
Stiftungssektor wächst weiter
2024 sind in Deutschland 711 neue Stiftungen gegründet worden. Damit steigt die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts auf insgesamt 26.349. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen hervor.
Für den deutschen Stiftungssektor bedeuten diese Neugründungen nach Abzug der Zulegungen, Zusammenlegungen und Auflösungen einen Zuwachs um 2,2 Prozent (2023: 2,1 Prozent). Die meisten Stiftungen (89 Prozent) verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und sind deshalb steuerbegünstigt. Ihr Anteil ist in den letzten Jahren allerdings leicht rückläufig. Bei den steuerpflichtigen Stiftungen handelt es sich in der Regel um Familienstiftungen.
Mehrheit ist gemeinnützig und steuerbegünstigt
Die Zwecke der steuerbegünstigten Neugründungen blieben in den vergangenen 25 Jahren konstant: Vorrangig bei den Satzungszwecken standen die Sozialen Dienste, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur. Erstmals stärker vertreten ist mit fast 20 Prozent der Zweck Umwelt-, Natur- und Artenschutz.
Die meisten Stiftungserrichtungen gab es in Hessen (131), Nordrhein-Westfalen (126) und Bayern (105). Damit sind diese drei Bundesländer allein für mehr als die Hälfte der neu gegründeten Stiftungen verantwortlich. Die meisten rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es weiterhin in Nordrhein-Westfalen (5.106 Stiftungen), Bayern (4.522 Stiftungen) und Baden-Württemberg (3.800 Stiftungen).
Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts
Die Zahlen basieren auf den Auskünften der Stiftungsaufsichtsbehörden sowie auf der Stiftungsdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dieser weist darauf hin, dass sich die Auswertung dabei ausschließlich auf die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bezieht und keine öffentlich-rechtlichen Stiftungen, Treuhandstiftungen oder Stiftungsersatzformen wie Vereine oder gemeinnützige GmbHs berücksichtigt.
(Bundesverband Dt. Stiftungen / STB Web)
Artikel vom 16.04.2025