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Steuerberatung für Freiberufler

Steuerberatung, Gründerberatung, Umsatzsteuer

Arzt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Designer, Übersetzer, Architekt

Freiberufler müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Allerdings kann die Ausübung einer nichtberufstypischen Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Kann man beide Tätigkeiten voneinander trennen, so hat der Freiberufler sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte. Die Einkünfte ermitteln sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.  Der Einkommensteuerhöchstsatz von 45 % gilt für zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro (bei Alleinstehenden) und 555.652 Euro (bei Verheirateten). 


Gänzlich anders verhält es sich bei der Umsatzsteuer. Der Freiberufler hat hier immer nur ein Unternehmen. Die Grenzen für die Umsatzsteuer sind wie folgt: 

Hier gelten ab 1. Januar 2025 neue Regelungen. Liegt der Gesamtumsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr, so sind die Umsätze des Unternehmers steuerbefreit. Überschreitet allerdings der Unternehmer im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, so muss er ab diesem Umsatz Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (Änderung im laufenden Jahr). Er kann dann allerdings auch die Vorsteuer geltend machen, was er als Kleinunternehmer nicht darf. 

Im Jahr der Gründung ist zu beachten, dass sobald die Grenze von 25.000 € überschritten wurde, Umsatzsteuer auszuweisen ist. 

 

In allen steuerlichen Belangen halten die S·K· Steuerberater Ihnen den Rücken frei, so dass Sie Ihre Energie auf die Entwicklung Ihres Unternehmens richten können.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

Steuerberatung

  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer)
  • Beratung in den Bereichen Erschaftssteuer/Schenkungssteuer sowie bei der Vermögensübertragung
  • Steuerliche Gestaltungsberatung sowie steuerliche Risikoberatung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

Rechnungswesen

Ein aussagekräftiges Rechnungswesen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.

 

Ihre Finanz- und Lohnbuchführung ist bei uns in kompetenten Händen.

 

  • Erstellung von Buchhaltungen, u.a. durch belegloses Buchen
  • Gewinnermittlungen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
  • Konzeptionierung und Einrichtung einer Kostenstellenrechnung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Absicherung Ihrer Aufzeichnungspflichten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GODB) und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Wir kümmern uns für Sie um die pünktliche und professionelle Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und beantworten Ihre Fragen rund um den Personalbereich.

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Beratung bei Existenz-/Unternehmensgründungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

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Tel: +49 69 971 231-0

Edda C. Vocke

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