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Asset Protection - Vermögensschutz

Schützen Sie Ihr privates Vermögen und Ihr Unternehmensvermögen

Asset Protection 

  • ist die Beratung über rechtlich zulässige Vorsorgemaßnahmen,
  • dient dem Schutz von Vermögenswerten
  • zum Schutz vor der Haftung und dem Zugriff Dritter.

 

Schützen Sie Ihr Vermögen dauerhaft vor dem Zugriff Dritter
Vermögen steht oft im Fokus und weckt Begehrlichkeiten, insbesondere in kritischen Situationen. Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist gestiegen. Ihre Vermögenswerte können z. B. durch Steuern oder Inflation gemindert werden. Ebenso ist das Insolvenzrisiko gestiegen und rechtliche Rahmenbedingungen haben sich verschärft. Auch Tätigkeiten als Unternehmer, Finanzierungen, Scheidungen, Erbfälle, etc. können ebenfalls zu einem Haftungszugriff Dritter wie z. Bsp. Banken, dem Finanzamt, Ex-Ehepartnern oder pflichtteilsberechtigten Kindern führen. Das Haftungsrisiko bei unternehmerischen Tätigkeiten hat sich drastisch erhöht. Unternehmer mit großen Haftungsrisiken müssen Maßnahmen ergreifen, um auch ihr privates Vermögen vor dem Haftungszugriff Dritter abzusichern. 

 

Gesellschafter einer Personengesellschaft, Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften, vermögende Privatiers, Geschäftsführer, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater oder Erben sind vom Risiko mit ihrem persönlichen Vermögen haften zu müssen, betroffen. Mindestsummen für die Asset Protection gibt es keine. Es ist egal ob Sie eine oder mehrere Millionen oder eine Eigentumswohnung für 120.000 Euro besitzen. Es gibt verschiedene Strategien zum Vermögensschutz, die unter dem Fachausdruck „Asset Protection“ zusammengefasst sind. Sie umfassen u. a. die Übertragung von Vermögenswerten auf Dritte - beispielsweise auf Mitglieder der Familie oder auf eine Stiftung. Welche Option die individuell Beste ist, erfordert auch immer eine gründliche steuerrechtliche Betrachtung des Einzelfalls.

 

Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte beraten Unternehmer, vermögende Privatpersonen, Immobilienbesitzer, Investoren und Familien über die Möglichkeiten zum Vermögensschutz.

GEFAHREN für das Vermögen 

  • Steuern 
  • Insolvenzrisiko
  • Verschärfung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Finanzierungen
  • Scheidungen
  • Erbfälle

GEFAHREN für Sie als 

  • Privatperson
  • Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Freiberufler (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater)

Potenzielle GLÄUBIGER

  • Finanzamt
  • Behörden
  • Sozialkassen
  • Wettbewerber
  • Banken, Kreditinstitute
  • Kunden, Lieferanten
  • Familienangehörige 
    (Pflichtteilsberechtigte), Ex-Partner

BEISPIELE Anspruchsgrundlagen

  • Steuergesetze, Sozialgesetze
  • Anfechtungsgesetz, Insolvenzrecht
  • Scheidung, Erbfall
  • Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • usw. usf.

Vermögensschutz / Asset Protection für privates und betriebliches Vermögen

 

Das im Privatvermögen angesparte und aufgebaute Vermögen oder das vom Unternehmer geschaffene Betriebsvermögen steht oft im Fokus und weckt Begehrlichkeiten. Unter dem Begriff „Vermögensschutz“ bzw. „Asset Protection” versteht man den Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und einem sich daraus ergebenden Zugriff der Gläubiger. Ziel der Asset Protection ist der Schutz von Vermögenswerten vor einem Verlust durch den Zugriff Dritter.

 

Was Sie schützen möchten
Das Haftungsrisiko bei unternehmerischen Tätigkeiten hat sich stark erhöht. Unternehmer mit hohen Haftungsrisiken müssen Maßnahmen ergreifen, um sowohl ihr Betriebsvermögen als auch ihr Privatvermögen vor dem Haftungszugriff Dritter abzusichern. Die Gefahr als Unternehmer mit seinem Privatvermögen zu haften ist dabei gestiegen. 

Im Unternehmen (auch Stiftungen, Vereine) bestehen Haftungsrisiken insbesondere für den Unternehmer selbst, aber auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, in Sonderfällen sogar für die Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co. KG. Rechtliche Rahmenbedingungen haben sich verschärft, zum Beispiel im Bereich Compliance, Datenschutz oder durch Auflagen im Umweltschutz. Die Steuergesetzgebung reglementiert immer mehr sogenannte Steuervermeidungstatbestände. Mit Blick auf die Corona-Situation ist das Insolvenzrisiko gestiegen.

Im privaten Bereich sollen häufig Teile des Vermögens vor einem Verlust geschützt werden. Das Privatvermögen soll möglichst generationenübergreifend für die Familie und deren Versorgung erhalten werden. Das Familienvermögen soll ganz oder teilweise so gesichert werden, dass der Unterhalt der Familienmitglieder noch aus dieser Rücklage bestritten werden kann. Haftungsrisiken können im Privatbereich zum Beispiel entstehen 

 

  • im Erbfall für den Erben, wenn pflichtteilsberechtigte Familienmitglieder, die nicht bedacht oder vermeintlich zu gering bedacht wurden, ihren Pflichtteil geltend machen 
  • im Schenkungsfall für den Beschenkten, wenn später Anfechtungen oder Insolvenzanfechtungen geltend gemacht werden
  • im Scheidungsfall wegen Unterhaltsansprüchen
  • bei der Testamentsgestaltung, wenn die Gestaltung bestehende Freibeträge, begünstigtes Vermögen oder Pflichtteilsberechtigte nicht optimal ausnutzt
  • bei Anlage des Vermögens für den Steuerzahler. 

 

Möglichkeiten der Asset Protection
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Vermögen zu schützen. Auszugehen ist dabei von der vorhandenen Vermögensstruktur und den potenziell drohenden Gefahren.

 

 

Beispiele für eine erfolgreiche Asset Protection sind:

  • Steueroptimierte Gestaltung des Vermögens zur Vermeidung von Steuerrisiken, sowohl des Privatvermögens als auch des Betriebsvermögens z.B. durch die optimale Rechtsformwahl 
  • Testamentarische Gestaltungen, beispielsweise Dauertestamentsvollstreckung 
  • Eheverträge zur Steueroptimierung oder Reduzierung persönlicher Risiken (z.B. in Unternehmerehe Aufhebung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, Güterstands Schaukel)
  • Vorweggenommene Erbfolge oder frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehepartner oder die Nachkommen (Ausnutzung der erbschaft- und Schenkung steuerlichen Freibeträge oder Steuervergünstigungen [z.B. Familienwohnheim]); gegebenenfalls in Kombination mit der Gestaltung der Unternehmensnachfolge 
  • Bildung oder Umschichtung von Vermögenswerten, die nicht gepfändet werden können
  • Übertragung des Vermögens in den Geltungsbereich solcher ausländischen Rechtsordnungen, die einen erhöhten Pfändungsschutz gewähren
  • Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung, womit ein Fremdzugriff dauerhaft ausgeschlossen und eine vollständige Unabhängigkeit des Vermögens von persönlichen Risiken erreicht wird
  • Optimale Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Verträgen mit Dritten
  • Einbringung des Vermögens in Gesellschaften, deren Satzung im Fall der Pfändung oder Insolvenz (oder auch eines sonstigen Ausscheidens) eine geringere Abfindung gewähren, sodass die Differenz sich dem Gläubigerzugriff entzieht

 

 

  • Der Ehevertrag: Wenn in einer Unternehmerehe noch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, kann dieser mit einem Ehevertrag aufgehoben und ein Differenzbetrag der such auf Grund einer fiktiven Zugewinnausgleichsberechnung ergibt, steuerfrei übertragen werden (sog. Güterstands Schaukel).
  • Die Vermögensübertragung oder vorweggenommene Erbfolge: Die rechtzeitige Übertragung wichtiger Vermögenswerte auf den Ehepartner oder auf die Kinder - Nutzen Sie dabei die steuerlichen Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge! Kombinieren Sie gegebenenfalls mit der Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
  • Eine Ehepartner-Gesellschaft: Der Unternehmer errichtet mit seiner Ehefrau eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Ehefrau wird Alleininhaberin der Gesellschaftsanteile und sie gehört zu beispielsweise 95 Prozent der Ehefrau. Der Unternehmer hält nur 5 Prozent. Damit hat er Stimmrechte als Gesellschafter. Gleichzeitig wird er zum Geschäftsführer bestellt. Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt werden, dass für alle Entscheidungen Einstimmigkeit erforderlich ist. Dieses „Modell Vetorecht“ lässt sich so ausgestalten, dass sobald ein Gläubiger den 5-Prozent-Anteil pfändet, die persönlichen Veto-Rechte des Geschäftsführers erlöschen.
  • Eine Familienstiftung: Die Familienstiftung sichert Vermögen dauerhaft. Sie ist eine rechtlich selbstständige juristische Person, die vom Stifter mit einem Grundstockvermögen ausgestattet wird und die Erträge fließen der Familie zu. Das Stiftungsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Stifters geschützt. Da die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und eine Körperschaft ohne Gesellschafter oder Mitglieder ist, kann es auch keine Durchgriffshaftung geben.

 

Kryptowährungen (kurz: Cryptos) sind inzwischen etablierte Wertaufbewahrungsmittel sowie Zahlungsmittel und werden zur «Verbriefung» der Anlage in alle möglichen Assetklassen wie Eigenkapital in Unternehmen, Darlehen, Grundstücke, Kunst, Wein, sogar Edelsteine und Oldtimer oder Nutzungsrechte verwendet (sog. Tokenisierung).

 

Der Marktwert von Cryptos wie Bitcoin hat plausiblen Schätzungen zufolge das Volumen von 2 Billionen Euro erreicht. Zwar machen die bekannten Cryptos wie Bitcoin und Ethereum den Grossteil dieser Währungen aus, daneben gibt es indessen noch ca. 9.000 andere, grösstenteils exotische Cryptos und eine Vielzahl von mehr oder weniger seriösen Handelsplätzen, auf denen die Cryptos gehandelt und auf sog. Wallets gelagert werden können. Ein privater Austausch von Cryptos ist ebenso möglich wie die Aufbewahrung auf sog. Cold Wallets im Safe oder auf dem privaten Rechner zu Hause. Die Anzahl und das Volumen von Cryptos wachsen ständig, wie auch die Anzahl der Investoren. In diesem Beitrag wird nur die Besteuerung von Cryptos im Privatvermögen behandelt, die durch ein aktuelles BMF-Schreiben im Entwurf festgeschrieben werden soll.

 

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Autoren
Dr. Peter Happe Steuerberater / FB Internationales Steuerrecht / C.P.A. 
Lothar Boelsen Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwalt / Steuerberater

 

Entscheidend ist die Struktur Ihrer Vermögenswerte und mögliche Risiken
 

  • Vermögensverwaltende GmbH gründen: Vorteile der Spardosen GmbH
    *Quelle/Fremdlink gruenderlexikon.de
  • Vermeiden Sie Steuerrisiken durch eine steueroptimierte Gestaltung
  • Gestalten Sie Ihr Testament (z.B. Dauertestamentsvollstreckung)
  • Reduzieren Sie persönliche Risiken durch Eheverträge
  • Damit Ihre Vermögen nicht gepfändet werden kann, schichten Sie es um
  • Übergabeverträge, mit denen Sie Ihr Vermögen auf den Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen
  • Mit der Güterstands Schaukel übertragen Sie Teile Ihres  Vermögen ohne Schenkungsteuer an den Ehepartner 
  • Einräumung eines unpfändbaren Wohnungsrechts
  • Übertragen Sie Ihr Vermögen auf eine inländische Familienstiftung - damit schließen Sie fremde Zugriff auf Ihr Vermögen aus und schützen Ihr Vermögen vor persönlichen Risiken
  • Strukturieren Sie in Gesellschaftsformen mit günstigerer Haftungsverfassung um
  • Übertragen Sie Ihr Vermögen rechtzeitig auf Ihre Nachkommen
  • Schützen Sie Ihr Familienheim als Unternehmer
  • Auch die Einräumung eines unpfändbaren Wohnungsrechts ist möglich

 

Das sind einige Möglichkeiten und es bedarf immer einer individuellen Beratung zum bestmöglichen Schutz Ihres Vermögens!

 

 

Asset Protection – Leistungen

Wir bieten Asset Protection stets als Beratung über legale Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und dem Zugriff Dritter. Eine seriöse Asset-Protection-Beratung beinhaltet dabei keine Gestaltungen zur Verfälschung von Tatsachen, zur Verheimlichung von Vermögenswerten oder zur sonstigen Verdeckung von Sachverhalten.

 

Eine gründliche rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung ist Voraussetzung für die Ermittlung, welche Maßnahme der Asset Protection individuell die Beste ist. Zum bestmöglichen Schutz Ihres Vermögens entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen und Maßnahmen, die eine möglichst umfangreiche Asset Protection für Ihr Vermögen gewährleisten. Für Ihr individuelles Asset Protection-Konzept behalten wir auch die zukünftige Vermögensentwicklung, sogar über den Tod hinaus, im Blick.

 

Unsere Beratungsleistungen für Ihre Vermögensgestaltung

 

  • Steuergestaltung zum Schutz Ihres Vermögens - als Unternehmer und privat
  • Vermögensübertragungen - Schenkungen zugunsten von Familienmitgliedern
  • Erbrechtliche Optimierungen
  • Steuerliche Optimierung Ihrer Unternehmensform
  • Prüfung Ihrer Vermögensentwicklung und finanzielle Auswirkungen darauf
  • Prüfung Ihrer individuellen Vermögensgegebenheiten und -werte 
  • Nachoptimierung Ihrer Verträge, Satzungen, Vereinbarungen - als Unternehmer und privat
  • Notarielle Unterstützung und Begleitung
  • Steuerberatung und rechtliche Beratung zur GmbH
  • Stiftungsberatung - zivilrechtlich und steuerlich für Stiftungen aller Art
  • Due Diligence bei neuen Vermögensinvestitionen

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

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Tel: +49 69 971 231-0

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Mona-Larissa Staud

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