Asset Protection - Vermögensschutz
Schützen Sie Ihr privates Vermögen und Ihr Unternehmensvermögen
Was ist Asset Protection?
die Beratung über rechtlich zulässige Vorsorgemaßnahmen,
dient dem Schutz von Vermögenswerten
zum Schutz vor der Haftung und dem Zugriff Dritter.
Warum sollten Sie Ihr Vermögen dauerhaft vor dem Zugriff Dritter schützen?
Vermögen steht oft im Fokus und weckt Begehrlichkeiten, insbesondere in kritischen Situationen. Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist gestiegen. Ihre Vermögenswerte können z. B. durch Steuern oder Inflation gemindert werden. Ebenso ist das Insolvenzrisiko gestiegen und rechtliche Rahmenbedingungen haben sich verschärft. Auch Tätigkeiten als Unternehmer, Finanzierungen, Scheidungen, Erbfälle, etc. können ebenfalls zu einem Haftungszugriff Dritter wie z. Bsp. Banken, dem Finanzamt, Ex-Ehepartnern oder pflichtteilsberechtigten Kindern führen. Das Haftungsrisiko bei unternehmerischen Tätigkeiten hat sich drastisch erhöht. Unternehmer mit großen Haftungsrisiken müssen Maßnahmen ergreifen, um auch ihr privates Vermögen vor dem Haftungszugriff Dritter abzusichern.
Gesellschafter einer Personengesellschaft, Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften, vermögende Privatiers, Geschäftsführer, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater oder Erben sind vom Risiko mit ihrem persönlichen Vermögen haften zu müssen, betroffen. Mindestsummen für die Asset Protection gibt es keine. Es ist egal ob Sie eine oder mehrere Millionen oder eine Eigentumswohnung für 120.000 Euro besitzen. Es gibt verschiedene Strategien zum Vermögensschutz, die unter dem Fachausdruck „Asset Protection“ zusammengefasst sind. Sie umfassen u. a. die Übertragung von Vermögenswerten auf Dritte - beispielsweise auf Mitglieder der Familie oder auf eine Stiftung. Welche Option die individuell Beste ist, erfordert auch immer eine gründliche steuerrechtliche Betrachtung des Einzelfalls.
Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte beraten Unternehmer, vermögende Privatpersonen, Immobilienbesitzer, Investoren und Familien über die Möglichkeiten zum Vermögensschutz.
Unsere Leistungen bei Asset Protection
Wir bieten Asset Protection stets als Beratung über legale Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und dem Zugriff Dritter. Eine seriöse Asset-Protection-Beratung beinhaltet dabei keine Gestaltungen zur Verfälschung von Tatsachen, zur Verheimlichung von Vermögenswerten oder zur sonstigen Verdeckung von Sachverhalten.
Eine gründliche rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung ist Voraussetzung für die Ermittlung, welche Maßnahme der Asset Protection individuell die Beste ist. Zum bestmöglichen Schutz Ihres Vermögens entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen und Maßnahmen, die eine möglichst umfangreiche Asset Protection für Ihr Vermögen gewährleisten. Für Ihr individuelles Asset Protection-Konzept behalten wir auch die zukünftige Vermögensentwicklung, sogar über den Tod hinaus, im Blick.
Unsere Beratungsleistungen für Ihre Vermögensgestaltung
Steuergestaltung zum Schutz Ihres Vermögens - als Unternehmer und privat
Vermögensübertragungen - Schenkungen zugunsten von Familienmitgliedern
Erbrechtliche Optimierungen
Steuerliche Optimierung Ihrer Unternehmensform
Prüfung Ihrer Vermögensentwicklung und finanzielle Auswirkungen darauf
Prüfung Ihrer individuellen Vermögensgegebenheiten und -werte
Nachoptimierung Ihrer Verträge, Satzungen, Vereinbarungen - als Unternehmer und privat
Notarielle Unterstützung und Begleitung
Steuerberatung und rechtliche Beratung zur GmbH
Stiftungsberatung - zivilrechtlich und steuerlich für Stiftungen aller Art
Due Diligence bei neuen Vermögensinvestitionen
Gute Beratung beginnt mit dem richtigen Gespräch.
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Dresden · Frankfurt am Main
Welche Asset Protection Beispiele gibt es?
Der Ehevertrag: Wenn in einer Unternehmerehe noch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, kann dieser mit einem Ehevertrag aufgehoben und ein Differenzbetrag der such auf Grund einer fiktiven Zugewinnausgleichsberechnung ergibt, steuerfrei übertragen werden (sog. Güterstands Schaukel).
Die Vermögensübertragung oder vorweggenommene Erbfolge: Die rechtzeitige Übertragung wichtiger Vermögenswerte auf den Ehepartner oder auf die Kinder - Nutzen Sie dabei die steuerlichen Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge! Kombinieren Sie gegebenenfalls mit der Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Eine Ehepartner-Gesellschaft: Der Unternehmer errichtet mit seiner Ehefrau eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Ehefrau wird Alleininhaberin der Gesellschaftsanteile und sie gehört zu beispielsweise 95 Prozent der Ehefrau. Der Unternehmer hält nur 5 Prozent. Damit hat er Stimmrechte als Gesellschafter. Gleichzeitig wird er zum Geschäftsführer bestellt. Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt werden, dass für alle Entscheidungen Einstimmigkeit erforderlich ist. Dieses „Modell Vetorecht“ lässt sich so ausgestalten, dass sobald ein Gläubiger den 5-Prozent-Anteil pfändet, die persönlichen Veto-Rechte des Geschäftsführers erlöschen.
Eine Familienstiftung: Die Familienstiftung sichert Vermögen dauerhaft. Sie ist eine rechtlich selbstständige juristische Person, die vom Stifter mit einem Grundstockvermögen ausgestattet wird und die Erträge fließen der Familie zu. Das Stiftungsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Stifters geschützt. Da die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und eine Körperschaft ohne Gesellschafter oder Mitglieder ist, kann es auch keine Durchgriffshaftung geben.
Vermögensschutz / Asset Protection für privates und betriebliches Vermögen
Das im Privatvermögen angesparte und aufgebaute Vermögen oder das vom Unternehmer geschaffene Betriebsvermögen steht oft im Fokus und weckt Begehrlichkeiten. Unter dem Begriff „Vermögensschutz“ bzw. „Asset Protection” versteht man den Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und einem sich daraus ergebenden Zugriff der Gläubiger. Ziel der Asset Protection ist der Schutz von Vermögenswerten vor einem Verlust durch den Zugriff Dritter.
Was möchten Sie schützen?
Das Haftungsrisiko bei unternehmerischen Tätigkeiten hat sich stark erhöht. Unternehmer mit hohen Haftungsrisiken müssen Maßnahmen ergreifen, um sowohl ihr Betriebsvermögen als auch ihr Privatvermögen vor dem Haftungszugriff Dritter abzusichern. Die Gefahr als Unternehmer mit seinem Privatvermögen zu haften ist dabei gestiegen.
Im Unternehmen (auch Stiftungen, Vereine) bestehen Haftungsrisiken insbesondere für den Unternehmer selbst, aber auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, in Sonderfällen sogar für die Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co. KG. Rechtliche Rahmenbedingungen haben sich verschärft, zum Beispiel im Bereich Compliance, Datenschutz oder durch Auflagen im Umweltschutz. Die Steuergesetzgebung reglementiert immer mehr sogenannte Steuervermeidungstatbestände. Mit Blick auf die Corona-Situation ist das Insolvenzrisiko gestiegen.
Im privaten Bereich sollen häufig Teile des Vermögens vor einem Verlust geschützt werden. Das Privatvermögen soll möglichst generationenübergreifend für die Familie und deren Versorgung erhalten werden. Das Familienvermögen soll ganz oder teilweise so gesichert werden, dass der Unterhalt der Familienmitglieder noch aus dieser Rücklage bestritten werden kann. Haftungsrisiken können im Privatbereich zum Beispiel entstehen
im Erbfall für den Erben, wenn pflichtteilsberechtigte Familienmitglieder, die nicht bedacht oder vermeintlich zu gering bedacht wurden, ihren Pflichtteil geltend machen
im Schenkungsfall für den Beschenkten, wenn später Anfechtungen oder Insolvenzanfechtungen geltend gemacht werden
im Scheidungsfall wegen Unterhaltsansprüchen
bei der Testamentsgestaltung, wenn die Gestaltung bestehende Freibeträge, begünstigtes Vermögen oder Pflichtteilsberechtigte nicht optimal ausnutzt
bei Anlage des Vermögens für den Steuerzahler.
Welche Möglichkeiten gibt Asset Protection?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Vermögen zu schützen. Auszugehen ist dabei von der vorhandenen Vermögensstruktur und den potenziell drohenden Gefahren.
Was sind Beispiele für eine erfolgreiche Asset Protection?
Steueroptimierte Gestaltung des Vermögens zur Vermeidung von Steuerrisiken, sowohl des Privatvermögens als auch des Betriebsvermögens z.B. durch die optimale Rechtsformwahl
Testamentarische Gestaltungen, beispielsweise Dauertestamentsvollstreckung
Eheverträge zur Steueroptimierung oder Reduzierung persönlicher Risiken (z.B. in Unternehmerehe Aufhebung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, Güterstands Schaukel)
Vorweggenommene Erbfolge oder frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehepartner oder die Nachkommen (Ausnutzung der erbschaft- und Schenkung steuerlichen Freibeträge oder Steuervergünstigungen [z.B. Familienwohnheim]); gegebenenfalls in Kombination mit der Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Bildung oder Umschichtung von Vermögenswerten, die nicht gepfändet werden können
Übertragung des Vermögens in den Geltungsbereich solcher ausländischen Rechtsordnungen, die einen erhöhten Pfändungsschutz gewähren
Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung, womit ein Fremdzugriff dauerhaft ausgeschlossen und eine vollständige Unabhängigkeit des Vermögens von persönlichen Risiken erreicht wird
Optimale Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Verträgen mit Dritten
Einbringung des Vermögens in Gesellschaften, deren Satzung im Fall der Pfändung oder Insolvenz (oder auch eines sonstigen Ausscheidens) eine geringere Abfindung gewähren, sodass die Differenz sich dem Gläubigerzugriff entzieht
Entscheidend ist die Struktur Ihrer Vermögenswerte und mögliche Risiken
Vermögensverwaltende GmbH gründen
Vermeiden Sie Steuerrisiken durch eine steueroptimierte Gestaltung
Gestalten Sie Ihr Testament (z.B. Dauertestamentsvollstreckung)
Reduzieren Sie persönliche Risiken durch Eheverträge
Damit Ihre Vermögen nicht gepfändet werden kann, schichten Sie es um
Übergabeverträge, mit denen Sie Ihr Vermögen auf den Ehepartner oder Ihre Kinder übertragen
Mit der Güterstands Schaukel übertragen Sie Teile Ihres Vermögen ohne Schenkungsteuer an den Ehepartner
Einräumung eines unpfändbaren Wohnungsrechts
Übertragen Sie Ihr Vermögen auf eine inländische Familienstiftung - damit schließen Sie fremde Zugriff auf Ihr Vermögen aus und schützen Ihr Vermögen vor persönlichen Risiken
Strukturieren Sie in Gesellschaftsformen mit günstigerer Haftungsverfassung um
Übertragen Sie Ihr Vermögen rechtzeitig auf Ihre Nachkommen
Schützen Sie Ihr Familienheim als Unternehmer
Auch die Einräumung eines unpfändbaren Wohnungsrechts ist möglich
Das sind einige Möglichkeiten und es bedarf immer einer individuellen Beratung zum bestmöglichen Schutz Ihres Vermögens!
Ihr persönlicher Kontakt
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz
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Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht wurden wichtige Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz beschlossen. Dazu gehören neue Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Share Deals, verlängerte Anzeigefristen sowie die dauerhafte Sicherung grunderwerbsteuerlicher Begünstigungen für Personengesellschaften. Welche Änderungen im Detail gelten und welche Auswirkungen sie für die Praxis haben, erfahren Sie im Beitrag Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Mona-Larissa Staud
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Die zunehmende Verbreitung von Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ethereum wirft eine Vielzahl neuer steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Fragen auf, insbesondere im Bereich der Vermögensnachfolge.
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