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Unternehmen - Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für Familienunternehmen und Mittelstand

Familienunternehmen, Mittelständische Unternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Internationale Unternehmen, Start-ups

Große, kleine und regional verwurzelte Familienunternehmen prägen Deutschlands Wirtschaftsstruktur  

Es gibt ca. 2,9 Millionen Familienunternehmen in Deutschland. Das entspricht 90 Prozent aller deutschen Unternehmen. Ihre Besonderheit liegt der langfristigen Orientierung und dem Fokus auf nachhaltiges Wachstum. Eigentümerfamilien denken und handeln über Generationen hinweg. Familienunternehmen tätigen langfristige Investitionen und treiben Innovationen voran, als Basis für ihren Erfolg in der Zukunft. Der Begriff Mittelstand meint in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bestimmte Grenzwerte bezüglich Umsatz, Beschäftigte oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Viele mittelständische Unternehmen sind in Nischenmärkten tätig und haben sich auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen spezialisiert. Darüber hinaus ist der Mittelstand ein wichtiger Treiber für die Exportwirtschaft Deutschlands, denn viele mittelständische Unternehmen sind international tätig. 

*Stiftung Familienunternehmen und Politik


Wir kennen die Herausforderungen, die Familienunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen in den Phasen ihrer Unternehmensentwicklung durchlaufen. Wir beraten mit Herz und Verstand - einige unserer Mandanten bereits über mehrere Generationen hinweg. Dabei wägen wir die Bedürfnisse aller Beteiligten sorgfältig ab, um die Fundamente der Unternehmen langfristig für kommende Generationen  zu stärken. Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie im Rechnungswesen, bei der Unternehmensstrukturierung und der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Wir behalten steuerrechtliche, persönliche und familiäre Aspekte im Blick

 

  • Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer- sowie Einkommensteuererklärungen 
  • Beratung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und zur Vermögensübertragung
  • Compliance Tätigkeiten
  • Steuerliche Gestaltungsberatung sowie steuerliche Risikoberatung
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Beratung bei Verträgen mit Familienangehörigen
  • Beratung bei Umstrukturierungen wie z.B. Spaltungen und Verschmelzungen, Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen sowie Rechtsformwechseln
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

 

Als Wirtschaftsprüfer betrachten wir  Unternehmen ganzheitlich

 

  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Sonderprüfungen und Gutachten
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • IT-Prüfungen

 

Mehr über Wirtschaftsprüfung

 

Wenn ein in Deutschland Steuerpflichtiger - der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält - in das Ausland wegzieht, verliert der deutsche Staat den Zugriff auf die Veräußerungsgewinne von den Anteilen dieser Kapitalgesellschaft. Darum will der Fiskus vor dem Wegzug des Steuerpflichtigen Steuer erheben.

 

Das trifft besomders auf mittelständische Unternehmerfamilien mit vielen Familienangehörigen zu. Wenn ein Familienmitglied Deutschland verlässt, um z. B. in Paris zu studieren oder in Wien zu arbeiten, müssen sie ihre Firmenanteile versteuern, sofern es dort stille Reserven gibt.  Genauso betrifft es Unternehmer von Start-ups, die international mobil sind.

 

Mehr über Wegzugsbesteuerung

 

Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind auf das internationales Steuerrecht spezialisiert. Wir betrachten Ihre Situation nicht nur aus den Gesichtspunkten des deutschen Rechts, sondern auch nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Wir sind Mitglied der Leading Edge Alliance (LEA), der weltweit zweitgrößten internationalen Vereinigung mit über 226 Unternehmen, die auf Steuer- und Unternehmensberatungsleistungen spezialisiert sind. Durch unsere internationalen Partner bieten wir Ihnen ein internationales Netzwerk in mehr als 110 Ländern. 

 

Mehr über Internationales Steuerrecht

 

Ihre Finanz- und Lohnbuchführung ist bei uns in kompetenten Händen

 

  • Erstellung von Buchhaltungen und Lohnbuchhaltungen, u.a. durch belegloses Buchen
  • Konzeptionierung und Einrichtung einer Kostenstellenrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (auf Wunsch mit Plausibilitätsprüfung), Gewinnermittlungen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) 
  • Begleitung von Prüfungen (Lohnsteuer, Deutsche Rentenversicherung, Künstlersozialkasse, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
  • Hilfestellung bei lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GODB)

 

Mehr über Lohnbuchhaltung

 

Wir unterstützen Sie bei der laufenden und langfristigen Planung, Strukturierung und Kontrolle der Betriebsabläufe

 

Auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge beraten wir Sie verantwortungsvoll. Damit die Übertragung auf die nächste Generation strukturiert abläuft und langfristig Erfolg verspricht, stehen wir Ihnen mit unserer ganzen Erfahrung zur Seite. 

 

  • Beratung bei Existenz-/Unternehmensgründungen
  • Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen
  • Entwicklung von Nachfolgekonzepten für die Unternehmensnachfolge

 

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