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Steuerberater erhält Millionenerbe nicht

Stellt sich heraus, dass eine Erblasserin nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben – auch noch viele Jahre nach dem Erbfall.

Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Urteil vom 27.12.2022 (Az.: 6 U 2/22), dass der langjährige Steuerberater einer alleinstehenden und kinderlosen Dame nicht deren Erbe im Hinblick auf ihre mehrere Millionen Euro umfassendes Vermögens geworden war.

Bereits anlässlich der Erteilung eines Erbscheins im Jahr 2015 hatte das Amtsgericht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Verstorbene aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage gewesen war, wirksam zu testieren.

Im Hinblick auf den als Erbe eingesetzten Steuerberater sei es unerheblich, ob dieser die Testierunfähigkeit der Erblasserin kannte oder auch nur hätte erkennen können oder müssen, so das Oberlandesgericht. Eine mögliche Gutgläubigkeit und ein Vertrauen in die Testierfähigkeit der ihm lange bekannten Erblasserin spielten keine Rolle.

(OLG Celle / STB Web)

Artikel vom 20.01.2023

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