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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung für Unternehmen aller Branchen, Unternehmensformen und Geschäftsmodelle

Wirtschaftsprüfung - Welche Unternehmen sind prüfungspflichtig?

Mittelgroße und große Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften), offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.

 

Eine Prüfungspflicht besteht immer dann, wenn eine Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co KG (§ 264a HGB) die Grenzen des § 267 HGB nachhaltig (zweimal hintereinander) überschreitet. Dazu ist das Gründungsjahr bereits prüfungspflichtig, wenn die Gesellschaft direkt die Schwellen überschreitet. Unabhängig von einer gesetzlichen Prüfungspflicht gibt es zahlreiche Anlässe für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung z.B. aufgrund gesellschaftsvertraglicher sowie satzungsmäßiger Regelungen oder aber um die Verlässlichkeit der Abschlüsse zu erhöhen. 

 

Bis wann muss ein Jahresabschluss aufgestellt sein?

Kleine Kapitalgesellschaften haben eine Aufstellungsfrist von sechs Monaten. Sie müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres ihren Jahresabschluss aufgestellt haben. Mittlere und große Gesellschaften haben drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Zeit.

 

Jahresabschlussprüfungen schaffen Mehrwert 

Wirtschaftsprüfung ist mehr als das Testat zum Jahresabschluss. Unabhängig davon ob gesetzliche oder freiwillige Jahres- oder Konzernabschlussprüfung oder spezielle Prüfungsleistungen und Bescheinigungen: Objektive Urteile externer Prüfer erhöhen die Verlässlichkeit und Belastbarkeit von Informationen. Das ist die Voraussetzung, um ein Unternehmen erfolgreich zu steuern und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Aufbauend auf den Ergebnissen der Prüfung erstellen unsere Prüfungsteams im Rahmen der prüfungsbegleitenden Beratung Lösungsvorschläge für die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Steuern oder andere wirtschaftlich relevante Bereiche.

  • Durchführung von freiwilligen und verpflichtenden Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- und Zwischenabschlüssen
  • Prüfung der Berichtspakete von Tochterunternehmen im Rahmen von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der Jahresrechnung von Stiftungen und Vereinen
  • Prüfung von Investmentvermögen nach KAGBDurchführung von Sonderprüfungen
  • Prüfungsnahe Beratung
  • Bewertungen, z.B. von Unternehmen, Anteilen an Unternehmen oder immateriellen Vermögenswerten
  • Due Diligence (Financial, Tax, Legal)
  • Externe Berichtskritik und Nachschau

 

 

Wir zeigen hier Auszüge unserer Dienstleistungen. Bitte fragen Sie uns HIER, falls Sie einen benötigte Leistung vermissen! 

Wir analysieren, prüfen und beraten Unternehmen in verschiedensten Branchen, Unternehmensformen und Geschäftsmodellen. Dabei punkten wir mit langjähriger Expertise in der Rechnungslegung, Steuern, Risk & Complience, Nachhaltigkeit und der Entwicklung verschiedener Märkte. 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

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Tel: +49 69 971 231-0

Dorothee Schulz-Kraus

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