Steuerberatung für Freiberufler
Steuerberatung, Gründerberatung, Umsatzsteuer
Freiberuflichkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit
Wir unterstützen Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten und andere freie Berufe bei Steuern, Umsatzsteuer, Anerkennung und finanzieller Planung. Wer freiberuflich tätig ist, muss kein Gewerbe anmelden und damit gelten steuerlich teilweise andere Regeln als für klassische Gewerbebetriebe. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 18 Abs. 1 EStG.
Freiberufler tragen Verantwortung für ihre Mandanten, Projekte, Patienten, Klienten und gleichzeitig für eine steuerlich einwandfreie und wirtschaftlich stabile Selbstständigkeit. Als erfahrene Kanzlei mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten freier Berufe begleiten wir Sie zuverlässig durch alle steuerlichen und organisatorischen Themen. Ob Arztpraxis, Therapeutin, Anwalt, Künstler, Journalist, Dolmetscherin: Unser Steuer-Team sorgt dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen, steuerlich bestmöglich aufgestellt sind und den Kopf frei haben für das, was Sie wirklich ausmacht, Ihre Arbeit.
Im deutschen Steuerrecht ändern sich Vorschriften und Anforderungen vom Gesetzgeber laufend. Gerade Freiberufler stehen dadurch immer wieder vor komplexen Fragen: von der Praxis- oder Kanzleigründung über die laufende Buchführung bis hin zur Nachfolgeplanung.
Warum Freiberufler bei uns gut aufgehoben sind
Freie Berufe sind vielfältig und steuerlich oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte arbeiten ausgezeichnet und verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Freiberuflern unterschiedlichster Branchen. Wir kennen die Besonderheiten, Grenzfälle und Herausforderungen, die freie Berufe mit sich bringen und wir begleiten Sie fachlich klar, zuverlässig und mit dem Anspruch, Ihnen bestmögliche Orientierung zu geben.
Unser Beratungsanspruch
Unser Ziel ist es, Sie steuerlich so aufzustellen, dass Sie eine sichere Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen haben: heute, morgen und langfristig.
Sprechen Sie uns gern an
Ganz gleich, ob Sie eine neue freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, bereits etabliert sind oder Ihre steuerliche Situation prüfen lassen möchten: Wir beraten Sie gern persönlich an unseren Standorten in Frankfurt am Main und Dresden oder digital.
FAQ: Steuerberatung für Freiberufler
1. Was macht eine freiberufliche Tätigkeit aus?
Freiberufler sind zwar selbstständig, unterscheiden sich jedoch klar von gewerblichen Unternehmern. Während ein Gewerbe jederzeit beim zuständigen Amt angemeldet werden kann, muss eine freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt werden.
2. Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Die Anerkennung erfolgt durch das Finanzamt, weshalb andere steuerliche Regeln gelten als bei Gewerbetreibenden.
3. Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
Ja, in der Regel schon. Ausnahmen: Kleinunternehmerregelung (Umsatz ≤ 25.000 Euro im Vorjahr und ≤ 100.000 Euro im laufenden Jahr) oder bestimmte steuerfreie Leistungen.
4. Kann ich ich als Freiberufler auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Dann gelten die normalen Umsatzsteuerpflichten, Sie dürfen aber Vorsteuer geltend machen. Der Verzicht bindet in der Regel mindestens fünf Jahre.
5. Welche Tätigkeiten gelten als freiberuflich?
§ 18 Abs. 1 EStG definiert freiberufliche Tätigkeiten als: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Journalisten oder Dolmetscher.
6. Warum ist professionelle Steuerberatung wichtig?
Freiberufler haben besondere steuerliche Anforderungen. Mit professioneller Beratung stellen Sie sicher, dass Sie rechtlich korrekt, wirtschaftlich optimal und zukunftssicher arbeiten.
Unsere Leistungen für Freiberufler
- Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer)
- Steuerliche Beratung bei Gründung, Übernahme oder Übergabe Ihrer Praxis, Kanzlei oder freiberuflichen Tätigkeit
- Individuelle Steueroptimierung zur Reduzierung Ihrer Steuerlast
- Beratung in den Bereichen Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und Vermögensübertragung
- Steuerliche Gestaltungs- und Risikoberatung
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Umsatzsteuerliche Beurteilungen
Ein aussagekräftiges Rechnungswesen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Ihre Finanz- und Lohnbuchführung ist bei uns in kompetenten Händen:
- Erstellung von Buchhaltungen, u. a. durch belegloses Buchen
- Gewinnermittlungen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
- Konzeptionierung und Einrichtung einer Kostenstellenrechnung
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Absicherung Ihrer Aufzeichnungspflichten nach GoBD inkl. elektronischer Aufbewahrung und Datenzugriff
Die Lohnbuchhaltung ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft mit hohem administrativem Aufwand verbunden. Wir übernehmen für Sie:
- Pünktliche und professionelle Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter
- Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betreuung
- Beantwortung aller Fragen rund um den Personalbereich
Wir unterstützen Sie bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit:
- Beratung bei Existenz- oder Unternehmensgründungen
- Unternehmensnachfolge
- Investitions- und Finanzierungsplanung
- Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung
- Begleitung bei Vertragsgestaltungen und strategischen Entscheidungen
Wissen für Freiberufler
Steuerfehler, die die Selbstständigkeit ruinieren können
Die doppelte Steuerbelastung im 2. Jahr
Wer sich selbstständig macht, hat meistens eine klare Vision: Mehr Freiheit, eigene Ideen umsetzen, selbstbestimmt arbeiten. Doch gerade in der Anfangszeit kann ein steuerlicher Stolperstein schnell teuer werden und im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz gefährden.
Die häufig übersehene Steuerfalle:
Im 2. Jahr der Selbstständigkeit fordert das Finanzamt nicht nur die Nachzahlung für das abgelaufene Veranlagungsjahr, sondern zusätzlich auch Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr, und zwar zeitgleich. Diese Summe kann mehrere Tausend Euro betragen und kommt für viele überraschend. Warum? Weil das Finanzamt davon ausgeht, dass das Einkommen im Folgejahr ähnlich hoch sein wird, unabhängig davon, ob das tatsächlich so eintritt.
So schützt man sich:
- Frühzeitig Rücklagen bilden. Von Beginn an etwa 30 % Steuerrücklage auf die Einnahmen planen.
- Vorauszahlungen einkalkulieren. Den Steuerberater fragen, wie hoch diese ausfallen könnten.
- Unterstützung suchen. Eine gute Steuerberatung schützt vor unangenehmen Überraschungen.
FAQ-Steuern & Selbstständigkeit: Das muss man wissen
Was sind Vorauszahlungen ans Finanzamt?
- Steuervorauszahlungen sind Abschlagszahlungen an das Finanzamt auf die voraussichtlich fällige Steuer am Jahresende. Sie basieren auf dem letzten Steuerbescheid. Sie gelten z. B. für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.
Wann muss man mit Vorauszahlungen rechnen?
- Sobald im 1. Jahr der Selbstständigkeit ein gewisser Gewinn erreicht wurde (ca. ab 1.000 € Einkommensteuer pro Jahr), setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest, meist nach Abgabe der ersten Steuererklärung.
Wie oft muss man Vorauszahlungen leisten?
- In der Regel viermal im Jahr: jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Termine gelten bundesweit und sind verbindlich. Wie berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen?
- Die Höhe richtet sich nach dem Gewinn im Vorjahr. Das Finanzamt geht davon aus, dass man im aktuellen Jahr mindestens genauso viel verdienen wird, unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung.
Kann man die Höhe der Vorauszahlungen anpassen?
- Ja. Wenn das Einkommen voraussichtlich sinkt oder schwankt, kann man einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Idealerweise mit Unterstützung vom Steuerberater.
Was passiert, wenn man nicht genug zurückgelegt hat?
- Dann kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Im schlimmsten Fall droht eine Kontenpfändung. Daher ist Rücklagen bilden Pflicht und nicht Kür.
Wie viel sollte man für Steuern zurücklegen?
- Als Faustregel gilt: Mindestens 30 % der Einnahmen beiseitelegen. Bei hoher Steuerlast oder ohne Gewerbesteuerfreibetrag können es auch 35–40 % sein. Im Zweifel den Steuerberater fragen.
Ab wann lohnt sich ein Steuerberater?
- Idealerweise direkt zum Start der Selbstständigkeit. Ein guter Steuerberater hilft, Fehler zu vermeiden, Rücklagen richtig zu planen und rechtzeitig an Steuertermine zu denken.
Unser Fazit: Selbstständigkeit ist eine großartige Chance, aber sie braucht Planung. In steuerlichen Fragen gilt immer: Wissen schützt! Wir beraten professionell und auf Augenhöhe, damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können.
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Quelle/Fremdlink Steuerberaterkammer Hessen
