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Familienstiftung - Erhalt des Familienvermögens

Ein Steuersparmodell für Unternehmer & vermögende Privatpersonen?

Was ist eine Familienstiftung?

Familienstiftungen dienen dem Erhalt des Familienvermögens und der wirtschaftlichen Absicherung der Stifterfamilie. Im Gegensatz zu anderen Stiftungen verfolgen Familienstiftungen einen privatnützigen und keinen gemeinnützigen Zweck. Dadurch unterscheidet sich die Familienstiftung von der gemeinnützigen Stiftung, deren Zweck dem allgemeinnützigen Wohl dient. Bei der Familienstiftung wird das Vermögen in die Stiftung überführt, die fortan als Eigentümerin des Vermögens fungiert. 

 

Die Begünstigten (Destinatäre = Personen oder Institutionen, welche durch den Stiftungszweck begünstigt werden) einer Familienstiftung sind verwandt mit dem Stifter. Familienstiftungen werden in der Regel von vermögenden Familienmitgliedern zur Förderung von Verwandten und für die Unternehmensnachfolge genutzt.

 

Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, dennoch kann sie sich steuerlich lohnen. Es kommt hierbei auf die vielfältigen Möglichkeiten ihrer Gestaltung an. Sie ist eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Überträgt ein Stifter sein Vermögen unentgeltlich in eine Familienstiftung, ist nicht mit einkommenssteuerlichen Belastungen zu rechnen. Aber, das gestiftete Vermögen unterliegt der Erbschaftsteuer. Werden nur Ehegatten, Kinder, Stiefkinder oder Nachkommen begünstigt, kommen der Familienstiftung die entsprechenden Freibeträge zugute. Die Unentgeltlichkeit schützt auch bei der Übertragung von Immobilien, wenn sie sich noch in der 10jährigen Spekulationsfrist befinden.

 

Familienstiftungen erwirtschaften generell nicht gewerbliche Einkünfte. Sie können ihre Einkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Das gesamte Vermögen muss nicht notwendigerweise zum Betriebsvermögen - es kann auch zum privaten Vermögen - gehören. Ist das der Fall, kann bspw. eine Immobile die länger als 10 Jahre im Besitz ist, steuerfrei verkauft werden. Ausschüttungen an die Begünstigten unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich dem Solidaritätszuschlag. Diese führt die Familienstiftung für die Begünstigten ab. Weitere Formen der Familienstiftung sind die gemeinnützige Familienstiftung und die Familien Doppelstiftung.

 

Was kostet eine Familienstiftung?
Die Stiftungsgründung selbst kostet nichts, aber der Stifter muss Vermögen in die Stiftung übertragen. Dieses Vermögen muss gewährleisten, dass der Zweck der Stiftung erfüllt werden kann - zusätzlich zu Steuern, Beratungs- und Verwaltungskosten.

Familienstiftung und Unternehmensnachfolge

Familienstiftungen als eine Option zur Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Familienstiftung ist auch für Unternehmer gegeignet, die in der Familie keinen geeigneten Nachfolger finden. Das  Unternehmen ist vor der Zerschlagung oder feindlicher Übernahme sicher und Erb- und Scheidungsstreitigkeiten werden vermieden. Das Vermögen des Stifters in wird bewahrt und ist für die Erben oder auch für Dritte unerreichbar. 

 

Die Förderung der Familie kann durch jährliche Ausschüttungen an die Begünstigten erfolgen oder durch Sonderzahlungen beispielsweise für den Abschluß der Schule oder bei einer Heirat. Anerkannt werden gemäß § 80 BGB alle Formen von Familienstiftungen, die nicht gegen das Allgemeinwohl verstoßen. Da die Gruppe der Begünstigten eingeschränkt ist, werden Familienstiftungen nicht als gemeinnützig eingeordnet. Die Steuervorteile der gemeinnützigen Stiftung entfallen.

Beratung

  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Stiftungsgründung*
  • Prüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit in Abstimmung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht
  • Beratung im Zusammenhang mit Zustiftungen
  • Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Befreiungsvorschriften
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung bei stiftungsrechtlichen Fragen*
  • Beratung über die Haftung der Organmitglieder und Schutzmaßnahmen*
  • Beratung und Unterstützung bei Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge (z.B. Familienstiftungen)
  • Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter (Asset-Protection)*
  • Ersatzerbschaftsteuerplanung
  • Ertragssteuerplanung für Stiftungen als auch für Begünstigte (Destinatäre)
  • Umstrukturierungen und Verschmelzungen von Familienstiftungen
  • Liquidation von Familienstiftungen

*Rechtliche Beratung durch qualifizierte Anwälte

 

Fortlaufende Unterstützung

  • Rücklagenbildung
  • Änderung von Satzungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • Mittelverwendungsrechnung(en)
  • Optimierung des Rechnungswesens
  • Überprüfung der Tätigkeitsberichte  
     

Prüfung

  • Pflicht- und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Spendenverwendung
  • Prüfungen nach § 53 HGrG

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Hans Thomas Richter

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0