. Jeder Part konzentriert sich auf seine Kernkompetenz.

 

Steuerberatung im Rahmen der Insolvenz für Insolvenzverwalter
Im Bereich der steuerlichen Abwicklung insolventer Unternehmen unterstützen wir Insolvenzverwalter insbesondere bei der
 

  • Erstellung von (rückständigen) Jahresabschlüssen / Bilanzen für alle gängigen Rechtsformen
  • Erstellung aller Steuererklärungen für insolvente Unternehmen
  • Erstellung von Insolvenz-Eröffnungsbilanzen
  • Übernahme der Buchhaltung mit Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs durch den Insolvenzverwalter 
  • Erstellung der Lohnabrechnungen im Falle der Fortführung
  • Übernahme der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten für den Insolvenzverwalter
  • Teilnahme an Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger / Finanzverwaltung
  • Übernahme der Buchhaltung 

 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Jana Seifert

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

 

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