Unternehmensnachfolge für Familienunternehmen und Mittelstand
Regeln Sie die Unternehmensnachfolge rechtzeitig
Suchen Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen?
Stehen Sie vor der Frage, wie Ihr Lebenswerk in die nächste Generation oder an einen externen Nachfolger übergehen soll? Möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen, in der Familie halten oder selbst ein bestehendes Unternehmen übernehmen?
Wenn Familienangehörige das Unternehmen fortführen, lässt sich Kontinuität häufig sichern. Doch nicht immer gibt es einen geeigneten Nachfolger in der Familie, oder die Kinder möchten die Verantwortung nicht übernehmen. In diesen Fällen rückt eine strukturiert geplante Unternehmensnachfolge in den Fokus. Eine rechtzeitig organisierte Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft von Familienunternehmen und mittelständischen Unternehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Unternehmensnachfolge?
Je nach Ausgangssituation kommen unterschiedliche Nachfolgemodelle in Betracht:
Unternehmensschenkung durch vorweggenommene Erbfolge
Unternehmensverkauf an Investor, Wettbewerber oder Mitarbeitende (Management‑Buy‑out/Management‑Buy‑in)
Unternehmensvererbung durch Erbvertrag oder Testament
Gründung einer Familiengesellschaft oder Stiftung als neuer Rechtsträger
Jede dieser Optionen hat steuerliche, rechtliche und erbrechtliche Konsequenzen, die sorgfältig geplant werden müssen.
Verkauf, Kauf oder Familiennachfolge – steuerliche Auswirkungen
Bei einem Unternehmensverkauf fallen in der Regel Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge spielen insbesondere Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eine zentrale Rolle, daneben auch die Einkommensteuer und Fragen der Altersabsicherung des Unternehmers.
Ob Verkauf, Schenkung, Unternehmensvererbung oder Übertragung auf eine Familiengesellschaft oder Stiftung: Eine passende Nachfolgelösung erfordert immer eine individuelle steuerliche und rechtliche Gestaltung. Ziel ist es, Ihr Unternehmen zu sichern, Konflikte in der Familie zu vermeiden und Ihre persönliche Versorgung im Alter zu gewährleisten.
Was bedeutet „rechtzeitige“ Nachfolgeplanung?
„Rechtzeitig“ bedeutet aus unserer Erfahrung: Beginnen Sie idealerweise 5–7 Jahre vor Ihrem geplanten Ausscheiden mit der Planung der Unternehmensnachfolge. Diese Zeit ist erforderlich, um steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, Verträge und Strukturen anzupassen und einen passenden Nachfolger zu finden.
Die Nachfolgesuche wird durch verschiedene Faktoren erschwert: Digitalisierung, Innovationsdruck, eine oft hohe Abhängigkeit von Schlüsselpersonen oder Großkunden und der zunehmende Mangel an geeigneten Nachfolgekandidaten. Verunsicherung entsteht zusätzlich durch die Anwendung des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes, die Wegzugsbesteuerung oder Anpassungen der Grunderwerbsteuer.
Vorausschauende Unternehmer behalten die Unternehmensnachfolge daher dauerhaft im Blick! Und nicht erst kurz vor dem 67. Geburtstag.
Ihr Partner für die Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge bedeutet, Verantwortung und Vermögen in die richtigen Hände zu geben. Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte begleiten Familienunternehmen und mittelständische Betriebe bei Verkauf, Kauf oder familieninterner Übergabe mit steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise. Dabei sehen wir uns als Ihren Partner. Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen aller Branchen und Größen zählen zu unseren Mandanten. Unsere Arbeit ist Vertrauenssache: Diskretion und Neutralität sind selbstverständlich.
- Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
- Unternehmensnachfolge beim Generationenwechsel
- Beratung bei fehlendem Unternehmensnachfolger
- Beratung bei Unternehmenskauf
- Steuer-Gestaltung für die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen
- Beratung bei externer / interner Unternehmensnachfolge
- Unternehmensbewertung und Nachfolgeprozess
- Rechtliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge (Unternehmertestament, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Anpassung der testamentarischen Vorgaben)
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Erbvertrag, Testament und Vermögensübertragungen
- Prüfung aller Unterlagen (Due Diligence)
- Vertragsverhandlungen mit Käufern
- Abwicklung: Steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Beratung
- Treuhandabwicklung
- Testamentsvollstreckung
- Beratung für Nachfolge-Möglichkeiten
- Nachfolge-"Fahrplan"
- Ermittlung des Unternehmenswertes und des Verkaufspreises
Wir zeigen hier Auszüge unserer Dienstleistungen. Bitte fragen Sie uns, falls Sie einen benötigte Leistung vermissen!
Gute Beratung beginnt mit dem richtigen Gespräch.
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Wenn Sie keinen Nachfolger in der Familie finden, muss das Unternehmen für seinen Weiterbestand an einen externen Interessenten verkauft werden. Der Unternehmensverkauf ist immer eine Option und im besten Fall sollte der Unternehmensinhaber diese Möglichkeit in Ruhe vorher prüfen. Auch bei einem plötzlichen Todes- oder Unglücksfall, sollte der Verkauf nicht zu überhasteten Entscheidungen führen. Es gibt Interim-Geschäftsführer, die vorübergehend die Funktion übernehmen können - um in dieser Überbrückungszeit die bestmöglichen Käufer zu finden.
Was muss man beim Unternehmensverkauf beachten?
Planen Sie die Nachfolge frühzeitig
Binden Sie den Nachfolger früh in das Unternehmen ein
Überzeugen Sie sich von seinen Führungs-qualitäten
Geben Sie die Verantwortung schrittweise an den Nachfolger weiter
Lassen Sie Veränderungen durch den Nachfolger zu
Der bevorstehende Generationenwechsel ist das Thema beim deutsche Mittelstand: Warum übernehmen Sie also nicht ein bereits existierendes Unternehmen und führen es weiter?
Insbesondere Familienunternehmen werden oft nicht mehr von den Kindern übernommen und stehen dann zum Verkauf. Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, ist der Ist-Zustand des Unternehmens wichtig - genauso Ihre Vorstellungen vom zu erreichenden Soll-Zustand und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.
Fakten zur Due-Diligence: Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Due Diligence!
Bei der Due Diligence wird eine umfassende Prüfung des gesamten Unternehmens durchgeführt. Sie umfasst alle Bereiche, von der Buchhaltung bis hin zu Gehalts- und Lohnabrechnungen. Für eine exzellente umfangreiche Prüfung müssen Sie Experten hinzuziehen. Wir führen eine Due Diligence für Sie durch!
Welche Formen der Due Diligence gibt es?
Tax Due Diligence - Steuercheck: Steuererklärungen, Steuerbescheide, Berichte über Steuerprüfungen zur Prüfung etwaiger Steuernachzahlungen
Financial Due Diligence - Fokus Bilanzen: Die letzten 3-5 Jahresabschlüsse und dazugehörige Unterlagen, Auswertungen eines ggf. vorhandenen Controllings
Legal Due Diligence - Gefahr alte Verträge: Untersuchung aller rechtlichen Risiken (Alle Verträge: Miet-, Arbeits-, Lieferverträge, AGB´s)
Beispiele Checkpunkte der Tax & Financial Due Diligence
Steuer- und Handelsbilanzen der letzten 3-5 Jahre
Berichte des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters
Monats- und Quartalszahlen des laufenden Geschäftsjahres im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres
Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
Berichte und Ergebnisse der letzten Betriebsprüfung
Steuerzahlungen und Steuererstattungen der letzten drei Jahre
Darstellung der Bewegungen im Eigenkapital (Ausschüttung, Thesaurierung, Versteuerung)
Cash-Flow-Rechnungen, soweit sie nicht aus den Abschlüssen hervorgehen
Darstellung von Abwertungen und Abschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen
Analyse der Rückstellungen
Darstellung der sonstigen Vermögensgegenstände
Welche Haftungsrisiken muss man beachten?
Vor der Übernahme und dem Unternehmenskauf müssen Sie sich mit der Regelung der Haftungsrisiken auseinandersetzen. Wenn das Unternehmen Steuerschulden hat, sind Sie nach dem Unternehmenskauf gesetzlich verpflichtet für diese aufzukommen. Die Haftung für Steuerschulden kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden! Daher sollten Sie sich vor dem Kauf professionellen Rat einholen. Empfehlenswert ist in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, das der vorherige Unternehmensbesitzer bestätigt, dass es keine Steuerschulden gibt oder er im Fall von Steuerschulden für mögliche Nachzahlungen aufkommt.
Beispiel Haftung für Steuerschulden: Als Nachfolger haften Sie für alle betrieblichen Steuerschulden (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer,...) des vorherigen Unternehmeninhabers, welche im Kalenderjahr vor der Übernahme entstanden sind.
Beispiel Haftung für Löhne / Gehälter: Als Nachfolger übernehmen Sie die Angestelltenverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Ihre Haftung bezieht sich genauso auf Forderungen, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben - vor allem Lohn- / Gehaltsschulden aus den letzten zwölf Monaten.
Ein wichtiger Schritt beim Unternehmenskauf ist auch die vertragliche Gestaltung des Prozesses der Unternehmensübertragung. Sie sollten das Unternehmen vorher genau kennenlernen - Der Unternehmenswert muss festgelegt und die Übertragungsart müssen geklärt werden. Dazu gehören unbedingt die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung - müssen Steuer-Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Welche Fragen muss ein Unternehmenskäufer beachten?
Wie finanzieren Sie die Unternehmensübernahme?
Wie sind die Entwicklungschancen des Unternehmens?
Wie läuft der Unternehmenskauf "sauber" ab?
Wie viel ist das Unternehmen, die Firma oder der Betrieb tatsächlich wert?
Unternehmenskauf – Der Unternehmenspreis - Methoden der Bewertung
Das Substanzwertverfahren: Der Wert der einzelnen Bestandteile des Unternehmens = ergibt den Gesamtwert des Unternehmens
Das Kapitalwertverfahren: Discounted Cashflows = Abzinsung der zu erwarteten zukünftigen Zahlungsströme auf den heutigen Tag = Unternehmenswert
Das Marktwertverfahren: Branchenübliche Multiplikatoren = Z. Bsp. das EBITDA mit einem Faktor x multiplizieren = Kaufpreis
Grundlage jeder Unternehmensbewertung ist immer eine saubere Buchführung, die vollständig vom Unternehmensverkäufer dargestellt werden muss.
Fazit
Wer ein Unternehmen kauft, geht immer ein Risiko ein. Sie sollten sich erfahrene Berater an Ihre Seite holen - wir beraten Sie beim Unternehmenskauf.
Wir sind spezialisiert in der Unternehmensnachfolge (Verkauf / Kauf) und unterstützen Sie beim Kauf eines Unternehmens, bei der Unternehmensbewertung und bei der Finanzierung. Hier können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Unser Team begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensübernahme - steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich. Wir beraten Sie zur Körperschaft- und Gewerbesteuer - der Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Auch bei internationalen Sachverhalten.
Bei Bedarf werden wir durch kooperierende Experten unterstützt.
Wenn der Erbe aus der Familie kommt, wissen Sie schon einmal, an wen das Unternehmen übertragen werden soll. Aber dann taucht das "Problem" mit der Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf. Abhängig von den jeweiligen Umständen muss das Unternehmensvermögen entweder voll versteuert werden oder es kann zu 85 Prozent oder sogar ganz von der Steuer befreit werden. Dabei geht hier nicht nur um das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - sondern auch um das Erbrecht. Gibt es weitere Erben neben dem Nachfolger, die beispielsweise ausbezahlt werden müssen? Muss das Geld dafür aus dem Unternehmen heraus aufgebracht werden oder gibt es weiteres Vermögen, das dazu eingesetzt werden kann?
Dabei gelten Besonderheiten für große Unternehmensvermögen und auch für Familienunternehmen. Es sind knifflige Regelungen und damit Sie teure Steuerfehler vermeiden - sollte Sie schon bei der Planung der Übertragung ein Steuerberater beratend unterstützen.
Ist das Unternehmen eine Personengesellschaft? Dann spielen auch gesellschaftsvertragliche Regelungen eine wichtige Rolle. Sie können zum geplanten Übertragungsweg passen oder ihn durchkreuzen. Das muss früh in die Planung mit einbezogen werden. Bei den Freien Berufen müssen die berufsrechtlichen Vorschriften beachtet werden, nach denen ein Wunsch-Nachfolger z. B. die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen mitbringen muss.
Oft wird bei Familienunternehmen eine "gleitende" Unternehmensübergabe geplant. Übergeber und Nachfolger sind eine Zeitlang gemeinsam im Unternehmen tätig. Klare Regeln sind in diesem Fall unabdinbar! Die Kompetenzverteilung und der zeitliche Ablauf muss verbindlich definiert sein. Es besteht immer die Gefahr von Konflikten bei der Gestaltung der Nachfolge.
Altersvorsorge und Altersabsicherung
Das Unternehmen kann für den Inhaber eine wesentliche Quelle für seine eigene Altersvorsorge darstellen. Bei der Übergabe an einen Nachfolger aus der Familie kann z. B. statt eines Verkaufs eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vorgenommen werden.
Der Übernehmer muss sich verpflichten, dem Übergeber bis zu dessen Tod vertraglich festgelegte Versorgungsleistungen zu zahlen. Beim Zahlenden sind diese Versorgungsleistungen als Sonderausgaben abziehbar - der Empfänger muss sie als wiederkehrende Bezüge versteuern. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zwar das Unternehmen zu übertragen, aber sich einen anteiligen Nießbrauch an den Unternehmensgewinnen vorzubehalten.
Ihr persönlicher Kontakt
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz
Mehr Rechtssicherheit für Share Deals und Personengesellschaften
Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht wurden wichtige Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz beschlossen. Dazu gehören neue Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Share Deals, verlängerte Anzeigefristen sowie die dauerhafte Sicherung grunderwerbsteuerlicher Begünstigungen für Personengesellschaften. Welche Änderungen im Detail gelten und welche Auswirkungen sie für die Praxis haben, erfahren Sie im Beitrag Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Mona-Larissa Staud
