
Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben Konsequenzen
Ein Streit um einen Erbschein hat kürzlich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Eine Frau hatte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sie berief sich dabei auf ein Testament, machte aber falsche Angaben.
2,1 Milliarden Euro an Steuern für große Erben erlassen
Im Jahr 2023 hat der Fiskus Steuerpflichtigen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach §28a des Erbschaftsteuergesetzes 2,1 Milliarden Euro erlassen.
Bewertung von Geschäftsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer
Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Bau befindliche Gebäude sind kein Verwaltungsvermögen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes darstellen.
Übertragung von Anteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeitende zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Höherer Erbfallkosten-Pauschbetrag
Vom steuerpflichtigen Erwerb können die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dazu zählt auch der sogenannte Erbfallkosten-Pauschbetrag, der von 10.300 auf 15.000 Euro angehoben wird.
Hoher Geldbetrag im Familienkreis – Darlehen oder Schenkung?
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag keine reine Gefälligkeit darstellt und ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung besteht.
Kein Irrtum bei der Erbschaftsausschlagung
Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn es dabei um die Zusammensetzung des Nachlasses geht, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben.
Keine Doppelbegünstigung bei den erbschaftsteuerlichen Freibeträgen
Verzichtet ein Kind zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro erhalten.
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung erhöhen den Nachlass. Im Gegenzug sind dann aber die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.