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Steuerberatung für Freiberufler

Gründerberatung, Umsatzsteuer, Lohnbuchhaltung

Arzt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Designer, Übersetzer, Architekt

Freiberufler müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Allerdings kann die Aufnahme einer nichtberufstypischen Tätigkeit zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit führen. Kann man bei Tätigkeiten voneinander trennen, so hat Freiberufler sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte. Die Einkünfte ermitteln sich aus den Einnahmen abzüglich Ausgaben.  Der Einkommensteuerhöchstsatz von 45 % gilt für Einkommen über 277.000 Euro (bei Alleinstehenden) und 555.000 Euro (bei Verheirateten). 


Gänzlich anders verhält sich die Einordnung bei der Umsatzsteuer. Hat der Unternehmer im Vorjahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschritten und ergibt seine Schätzung, dass er nicht 50.000 € überschreiten wird, so wird keine Umsatzsteuer auf seine Umsätze erhoben und er kann keine Vorsteuer geltend machen. 

Hier gelten ab 1. Januar 2025 voraussichtlich neue Regelungen. Liegt der Gesamtumsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr, so sind die Umsätze des Unternehmers steuerbefreit. Überschreitet allerdings der Unternehmer im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, so muss er ab diesem Umsatz Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (Änderung im laufenden Jahr). Er kann dann allerdings auch die Vorsteuer geltend machen, was er als Kleinunternehmer nicht darf. Es gelten die regulären Umsatzsteuersätze von 19 % und 7 % (für bestimmte Dienstleistungen).

 

In allen steuerlichen Belangen halten die S·K· Steuerberater Ihnen den Rücken frei, so dass Sie Ihre Energie auf die Entwicklung Ihres Unternehmens richten können.


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Steuerberatung

  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung Ihrer jährlichen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer)
  • Beratung in den Bereichen Erschaftssteuer/Schenkungssteuer sowie bei der Vermögensübertragung
  • Steuerliche Gestaltungsberatung sowie steuerliche Risikoberatung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

Rechnungswesen

Ein aussagekräftiges Rechnungswesen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.

 

Ihre Finanz- und Lohnbuchführung ist bei uns in kompetenten Händen.

 

  • Erstellung von Buchhaltungen, u.a. durch belegloses Buchen
  • Gewinnermittlungen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
  • Konzeptionierung und Einrichtung einer Kostenstellenrechnung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Absicherung Ihrer Aufzeichnungspflichten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GODB) und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Wir kümmern uns für Sie um die pünktliche und professionelle Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und beantworten Ihre Fragen rund um den Personalbereich.

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Beratung bei Existenz-/Unternehmensgründungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung