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Lohnbuchhaltung: Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitgeberaufwendungen

Der „Personal“ Bereich ist zeitaufwendig: 

Datentausch mit Mitarbeitern, Krankenkassen, Behörden – Reisekostenabrechnungen oder der Besuch eines Prüfers. Auch Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Dazu bedarf es regelmäßiger Weiterbildung für ein hohes Fachwissen. Darum empfiehlt es sich die Lohnbuchhaltung outzusourcen. Auch für kleine Unternehmen und Start-Ups lohnt es sich – das spart gerade zum Anfang Zeit und Nerven. 

 

Wir sind Ihr Backoffice im Lohnbereich und reagieren schnell auf Änderungen. Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen wir termingerecht. Wir betreuen Sie in allen Fragen der Sozialversicherungen und lohnsteuerlichen Besonderheiten: z. B. PKW-Privatnutzung, Abfindungen, Betriebsveranstaltung, Reisekostenabrechnungen, Bewirtung usw.. Auch die Auswertungen für die Finanzbuchhaltung, notwendige Meldungen für die Sozialversicherungen und Finanzämter bereiten wir für Sie vor. Dabei sind wir auf dem aktuellsten Wissenstand im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und garantieren Ihnen Daten- und Abrechnungssicherheit. Die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen regeln wir ebenso für Sie, als erfahrener Gesprächs- und Verhandlungspartner des Prüfers.

 

Vorteile

  • Beratung: Sie haben immer einen persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihren Lohn und Gehaltsabrechnungen.
  • Flexibilität: Ganzheitliche oder individuelle Lohn-Diensleistungen - ganz nach Ihren Anforderungen. Dabei arbeiten wir termingerecht und reagieren schnell auf Änderungen. 
  • Knowhow & komplexes Fachwissen: Wir haben immer die aktuelle Gesetzeslage im Blick. Auch Routinearbeiten übernehmen wir für Sie. 
  • Informationen: Regelmäßige Auswertungen und Statistiken zur Unternehmenssteuerung, Lohn & Personal News sowie Newsletter über aktuelle LohnWissen-Themen.
  • Sicherheit: Abrechnungs-, Daten- und Rechtssicherheit, Archivierung der Lohnauswertungen entsprechend gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungspflichten.

 

Übertragen Sie uns Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen! Sie sparen Arbeit, gewinnen mehr Zeit für Ihr Geschäft und profitieren von der professionellen Erledigung Ihrer Löhne. 

Gute Beratung beginnt mit dem richtigen Gespräch.

 

Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch!

 

 Dresden · Frankfurt am Main

Einrichtung des Lohnmandates

  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Hilfestellung bei Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Ersteinrichtung der Lohndaten und Aufnahme der Stammdaten (Firmendaten- und Personaldatenerfassung) incl. der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten, wie z.B. Anmeldung der Mitarbeiter beim Finanzamt zum elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie Meldung Beschäftigungsbeginn bei den Krankenkassen


Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsbuchführung der termingerecht und vollständig zur Verfügung gestellten Daten
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Verarbeitung der gemeldeten Überstunden, Prämien, Reisekostenauszahlungen, Urlaubsabgeltung, Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen etc.
  • Verarbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen über die monatliche Entgeltabrechnung
  • Berücksichtigung/Einarbeitung von Betrieblichen Altersvorsorgen über die monatlich Entgeltabrechnung
  • Verrechnung von Arbeitgeberdarlehen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung der Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Elektronische Datenübermittlung der Sozialversicherungsdaten (Krankenassen-Beitragsnachweise, An-, Ab- und Ummeldungen bei der Krankenkasse)
  • Monatliche Lohnsteueranmeldung und elektronische Datenübermittlung an Ihr Finanzamt
  • Einrichtung/Abrechnung nach Kostenstellen (Abteilungen) für die Finanzbuchhaltung
  • Kuvertierung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter
  • Versendung der Lohn- und Gehaltsauswertungen erfolgt entweder mit Postversand oder per E-Mail mit verschlüsselten Dateien an den Arbeitgeber
  • Führen des Jahreslohnkontos, elektronische Verarbeitung der Lohnsteuerbescheinigung
  • Berechnung und Durchführung des internen Lohnsteuerjahresausgleichs gem. § 42b EStG im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Meldungen zur Sozialversicherung (Jahresmeldungen)
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen (jährliche Ermittlung der Entgelte und Datenübermittlung für Berufsgenossenschaftsbeiträge)


Anträge und Bescheinigungen, z.B.

  • Entgeltersatzleistungen (bei Bezug von Krankengeld)
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetzt (Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2)
  • Arbeitsbescheinigungen (Antrag auf Arbeitslosengeld)


Überleitung zur Finanzbuchhaltung und zum Zahlungsverkehr

  • Erstellung eines Buchungsbeleges zur Bruttolohnverbuchung in der Finanzbuchhaltung incl. Kostenstellen
  • Zur Verfügung stellen  einer Schnittstelle der lohnrelevanten Buchungen für die Finanzbuchhaltung
  • Vorbereitung des Zahlungsverkehrs (Erstellung von Sammel-Überweisungsaufträgen und Datenübermittlung an die Bank)

 

 

Lohnkostenoptimierung senkt die Lohnkosten auf Seiten des Arbeitsgebers und gleichzeitig erhöht sie das Nettogehalt der Mitarbeiter. "Lohnbausteine" wie Fahrtkostenzuschüsse, Tankgutscheine oder Zuschüsse für die Kinderbetreuung, etc. machen dies möglich. Auf Leistungen dieser Art fallen nur teilweise Sozialabgaben an. Von der Optimierung der Lohnkosten profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen.  

 

Leistungen

  • Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen 

  • Beratung und regelmäßige Information bei gesetzlichen Änderungen sowie ihre Auswirkungen

  • Berechnen von steuerfreien Zuschlägen, Fahrtkostenerstattungen, Tantieme, Lohn und Gehalt im Voraus

  • Besondere Beschäftigungsverhältnisse wie Mini-Jobs, Gleitzonenregelung, kurzfristige Beschäftigung, Studenten, Praktikanten

  • Lohnvorwegberechnungen bei anstehenden Lohn- und Gehaltserhöhungen oder Reduzierung/Erhöhung der Arbeitszeiten

  • Regelmäßige LohnWissen-Newsletter über aktuelle Themen der Lohn- und Gehaltsabrechnung

 

Vorbereitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Beratung/Vorbereitung bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung
  • Betreuung/Begleitung bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung gemäß 3 28p Abs. 1 SGB IV (Betriebsprüfung)
  • Betreuung/Begleitung bei Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV i.V.m § 166 Abs. 2 SGB VII (Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung)
  • Betreuung/Begleitung der Prüfung der Zahlung der Künstlersozialabgabe nach § 28p Abs. 1a SGB IV
  • Betreuung/Begleitung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Archivierung (10 Jahre Aufbewahrungspflicht): Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine jährliche Archiv-DVD/CD mit allen prüfungs- und melderelevanten Daten der Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung, welche bei Betriebsprüfungen verwendet werden können
  • Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit eines Arbeitnehmers
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Gemeldete Daten zur Unfallversicherung
  • Führung der Lohn- und Gehaltsunterlagen
  • Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer
  • Abgabe der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse
  • Teilnahme an Lohnsteuer-/Krankenkassen-/Berufsgenossenschafts-Prüfungen

 

 

Leistungen

Steuerberatung

  • persönliche Beratungsgespräche mit Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern, in denen wir gezielt auf die individuellen Fallkonstellationen eingehen
  • Erstellung der Einkommensteuererklärungen im Wegzugs- und Rückzugsjahr sowie in den Zwischenjahren, sofern gewünscht, in Zusammenarbeit mit unseren LEA-Partnerbüros, um vollständige, korrekte und abgestimmte Steuererklärungen sicherzustellen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung zu den internationalen Personaleinsätzen und den einzelnen Vergütungskomponenten (z. B. Abfindungen oder Stock Options)
  • Beurteilung (lohn-)steuerlicher Auswirkungen
  • Beratung im Zusammenhang und in Bezug auf Betriebsstätten, internationale Verrechnungspreise und/oder Umsatzsteuer

 

Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung (in Deutschland)

  • Sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Beurteilung lohnsteuerlicher Sachverhalte
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die elektronische Abwicklung der Lohnsteuererklärungen, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragszahlungen
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Beantragung von Bescheinigungen bei Auslandseinsätzen (u. a. Lohnsteuerfreistellungsanträge, Anträge auf Lohnsteuerklasse 1 bei beschränkt Steuerpflichtigen, A1-Bescheinigung, Kindergeld etc.)
  • Anträge zur freiwilligen Versicherung oder Anwartschaftsversicherung während eines Auslandseinsatzes
  • Beitragserstattungs- und Statusfeststellungsverfahren

 

Sonstiges

  • Unterstützung bei (De-)Registrierungen zum Erhalt der Steuer- und/oder Sozialversicherungsnummer
  • Erfüllung von Melde- und Abgabepflichten
  • Betreuung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen

 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Stephanie Kegel

Teamleiterin Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Julia Tytko

Steuerassistentin

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Diese Änderungen kommen auf Arbeitgeber zu

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter abgebaut und der Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gestärkt werden. Obwohl Deutschland die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht verpasst hat, werden Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes erwartet. Welche neuen Vorgaben auf Arbeitgeber zukommen und warum es sinnvoll ist, sich bereits jetzt mit den künftigen Anforderungen auseinanderzusetzen, zeigen wir im Beitrag Geplante Änderungen im Entgelttransparenzgesetz.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Mona-Larissa Staud