Internationale Unternehmen
Internationale Mitarbeitereinsätze, Mitarbeiterentsendungen, Ausländische Arbeitnehmer
Arbeitnehmerentsendung und internationale Mitarbeitereinsätze
Internationale Mitarbeitereinsätze und Mitarbeiterentsendungen ins Ausland erfordern spezielles Fachwissen und bergen sowohl für Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter steuerliche und rechtliche Risiken. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter gut beraten sind, bieten wir umfassende Unterstützung und Beratung in lohnsteuerlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Als Mitglied der Leading Edge Alliance, eine der weltweit größten internationalen Vereinigung mit über 200 Firmen, spezialisiert auf Buchhaltung, Steuer- und Unternehmensberatungsleistungen, bieten wir Ihnen ein internationales Netzwerk in mehr als 100 Ländern. Dadurch kann Ihre Situation nicht nur aus Gesichtspunkten des deutschen Rechts, sondern auch nach den Vorschriften des jeweiligen Entsendelandes analysiert und gewürdigt werden. Auf diese Weise werden steuerliche Risiken minimiert und eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden.
Gute Beratung beginnt mit dem richtigen Gespräch.
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Dresden · Frankfurt am Main
Unsere Leistungen für international tätige Unternehmen
Wir bieten Ihnen insbesondere folgende Leistungen
Steuerberatung
persönliche Beratungsgespräche mit Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern, in denen wir gezielt auf die individuellen Fallkonstellationen eingehen
Erstellung der Einkommensteuererklärungen im Wegzugs- und Rückzugsjahr sowie in den Zwischenjahren, sofern gewünscht, in Zusammenarbeit mit unseren LEA-Partnerbüros, um vollständige, korrekte und abgestimmte Steuererklärungen sicherzustellen
Steuerliche Gestaltungsberatung zu den internationalen Personaleinsätzen und den einzelnen Vergütungskomponenten (z. B. Abfindungen oder Stock Options)
Beurteilung (lohn-)steuerlicher Auswirkungen
Beratung im Zusammenhang und in Bezug auf Betriebsstätten, internationale Verrechnungspreise und/oder Umsatzsteuer
Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung (in Deutschland)
Sozialversicherungsrechtliche Beratung
Beurteilung lohnsteuerlicher Sachverhalte
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die elektronische Abwicklung der Lohnsteuererklärungen, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragszahlungen
Unterstützung bei der Antragstellung und Beantragung von Bescheinigungen bei Auslandseinsätzen (u. a. Lohnsteuerfreistellungsanträge, Anträge auf Lohnsteuerklasse 1 bei beschränkt Steuerpflichtigen, A1-Bescheinigung, Kindergeld etc.)
Anträge zur freiwilligen Versicherung oder Anwartschaftsversicherung während eines Auslandseinsatzes
Beitragserstattungs- und Statusfeststellungsverfahren
Sonstige Leistungen
Unterstützung bei (De-)Registrierungen zum Erhalt der Steuer- und/oder Sozialversicherungsnummer
Erfüllung von Melde- und Abgabepflichten
Betreuung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Auch als Privatperson beraten wir Sie zu den o. g. Themen.
Planen Sie ins Ausland zu ziehen, um dort zu leben oder zu arbeiten? Oder möchten Sie Deutschland verlassen?
Fragen Sie sich, ob es steuerlich sinnvoller ist, Ihren Wohnsitz in Deutschland beizubehalten? Und wie werden Ihre Einkünfte dann besteuert? Wenn Sie gerade aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sind, stellen Sie sich vielleicht die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen dies hat und welchen Verpflichtungen Sie nachkommen müssen. Sprechen Sie uns an!
Ihr persönlicher Kontakt
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz
Mehr Rechtssicherheit für Share Deals und Personengesellschaften
Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht wurden wichtige Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz beschlossen. Dazu gehören neue Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Share Deals, verlängerte Anzeigefristen sowie die dauerhafte Sicherung grunderwerbsteuerlicher Begünstigungen für Personengesellschaften. Welche Änderungen im Detail gelten und welche Auswirkungen sie für die Praxis haben, erfahren Sie im Beitrag Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Mona-Larissa Staud
EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Diese Änderungen kommen auf Arbeitgeber zu
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter abgebaut und der Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gestärkt werden. Obwohl Deutschland die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht verpasst hat, werden Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes erwartet. Welche neuen Vorgaben auf Arbeitgeber zukommen und warum es sinnvoll ist, sich bereits jetzt mit den künftigen Anforderungen auseinanderzusetzen, zeigen wir im Beitrag Geplante Änderungen im Entgelttransparenzgesetz.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Mona-Larissa Staud
Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2026
Verschärfte Regelungen
Seit dem 6. Februar 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die erstmals verbindliche Mindestvorgaben für die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen EU-Sanktionen schafft. Der deutsche Gesetzgeber geht dabei in Teilen sogar über die europäischen Anforderungen hinaus. Welche Änderungen Unternehmen kennen müssen, welche Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung bestehen und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt, erfahren Sie im Beitrag Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2026: Verschärfte Regelungen.
Ihr Ansprechpartner:
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt
Lothar Boelsen
