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Steuerberatung für Privatpersonen - Singles, Familien, Rentner

Werbungskosten, Sonderausgaben, geldwerter Vorteil

Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal?

Haben Sie Ihre Freibeträge voll ausgeschöpft? Wie lässt sich Ihr Arbeitszimmer absetzen? Worauf sollten Sie beim Immobilienkauf achten? Welche Ausgaben kann man nach einer Scheidung absetzen? Oder sind Sie mehrmals geschieden und leisten verschiedene Unterhaltszahlungen? Welche Steuerklasse ist sinnvoller? 

 

Auch bei vielen Werbungskosten ist die Steuererklärung komplexer, als bei einem Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen. Nutzen Sie das Wissen der S·K· Steuerberater auch bei einer größeren Erbschaft! Oder planen Sie einen Immobilienerwerb mit Darlehen? Bei Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung oder Firmenbeteiligungen lohnt sich ein proaktiver steuerlicher Fachblick. 

 

Wir beraten Privatpersonen bei Ihren steuerrechtlichen Angelegenheiten und individuellen Finanzfragen. Ihre Fragen klären wir mit einem Blick über den "Tellerrand". Wir kümmern uns um Ihre Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie bei Ihrer privaten Vermögensplanung - z. B. bei der Vermögensübertragung durch Schenken oder Vererben. Lassen Sie sich steuerlich als Privatperson beraten, es ist eine Investition die sich lohnt.

 

  • Vereinbaren Sie hier ein Erstgespräch! 

Die private Einkommensteuererklärung bietet - bereits bei der Wahl der Steuerklasse - viele Möglichkeiten in der steuerlichen Gestaltung. Sei es als Familie oder Rentner, Angestellter, Selbstständiger oder Vermieter - viele individuelle Regelungen sorgen für eine steuerliche Entlastung.

 

Ihre steuerlichen Pflichten können wir Ihnen dabei nicht abnehmen, wohl aber das oft so aufwändige Ordnen Ihrer Belege und deren steuerrechtliche Bewertung für die zuverlässige Erstellung Ihrer Steuererklärung.


Ein Auszug unserer Leistungen

  • Gestaltende und kreative Steuerberatung
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen (auch für beschränkt Steuerpflichtige)
  • Beratung in den Bereichen der Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Prüfen alternativer Veranlagungsformen/Steuerklassen
  • Bescheidprüfung

 

Vermögen, Schenken, Erben

Was ist in Erbfällen, bei Schenkung oder bei Unternehmensnachfolge zu beachten? Besser ein Testament oder lieber einen Erbvertrag machen? Was ist ein Vermächtnis und wer kann Pflichtteile geltend machen? Sind Ihre Nachfolgeregelungen wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll? Nicht in jedem Fall ist z. B. die Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten empfehlenswert, denn auch persönliche, wirtschaftliche sowie strategische Aspekte sind zu bedenken. 

 

Egal ob Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tod vererbt wird – es fällt dieselbe Erb- und Schenkungsteuer darauf an. Teilt man sein Vermögen aber auf mehrere Schenkungen auf, kann man Steuern sparen. Die steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermögensübertragung können eine große Herausforderung sein: Die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten und Konflikte unter den Erben sowie in der Familie zu vermeiden. Beginnen Sie rechtzeitig, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen!

 

Wir ermitteln - die für Sie - steuerlich besten Gestaltungsmöglichkeiten und nutzen alle möglichen Vergünstigungen bestmöglich aus. Angefangen bei der strategischen Planung bis hin zur Durchführung der Übertragung Ihres Vermögens - immer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter zur Verfügung.



Ein Auszug unserer Leistungen

  • Beratung bei der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer sowie Übertragung von Privatvermögen
  • Umfassende Betreuung von Erbengemeinschaften
  • Gestaltung von Nachfolgeregelungen und Prüfung bereits bestehender Nachlassregelungen
  • Steuerliche Beratung bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (z. B. Schenkung), beim Erbfall sowie bei Erbstreitigkeiten
  • Steuervermeidung im Erbfall bei Ausschlagung, Geltendmachung des Pflichtteils, etc.
  • Optimale steuerliche Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Erstellung von Unterlagen für den Notar (z. B. Ehevertrag, Testament, Erbvertrag)
  • Unternehmensbewertung und Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche und wirtschaftliche Bewertung des gegenwärtigen Vermögens -  inbegriffen von Immobilien- sowie Betriebsvermögen
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung (mit Prüfung der Steuerbescheide) zur steuerlichen Verbesserung der Vermögensstruktur 
  • Internationale Erbfälle (Vermögen mit Auslandsbezug)
  • Vermittlung und Vertretung bei Konflikten mit dem Finanzamt
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen (Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge)
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

 

 

3,1 Billionen Euro werden in Deutschland bis 2024 weitergegeben, rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen etwas an die Gesellschaft zurückgeben und dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war.

 

Die steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermögensübertragung sind eine große Herausforderung. Es ist nie zu früh, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen! Wir beraten Sie für Ihre bestmögliche Steuergestaltung. Alle möglichen Vergünstigungen nutzen wir individuell bestmöglich für Sie aus. Von der strategischen Planung bis hin zur Durchführung der Übertragung Ihres Vermögens - auch als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter stehen wir Ihnen zur Seite und sichern die Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen ab.

 

Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann ziehen Sie unbedingt einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu!

In den vergangenen Jahren haben wir viele Mandanten bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beraten und unterstützt. Wir begleiten Sie im Konfliktfall mit der Finanzverwaltung und bei der Erstellung einer angebrachten Selbstanzeige. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert - bevor die Situation sich verschärft, sollten Sie sich unbedingt von Fachexperten unterstützen lassen.

 

Die Möglichkeit einer Selbstanzeige besteht bei vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung. ABER die Tat oder deren Versuch darf noch nicht von den Finanzbehörden entdeckt worden sein!  

Wenn Sie bei der Selbstanzeige Fehler machen, werden Sie für die Steuerhinterziehung bestraft – trotz Ihrer Selbstanzeige! Nachträgliche Fehlerkorrekturen sind nicht gestattet. Strafrechtlich kann Steuerhinterziehung 5 Jahre rückwirkend bestraft werden - ausgehend von dem Tag, an dem der Steuerbescheid mit der zu niedrigen Steuer empfangen wurde. Steuerrechtlich gilt die sogenannte Festsetzungsfrist, die bei Steuerhinterziehung 10 Jahre und bei Steuerverkürzung 5 Jahre beträgt. Eine Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann gemäß § 371 Abgabenordnung nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung vollendet hat. 


Unser Team stehen Ihnen zur Seite! Vertraulichkeit und Diskretion sind für uns als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte selbstverständlich.

 

Unsere Leistungen

Schwerpunkte

 

  • Gestaltende und kreative Steuerberatung
  • Erstellung von Einkommenssteuererklärungen (auch für beschränkt Steuerpflichtige)
  • Beratung in den Bereichen Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer sowie bei der Übertragung von Privatvermögen
  • Umfassende Betreuung von Erbengemeinschaften
  • Begleitung bei der Erstellung von Selbstanzeigen
  • Hilfestellung bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Steuerliche Beratung bei Immobilienkauf
  • Erstellung von Gewinnermittlungen
  • Prüfen alternativer Veranlagungsformen/Steuerklassen bei Ehegatten (Zusammen- oder Einzelveranlagung)

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Edda C. Vocke

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Angelika Wade

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0