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*Quelle/Fremdlink Steuerberaterkammer Hessen

Häufig gestellte Fragen 

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine verbandsmäßig organisierte Institution, die einen vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft erfüllt. Die Stiftung hat keine Mitglieder, sondern Begünstigte, Destinatäre genannt. Das in die Stiftung investierte Vermögen (Grundstockkapital), muss im Regelfall in seinem Bestand erhalten bleiben.

 

Stiftung vs. Steuern?

Stiftungen als juristische Personen im Sinne der §§ 80 ff. BGB sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie unterliegen einem Körperschafsteuersatz von 15 Prozent, der sich um den Solidaritätszuschlag erhöht. Unterhält die Stiftung einen Gewerbebetrieb, kommt noch die Gewerbesteuer mit einem vom konkreten Hebesatz abhängigen Steuersatz von ca. 12 bis 14 Prozent dazu.

 

Verfolgen Stiftungen gemeinnützige Zwecke gem. § 52 AO, können sie steuerbegünstigt werden. Steuerbefreit können sie sein, wenn sie die speziellen Anforderungen an die Steuerbefreiung aus den §§ 51 ff. AO und den zugehörigen Einzelsteuergesetzen erfüllen.

 

Wie hoch muss das Vermögen sein, um eine Stiftung zu gründen?

Ein bestimmter Mindestbetrag, um eine Stiftung zu gründen, ist nicht festgelegt. Laut § 80 Abs. 2 BGB muss die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert sein. Zurzeit werden in Deutschland 100.000 Euro als ausreichend angesehen.

 

Was ist "Stiftungsvermögen"?

Stiftungsvermögen ist nicht nur Geld, es kann aus allen Arten von Vermögenswerten bestehen. Z.B. aus Wertpapieren, Immobilien, Unternehmensanleihen, Kunstsammlungen, Patenten, Lizenzen oder Urheberrechten.

 

Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen bestehen. Die meisten Stiftungen nehmen auch Spenden an.

 

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Stiften - Welche verschiedenen Zuwendungsmöglichkeiten gibt es?

  • Spende/Zustiftung: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock der Stiftung. 

  • Stiftung zu Lebzeiten: Sie bestimmen, welcher Zweck aus den anteiligen Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll. 

  • Erbeinsetzung/Vermächtnis: Die Stiftung wird per Testament/Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Ein Kuratorium wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge Ihrem letzten Willen entsprechend verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

 

Werden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen versteuert?

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung, muss die steuerbefreite gemeinnützige Stiftung keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu leisten.

 

Werden Zuwendungen an Familienstiftungen versteuert?

Da Stiftung und Stifter nicht verwandt sind, werden Zuwendungen in der ungünstigsten Steuerklasse III versteuert, in der zwei Steuersätze gelten: Für Anschaffungen bis zu einem Wert von 6 Millionen Euro gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. Liegt der Wert darüber, werden 50 Prozent der Erbschaft- bzw. der Schenkungssteuer zugrunde gelegt.

 

Zuwendungen zur Errichtung einer Familienstiftung werden in der Steuerklasse I besteuert. Je nach Wert, des in die Stiftung übertragenen Vermögens, betragen die Steuersätze zwischen 7 (Wert bis 75.000 Euro) und 30 Prozent (Wert über 26 Millionen Euro).