Angesichts niedriger Zinsen liegt es nahe, das Ersparte lieber in eine Immobilie zu stecken und jeden Monat Miete dafür zu kassieren. Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen sind allerdings stark gestiegen – vor allem in Großstädten. Rentable Immobilien sind daher nicht einfach zu finden, wie unser Praxistest beweist. Wir zeigen, wie der Kauf einer Eigentumswohnung sich trotzdem lohnen kann – wenn Anleger nüchtern kalkulieren und darauf achten, dass der Kaufpreis in angemessenem Verhältnis zur Miete steht.
Vermieten kann sich lohnen
Angesichts der stark gestiegenen Preise am Immobilienmarkt können Kapitalanleger heute nicht mehr mit den hohen Renditen der Vergangenheit rechnen. Dafür sind die Kaufpreise inzwischen auch im Verhältnis zu den Mieten zu hoch. Mit dem Vermieten lässt sich trotzdem Geld verdienen. Langfristige Renditen von 3 Prozent nach Steuern und mehr sind auch bei vorsichtigen Annahmen über die künftige Miet- und Wertentwicklung drin – nicht schlecht in Zeiten, in denen Banken so gut wie keine Zinsen mehr aufs Ersparte zahlen. Eine Wohnung zum Vermieten ist allerdings weder eine einfache noch eine bequeme Geldanlage. Unser Praxistest in acht Städten zeigt: Oft stimmt das Kaufpreis-Miete-Verhältnis nicht. Wer nicht aufpasst, riskiert sogar Verluste.
*Quelle/Fremdlink test.de
Die Haussteuer wurde Ende 2019 in Kraft gesetzt, doch dann für ein Jahr ausgesetzt. Nun wird für Immobilien zwischen 5,25 und 7,87 Millionen Lira (870.000 Euro) eine Steuer von 0,3 Prozent fällig. Immobilien mit einem Wert von bis zu 10,5 Millionen Lira (1,16 Millionen Euro) wird eine Steuer von zusätzlichen 0,6 Prozent erhoben.
*Quelle/Fremdlink hurriyet.de
Was gehört zu den Bau- beziehungsweise Kaufnebenkosten?
Generell sind damit alle Kosen gemeint, die über die eigentlichen Bau- oder Erwerbskosten des Gebäudes hinausgehen. Dies sind etwa Steuern, Behörden- und Finanzierungskosten, aber beispielsweise auch Ausgaben für Baustraße, Baustrom, Wasser, Aushub, Statiker, Erschließung und selbst Abriss, Baumfällung und Ersatzpflanzungen.
Uns laufen die Kosten bei der Haussanierung nicht zuletzt durch verborgene Mängel davon und das Darlehen reicht nicht. Können wir die Darlehenssumme erhöhen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Damit einher geht allerdings eine Verlagerung der Grundschuld zu Gunsten der Bank und zieht in jedem Fall weitere Bearbeitungskosten, auch des Grundbuchamtes, nach sich. Überlegenswert scheint der Abschluss eines zweiten Darlehensvertrags. Zwar zieht auch dieser Kosten nach sich, kann aber gegebenenfalls zu aktuell günstigeren Konditionen abgeschlossen werden.
*Quelle/Fremdlink fr.de
Aufgepasst, wenn Sie eine Immobilie kaufen und sich mit dem Käufer nachträglich auf eine Kaufpreissenkung einigen. Denn: Nicht immer können Sie rückwirkend dann auch die Grunderwerbsteuer reduzieren. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (22.07.2020, Az. II R 15/18).
Im Kaufvertrag vereinbarte Pflicht blieb unerfüllt
Beim Verkauf eines Mietobjekts verpflichtete sich der Verkäufer, Mieter für Teile des Objekts zu suchen. Das jedoch gelang ihm nicht. Der Käufer verlangte daher einen beträchtlichen Teil vom gezahlten Kaufpreis zurück. Das Geld war zunächst auf einem Treuhandkonto des Notars geparkt. Der Verkäufer ließ sich auf den Vergleich ein, und der Käufer erhielt die gewünschte Erstattung.
*Quelle/Fremdlink immobilien-elite.com
Wie heißt es so schön? Es gibt genau zwei Dinge im Leben, die sind unvermeidbar, der Tod und Steuern. Letzteres geht in der Form von Erbschaftssteuern sogar noch über den Tod hinaus, nicht direkt, jedoch sind die Erben hiervon betroffen. Wenn Immobilien an die Hinterbliebenen vererbt werden, resultiert das häufig in hohen Erbschaftssteuern, dies lässt sich jedoch mit einigen Kniffen umgehen.
Erbschaftssteuern vermeiden
Die Immobilie verkörpert in der Regel den größten Wertgegenstand einer Person oder Familie, wenn sie zu deren Eigentum zählt. Kaum ein Objekt verkörpert weniger als 100.000 Euro im Gesamtwert, weswegen im Falle einer Erbschaft auch hohe Steuerzahlungen zu leisten sind. In vielen Fällen überschreiten die Summen sogar die finanziellen Möglichkeiten der Erben.
*Quelle/Fremdlink finanzen.net
Vermieter, die Wohnungen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten, können künftig mehr Investitionen von der Steuer absetzen als bisher. Die Neuregelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Sie ist Teil des Jahressteuergesetzes 2020, dem der Bundestag kurz vor Weihnachten endgültig zustimmte.
*Quelle/Fremdlink immobilien-zeitung.de
USA – Wie kauft man eine Eigentumswohnung in New York City? Wir erklären, übersetzen, und geben die Grundlagen für den amerikanischen Immobilienkauf. Der Kauf einer Wohnung in New York City ist anders als anderswo. Wir geben Ihnen eine vollständige, leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Kauf einer Wohnung, eines Penthouses oder eines Loftes in New York, egal ob in Brooklyn, der Bronx, Queens oder Manhattan. Wir decken alles ab, von den Übersichten über den Immobilienmarkt in New York City bis hin zur Beantwortung von Fragen wie Kauf oder Miete einer Wohnung in New York? Wie hoch sind die Steuersätze für Immobilien in New York? Was ist anders, wenn man eine Wohnung in New York kauft? All dies und mehr.
*Quelle/Fremdlink lukinski.de
Der Kauf einer Immobilie im Ausland kann kompliziert, zeitaufwendig und stressig sein. Aber so sollte es nicht sein. Um sich Zeit, Geld und unnötige Kopfschmerzen zu sparen lesen Sie unseren Leitfaden über die größten Fehler die Käufer im Ausland machen, und wie Sie diese vermeiden können:
Fehler #1: Die Lage
Es kann so ziemlich alles repariert werden, aber die Lage, die Lage, die Lage kann nicht geändert werden. Kaufen Sie Lage, NICHT den Preis. Wenn Sie in Immobilien im Ausland investieren, denken Sie daran diese sorgfältig zu prüfen und achten Sie auf die kleinen Details, die Ihr Traumhaus womöglich in das Haus Ihres schlimmsten Albtraums verwandeln können. Versuchen Sie vor dem Kauf, Informationen von verschiedenen lokalen Quellen einzuholen, um sicherzugehen, dass der von Ihnen gewählte Standort wirklich der richtige für Sie ist.
*Quelle/Fremdlink anwalt.de
Schon seit Jahren hadern Immobilieninteressenten mit den hohen Preisen für Häuser und Wohnungen in deutschen Städten. Und sie werden es wohl weiter tun: Selbst die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise hat auf den Markt für Wohnimmobilien bisher kaum Auswirkungen gehabt. Zwar stand der Markt im Frühjahr während des ersten Shutdowns praktisch still, danach aber kamen die sogenannten Aufholeffekte: geplante Deals aus dem Frühjahr wurden im Sommer nachgeholt.
*Quelle/Fremdlink spiegel.de
Im Dezember 2020 treten für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler einige Gesetzesänderungen in Kraft. Zum einen hat der Bundesrat Änderungen im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – gültig ab dem 1.12.2020 – und zum anderen das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf – wirksam ab dem 23.12.2020 – beschlossen.
Außerdem tritt ab dem 23.12.2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Private Käufer müssen dann künftig höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Ein Makler, der aufgrund zweier Verträge für Käufer und Verkäufer tätig ist, kann künftig von beiden Parteien nur eine Vergütung zu gleichen Teilen verlangen. Hat er mit einer Partei eine unentgeltliche Tätigkeit vereinbart, kann er von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen. Bisher war es in Hessen üblich, dass der Käufer die Provision alleine trug, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragte – dies ist ab dem 23.12.2020 nicht mehr möglich.
*Quelle/Fremdlink frankfurt-main.ihk.de
Von wegen Häuslebauer, Deutschland ist ein Land der Mieter. Nicht einmal jeder zweite Haushalt wohnt in den eigenen vier Wänden. Im europäischen Vergleich ist das unterdurchschnittlich. Die Corona-Pandemie hat aber vielen die Vorteile einer eigenen Immobilie vor Augen geführt. Vier von fünf Deutschen halten es mittlerweile für erstrebenswert, in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
*Quelle/Fremdlink finanzen.net
Die Trompete aus der Nachbarwohnung, bolzende Kinder im Garten, eine Baustelle vor der Tür – Streitigkeiten in Sachen Mietminderung wegen Lärms im Mietshaus oder aus der Umgebung landen besonders häufig vor Gericht.
Lärm aus der Nachbarwohnung oder aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem, wenn er sich über längere Zeit hinzieht. Die Spanne ist groß. Doch nicht jedes Alltagsgeräusch ist eine Zumutung, auf komplette Ruhe gibt es kein Recht – und damit auch nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Mietminderung.
Mietminderung bei Baulärm
Wenn die Straße vor der Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags zum Zubringer für eine Autobahn umgebaut wird, sind nicht nur die Bauarbeiten eine Ruhestörung, auch der Straßenverkehr wird lauter. Vor dem AG Berlin-Köpenick (Urteil v. 2.7.2010, Az. 4 C 116/10) konnte ein Mieter eine Minderung von 7,5 Prozent durchsetzen.
*Quelle/Fremdlink haufe.de
In Großstädten können die Immobilienpreise zwischen benachbarten Straßenzügen erheblich schwanken, Bewertungen nur auf Basis von Marktdaten sind daher schwierig.
Im Internet wimmelt es von Angeboten, Immobilien bewerten zu lassen. Ein Selbstversuch zeigt, was die Analysen von McMakler, Check24 und Immobilienscout24 taugen.
*Quelle/Fremdlink wiwo.de
Neue Heizung, neue Fenster, Wärmedämmung: Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt - und spart Steuern. Denn seit dem 1. Januar 2020 lassen sich für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen.
Doch welche Bau-Maßnahmen gelten als energetische Sanierung? Wie viel Energie kann man durch eine energetische Sanierung sparen? Und wie setzt man die Kosten dafür ab?
*Quelle/Fremdlink vermieter-ratgeber.de
Wohnen im Speckgürtel der Großstädte wird attraktiver, zeigt eine aktuelle Studie. Vor allem Familien werden von günstigeren Preisen und mehr Wohnraum gelockt. Doch die Renaissance des Ländlichen kennt Grenzen.
Ländliche Idylle oder hippes Großstadtviertel? Diese Frage stellen sich viele Familien, die ein bezahlbares Zuhause suchen. In den Metropolen Deutschlands sind Mieten oder Wohneigentum häufig kaum noch bezahlbar. Wer dagegen aufs Land zieht, muss lange Wege zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Die Entscheidung zwischen dem Leben in der Stadt oder auf dem Land ist daher schwierig.
Die Sparda-Banken und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben untersucht, auf welche Bedingungen Wohnungssuchende im ländlichen Raum und in den Großstädten treffen und wie sie darauf reagieren. Laut der Studie „Wohnen in Deutschland - Unterschiede zwischen Stadt und Land“ ist das Umland der Metropolen für Familien attraktiver geworden - trotz auch dort steigender Immobilienpreise. So seien dort die Kaufpreise und Mieten immer noch deutlich niedriger als in den Großstädten und das Angebot an größeren Wohnungen breiter.
*Quelle/Fremdlink wiwo.de
Wer eine Immobilie erwirbt, fragt sich, was an Kosten auf ihn zukommt. Neben dem Kaufpreis gilt grundsätzlich, dass das Finanzamt Grunderwerbsteuer in Höhe von dreieinhalb bis sechseinhalb Prozent des Kaufpreises nimmt (zum Grunderwerbsteuer Rechner). Dazu kommen ein bis zwei Prozent für die Notarkosten anfallen. Was ist mit der Mehrwertsteuer bei Immobilien? Hinzu kommen Kaufnebenkosten von ungefähr einem halben Prozent, wie Grundbucheintragung und Ähnliches. Sofern diese nicht bereits in den Notarkosten enthalten sind.
Handelt es sich um einen Neubau, verlangt die Gemeinde Erschließungskosten. Befindet sich das Objekt unter Verwaltung, muss mit um die zweihundert Euro für die Verwalterzustimmung, die formal einzuholen ist, gerechnet werden.
*Quelle/Fremdlink mehrwertsteuerrechner.de
Viele Menschen, vielleicht auch Sie, stellen sich die Frage, wie lege ich mein Geld am besten an, um eine lukrative Rendite (Zinsen) zu erzielen. Damit Sparbüchern, Festgeldanlagen oder auch Tagesgeldanalgen keine Zinsausschüttungen mehr zu erzielen sind, steht die Überlegung im Raum, sich eine Immobilie als Wertanlage zu kaufen. Diese Anlageform verspricht bei Beachtung aller Indikatoren eine Rendite von 4 bis 6 Prozent. Ob diese Prozentzahlen auch der Realität entsprechen, kann sich mit Hilfe folgender Tipps und Ratschläge ein realistisches Bild verschaffen.
*Quelle/Fremdlink misshome.de
Alles zu Ablauf, Steuern und Kosten.
*Quelle/Fremdlink hausgold.de
Es sollte eine Traumimmobilie werden. Allein das Grundstück mit Blick auf den Lago Maggiore kostete den Zürcher fast eine halbe Million Franken. Alles war bereits entworfen, das Projekt eingereicht. Doch dann wurde aus dem Baugrund plötzlich wertloses Agrarland.
*Quelle/Fremdlink blick.ch/news
Während Schulen geschlossen waren und die ganze Familie zu Hause gearbeitet und gelernt hat, registrierte Immoscout24 deutlich mehr Suchanfragen für Häuser mit mehr als 150 Quadratmetern Wohnfläche und Wohnungen mit mehr als fünf Zimmern.
Die Nachfrage nach Immobilien im Umland ist laut einer Studie während des Lockdowns sprunghaft gestiegen. Mittlerweile ist der Trend zwar kaum noch spürbar, aber der Wohnimmobilienmarkt scheint gegen Corona immun, die Preise steigen weiter.
*Quelle/Fremdlink wiwo.de
*Quelle/Fremdlink rnd.de
Die weltweite Corona-Hysterie macht die Hälfte aller Mediennachrichten aus. Täglich verordnet die Politik neue Gesundheitsvorschriften wie zum Beispiel Freiheitsbeschränkungen für die Bevölkerung, die diese aus Angst vor der Ansteckung (82 Prozent) sogar für ihr Privatleben erträgt und befolgt.
*Quelle/Fremdlink mmnews.de
Wenn Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern ein Grundstück samt Gebäude gegen eine sogenannte »Veräußerungszeitrente« übertragen, können den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zufließen, sagt der BFH.
Das gilt jedenfalls, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die Summe der Rentenzahlungen niedriger als der Verkehrswert der Immobilie im Übertragungszeitpunkt ist.
Die Richter erklärten es handle sich nicht um eine unentgeltliche erbrechtliche Übertragung, sondern trotz der Übertragung zu einem Preis unterhalb des Verkehrswerts um ein einkommensteuerbares Veräußerungsgeschäft.
*Quelle/Fremdlink steuertipps.de
Büros stehen leer, Geschäfte machen Pleite, und Eigenheimbesitzer in Kurzarbeit können vielleicht bald ihre Raten nicht mehr zahlen. Es spricht viel für einen Preisverfall von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Doch die Branche berichtet das Gegenteil. Das könnte die Hoffnung auf eine selbsterfüllende Prophezeiung sein, frei nach dem Motto: "Wenn wir allen erzählen, dass der Wert ihrer Häuser stabil bleibt, verlangt auch keiner niedrigere Preise."
Doch spricht man mit Experten, die sich mit der Entwicklung des Marktes befassen, lassen deren Schilderungen nur eine Schlussfolgerung zu: Die Immobilienbranche trotzt allen Regeln, die die Corona-Krise der Wirtschaft aufzwingt - noch.
Immobilienmarkt nicht nur unbeeindruckt - er legt zu
Im zweiten Quartal - also in den ersten drei Monaten, nachdem Corona zu Schul- und Ladenschließungen, zu Homeoffice und Kurzarbeit zwang - stiegen die Preise von privat genutzten Wohnimmobilien gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,8 Prozent. Mehrfamilienhäuser wurden 5,2 Prozent teurer und Bürogebäude 6,3 Prozent. Lediglich Einzelhandelsimmobilien, also Geschäftsräume, hätte man 1,3 Prozent billiger bekommen - denn hier war die Nachfrage krisenbedingt geringer.
*Quelle/Fremdlink tagesschau.de
In Deutschland gibt es zwei Arten von Vermietern. Diejenigen, die ihre Wohnung kürzlich gebaut oder gekauft haben und damit Geld verdienen wollen. Einige Hunderttausend. Und diejenigen (die große Mehrheit), die eine Wohnung oder ein Haus schon lange besitzen - oder geerbt haben - und es vermieten.
Für beide Gruppen gilt, es ist heute nicht schwer mit Immobilien Geld zu verdienen - solange die Immobilie am richtigen Ort steht. Und solange Sie als Vermieter beim Umgang mit dem Finanzamt den Überblick behalten. Das ist mitunter gar nicht so einfach. Und sieht auch ganz unterschiedlich aus, je nachdem zu welcher Gruppe Sie gehören. Zunächst der schwierigere Fall:
Tipps für Bauherren und Käufer
Haus oder Wohnung sollten nicht zu teuer sein, damit sich das Vermieten lohnt. Überschlägig können Sie Ihr Vermietungsrisiko ausrechnen, indem Sie den Kaufpreis mit allen Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar und womöglich Makler) durch die Kaltmiete teilen, die Sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erzielen können. Kostet Ihre Wohnung insgesamt 300.000 Euro und Sie können 1000 Euro Kaltmiete erzielen, wäre die Wohnung nicht teuer und theoretisch nach 25 Jahren mit der Miete abbezahlt.
*Quelle/Fremdlink spiegel.de
Wer in der Hauptstadt lebt und seinem Vermieter die lecke Dachrinne oder den sich auflösenden Teppichboden melden will, bekommt immer seltener ein berlinerndes Urgestein ans Telefon. Immer häufiger dagegen kommt es vor, dass der Vermieter kryptische Namen wie "Blackstone Property Partners Europe Holding S.a.r.l." oder "Juventus Properties" trägt. Längst ist Berlin ein Magnet für Immobilieninvestoren. Für Gruppen, die sich weniger für die kaputte Regenrinne interessieren, sondern in Renditen denken und wissen, wie man diese optimiert.
*Quelle/Fremdlink sueddeutsche.de
Stellen der Restbuchwert eines abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten sofort abziehbare Betriebsausgaben oder Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes dar? Der BFH hat entschieden, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch vorweggenommene Erbfolge die Rechtsgrundsätze anzuwenden sind, die auch für Abbruchkosten beim Erwerb in Abbruchabsicht gelten.
Mit Urteil vom 27.05.2020 (III R 17/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Abbruchkosten für ein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbenes Grundstück bei einer Mitunternehmerschaft Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 255 Abs. 2 HGB darstellen. § 6 Abs. 3 EStG ist in diesem Zusammenhang nicht anzuwenden.
Sachlage im Streitfall
Der Vater des Steuerpflichtigen war Inhaber eines 66,6-%-Anteils an der Sport-X OHG, die ein Sportgeschäft betrieb. Im Jahr 2011 übertrug der Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gem. § 6 Abs. 3 EStG den Mitunternehmeranteil sowie ein im Sonderbetriebsvermögen gehaltenes Grundstück mit dem Ladenlokal auf den Steuerpflichtigen.
*Quelle/Fremdlink deubner-steuern.de
Ein Trend ist erst dann ein Trend, wenn die Deutsche Bahn ihn erkennt. Noch besser ist es, wenn sie bereits auf ihn reagiert hat. Seit Juli gibt es zusätzliche ICE-Verbindungen Richtung Ost- und Nordsee. Der Grund: Deutschlands Norden erlebt in diesem Jahr einen Ansturm von Touristen. Auslöser ist wie dieser Tage so oft das Coronavirus. Nachdem die erste Welle der Infektionen hierzulande überstanden zu sein scheint, zieht es Urlauber vermehrt in heimatliche Gefilde. Eine Reise in ein Nachbarland oder gar eine Fernreise halten viele für zu riskant.
Damit aber nicht genug: Vielen Besuchern scheint es an ihren neuen, inländischen Urlaubsorten mitunter so gut zu gefallen, dass sie überlegen, dort zeitweise sesshaft zu werden, sich also eine eigene Ferienwohnung oder gleich ein ganzes Haus zu kaufen. Der reizvolle Hintergedanke: Man hätte einen schönen und sicheren Rückzugsort für den Urlaub oder den nächsten Lockdown und könnte die Immobilie den Rest des Jahres über vermieten. Die Kosten für Kauf und Pflege des Anwesens würden sich auf diese Weise quasi selbst tragen.
*Quelle/Fremdlink boerse-online.de
Wie lange kann der Boom am Immobilienmarkt noch weitergehen? "Nicht sehr lange" lautet die Antwort, wenn man eine aktuelle Studie der UBS zurate zieht. Gemäß dem "Global Real Estate Bubble Index", einer jährlich erneuerten Analyse des Chief Investment Office von UBS Global Wealth Management, weist die Hälfte von 25 analysierten Städten ein Blasenrisiko oder eine deutliche Überbewertung am Markt für Wohnimmobilien auf.
Weiter steigende Risiken in Europa
Der Euroraum ist die Region mit den meisten überhitzten Wohnungsmärkten. Die stärksten Warnsignale zeigen laut der UBS-Expertise München und Frankfurt. Unmittelbar darauf folgen Paris und Amsterdam, für die ebenso wie für die beiden deutschen Städte ein Blasenrisiko besteht. Auch Zürich, Toronto und Hongkong zeigen starke Ungleichgewichte. Der Wohnungsmarkt von Vancouver liegt im Gegensatz zum Vorjahr in der Kategorie der überbewerteten Städte. Dies gilt ebenfalls für London, San Francisco, Los Angeles und in geringerem Maße auch für New York. Boston, Singapur und Dubai sind weiterhin fair bewertet. Das Gleiche gilt für Warschau, das erstmals in der Studie berücksichtigt wurde. Chicago bleibt als einziger Markt unterbewertet.
*Quelle/Fremdlink fondsprofessionell.de
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