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Internationales Steuerrecht

Steuerberatung für internationale Unternehmen

Das internationale Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des deutschen Steuerrechts. Es definiert grenzüberschreitende Sachverhalte, die für die Besteuerung von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und natürlichen Personen bedeutend sind.

Unternehmertum im internationalen Umfeld ist eine strategische Notwendigkeit für große Gesellschaften und gelebter Alltag für viele Mittelständler und Familienunternehmen. Viele unserer Mandanten sind mit Vertriebs- und Produktionsstandorten erfolgreich in anderen Ländern vertreten.

 

Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuergesetz
Ob und in welchem Umfang ein ausländischer Quellenstaat das Besteuerungsrecht hat und ob diese Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind, bestimmen die Doppelbesteuerungsabkommen. Darin kann auch geregelt sein, ob die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Steuer beseitigt wird. Beim Außensteuergesetz geht es um Verrechnungspreise, Wegzug in einen Niedrigsteuerstaat oder der Nutzung einer thesaurierenden Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerstaat.

 

Wir beraten deutsche Unternehmen bei Unternehmensgründungen und Investitionen im Ausland - ausländische Unternehmen beraten wir bei Unternehmensgründungen und Investitionen in Deutschland: Standort- und Rechtsformwahl, Strukturierung, Finanzierung, Verrechnungspreise - immer unter Berücksichtigung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.

Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind auf das internationales Steuerrecht spezialisiert. Unternehmen, die international arbeiten, unterstützen wir in der Prüfung als auch in der steuerlichen (Transaktions-)Beratung.

Wir betrachten Ihre Situation nicht nur aus den Gesichtspunkten des deutschen Rechts, sondern auch nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Auf diese Weise werden steuerliche Risiken minimiert und eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden. Wir sind Mitglied der Leading Edge Alliance (LEA), der weltweit zweitgrößten internationalen Vereinigung mit über 226 Unternehmen, die auf Steuer- und Unternehmensberatungsleistungen spezialisiert sind. Durch unsere internationalen Partner bieten wir Ihnen ein internationales Netzwerk in mehr als 110 Ländern. Sie müssen nicht auf Google suchen, um den besten Experten in einer geografischen Region zu finden - Wir wissen bereits, wen wir für Sie innerhalb der Vereinigung kontaktieren können. 

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

  • Grenzüberschreitende Sachverhalte (Outbound)
  • Internationales Steuerrecht (Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Betreuung von internationalen Betriebsstätten und Joint Ventures
  • Entsendungsberatung und Lohnabrechnung
  • Standort- und Rechtsformwahl
  • Betreuung internationaler Erbschaftsangelegenheiten
  • Betreuung bei Fragen zu internationaler Mehrwertsteuer (EU-weit)
  • Verrechnungspreise
  • Mergers & Acquisitions (M&A)
  • Due Diligences
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Auslandsinvestitionen (Outbound-Investments)
  • Inlandsinvestitionen (Inbound-Investments)
  • Betriebswirtschaft: Controlling, Wirtschaftlichkeits­berechnungen, Finanzpläne

 

Internationale Unternehmen und internationale Mitarbeitereinsätze

Internationale Mitarbeitereinsätze und Mitarbeiterentsendungen ins Ausland erfordern internationales Fachwissen. Sie haben für Unternehmen und Ihre Mitarbeiter aber auch für Privatpersonen steuerliche und rechtliche Risiken. Damit Sie und/oder Ihre Mitarbeiter gut beraten sind, unterstützen wir Sie insbesondere in lohnsteuerlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Edda C. Vocke

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0