
Immobilien News
Aktuelle Meldungen zu Immobilien
Dubai, bisher ein (Steuer-) Paradies, hat sich jüngst als bevorzugter Standort für "Influencer", also Personen mit großer Präsenz in den sozialen Medien, entwickelt, die von Steuerfreiheit und Prämien angezogen werden. Diese locken insbesondere deutsche Internetstars an, um dort zu leben und von dort aus ihre Tätigkeiten auszuüben. Doch es gibt dort auch viele deutsche Immobilieneigentümer.
Die Bekämpfung von Steuerumgehung
Olaf Scholz, ehemaliger Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler, hat im Jahr 2021 von einem anonymen Informanten eine CD erworben, die Informationen über steuerlich relevante Angelegenheiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) enthält. Der Kaufpreis belief sich auf 2 Mio. EUR. Der Wert dieser Datensammlung weckt Hoffnungen auf bedeutende Erkenntnisse für die deutsche Finanzbehörde.
Wer ist betroffen und welche Maßnahmen sind geplant?
Die Daten betreffen hauptsächlich Immobilien und Grundstücke deutscher Staatsbürger, die sich in den VAE befinden und in Deutschland wohnhaft sind. Solche steuerlich relevanten Informationen stehen normalerweise der deutschen Finanzverwaltung nicht zur Verfügung. Nunmehr werden diese Daten nach und nach durch die Finanzämter abgeglichen und ausgewertet. Der Schwerpunkt liegt auf Einnahmen, die aus Immobilientransaktionen (Verkauf und Vermietung) resultieren.
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Quelle/Fremdlink haufe.de
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer zum Beispiel über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären.
Was muss der Immobilienverkäufer dem Käufer mitteilen, was muss der Interessent dagegen selbst vorab überprüfen? Der BGH stellt nun klar: Dass der Käufer theoretisch etwas zur Kenntnis nehmen könnte, entlastet nicht automatisch den Verkäufer.
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer beispielsweise über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus. Nur in Einzelfällen sei keine Aufklärung nötig, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats am Freitag in Karlsruhe. Dabei komme es unter anderem darauf an, welche Vereinbarungen es zur Nutzung des Datenraums gab und wie wichtig die Information ist, um die es geht (Urt. v. 15.09.2023, Az. V ZR 77/22).
Konkret ging es in dem Fall um einen Immobilienkauf in Hannover und Sanierungskosten in Millionenhöhe. Im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen hatte die klagende Käuferin Zugriff auf einen von der Verkäuferin eingerichteten virtuellen Datenraum erhalten, der verschiedene Unterlagen zu dem Kaufobjekt enthielt. Unter den Unterlagen befand sich auch ein Protokoll der Eigentümerversammlung über eine Sonderumlage. Nachdem sie das Eigentum an dem Haus erworben hatte, wurde die klagende Verkäuferin aufgrund dieser Sonderumlage von den neuen Miteigentümern in Anspruch genommen. Von der Existenz dieser Sonderumlage wusste sie vor dem Kauf aber nichts, sie hatte die entsprechenden Unterlagen in dem virtuellen Datenraum nicht gelesen.
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Quelle/Fremdlink lto.de
Auch eine Einzimmerwohnung darf untervermietet werden.
Kann man auch bei einer Einzimmerwohnung »einen Teil der Wohnung« untervermieten? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Mieter während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts persönliche Gegenstände in der Wohnung ließ, den Rest der Wohnung aber unterviermietete. Sein Vermieter hatte ihm dies untersagt.
Wunsch des Mieters: Untervermietung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts
Der Mieter einer in Berlin gelegenen Einzimmerwohnung musste beruflich für einige Zeit ins Ausland und bat seinen Vermieter um die Gestattung der Untervermietung vom 15. Juni 2021 bis zum 30. November 2022 an eine namentlich benannte Person. Der Vermieter lehnte dies ab.
Der Mieter klagte auf die Erlaubnis der Untervermietung »eines Teils der Wohnung« und trug vor, er wolle für die Dauer seiner berufsbedingten Abwesenheit einen Teil der untervermieten, jedoch persönliche Gegenstände weiter in der Wohnung lagern.
Mieter schafft Fakten
Während seines Auslandaufenthalts lagerte der Mieter wie geplant seine in der (untervermieteten) Wohnung verbliebenen persönlichen Gegenstände dort in einem Schrank und einer Kommode sowie in einem am Ende des Flurs gelegenen, durch einen Vorhang abgetrennten, nur von ihm zu nutzenden Bereich von der Größe eines Quadratmeters. Er behielt zudem einen Wohnungsschlüssel.
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Quelle/Fremdlink steuertipps.de
Eine Steuerbefreiung ist auch bei der Renovierung ererbter Immobilie möglich
Das Vererben einer Wohnimmobilie unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Allerdings sieht der Fiskus unter bestimmten Umständen von einer Besteuerung ab, wenn ein Wohngebäude innerhalb der eigenen Familie vererbt und anschließend vom Erben kurzfristig selbst bezogen wird. Die Wüstenrot Bausparkasse verweist hierzu auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 3 K 3184/17 Erb).
Dieses hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Steuerbefreiung auch dann gewährt werden muss, wenn das ererbte Gebäude nicht sofort bezogen, sondern vor dem Einzug zunächst umfangreich renoviert wird.
Wichtig für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass Erben die Selbstnutzung der geerbten Wohnimmobilie unverzüglich, also ohne zeitlichen Verzug, aufnehmen. Oftmals möchte die nächste Generation aber das geerbte Familienheim vor dem Einzug renovieren – was dann?
Im konkreten Fall bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte eines Gebäudes. Nachdem der Sohn nach dem Tod des Vaters dessen Doppelhaushälfte erbte, wurden beide Wohneinheiten per Durchbruch im Keller zu einem Gesamtobjekt vereint. Für die weitergehenden Tätigkeiten, unter anderem zur Zusammenlegung der Haustechnik und der Heizungsanlagen, wurden zeitnah Angebote eingeholt und Aufträge vergeben. Aufgrund der angespannten Auftragslage im Handwerk und der erforderlichen Beseitigung eines Wasserschadens in der geerbten Immobilie kam es aber zu Verzögerungen, so dass die Renovierungsarbeiten am Gebäude erst nach zwei Jahren abgeschlossen waren. Bis dahin konnte der Immobilienerbe die geerbte Doppelhaushälfte nach eigener Angabe nicht beziehen.
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Quelle/Fremdlink cash-online.de
Immobilie geschenkt bekommen? Dann ist das nicht nur ein Privileg, sondern auch eine Verpflichtung.
Wer eine Immobilie geschenkt bekommt, kommt verglichen mit Kauf und Neubau günstig zu Eigentum. Und was dann? Einziehen, verkaufen, vermieten, umbauen? Alles das ist möglich: Beschenkte haben als neue Eigentümer die gleichen Rechte wie ihre Vorgänger - und die gleichen Pflichten.
Grundsätzlich können die Neuen mit der ihnen überschriebenen Immobilie also machen, was sie wollen. Grenzen setzen ihnen lediglich Gesetze und mögliche Vereinbarungen im Schenkungsvertrag. In diesem notariell beglaubigten Dokument lassen sich Alteigentümer typischerweise lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch einräumen, damit sie in ihrem Zuhause bleiben können, auch wenn es ihnen nicht mehr gehört.
Klauseln wie diese sind es, die den Handlungsspielraum der Neueigentümer einengen, weil sie bindend sind und von Schenkenden oft zusätzlich mit einem Rückforderungsvorbehalt kombiniert werden. Hält sich der Beschenkte also nicht an eine Vereinbarung, können Schenkende die Schenkung rückabwickeln.
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Quelle/Fremdlink sueddeutsche.de
Der BGH-Senat will seine Entscheidung dazu am 15. September verkünden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte Regeln für Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern verschärfen. In einem Verfahren um Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex in Hannover nannte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner am Freitag mehrere Fragen, die der Senat zum Urteil der Vorinstanz hatte.
Das Oberlandesgericht Celle hatte entschieden, die Käuferin sei Hinweisen auf mögliche Instandhaltungskosten nicht nachgegangen. Zudem habe sie im Kaufvertrag bestätigt, Unterlagen zu Sitzungen der Eigentümergemeinschaft der vergangenen drei Jahre erhalten zu haben. Ein wichtiges Protokoll hatte die Verkäuferin den Angaben nach erst drei Tage vor Unterzeichnung in einen Datenraum gestellt.
Zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen, sagte Brückner. Ob die Verkäuferin aber wirklich vollständige und richtige Angaben gemacht habe, sei zu prüfen.
Es könnte sein, dass das Oberlandesgericht in Celle sich noch einmal mit der Sache befassen muss. Der BGH-Senat will seine Entscheidung dazu am 15. September verkünden.(dpa-AFX)
Quelle/Fremdlink cash-online.de
Nicht alle Modernisierungsmaßnahmen führen zu einer Verjüngung der Baualtersklasse
Wie aufwändig muss eine Sanierung sein, damit der Vermieter eine Wohnung in eine jüngere Baualtersklasse einstufen kann? Zählt der Zeitpunkt der Modernisierung? Und wann ist eine Mieterhöhung (auf Grundlage des Mietspiegels) gerechtfertigt? So urteilen die Gerichte.
Im Mietspiegel wird auf das Baualter eines Gebäudes Bezug genommen. Für Mieterhöhungen auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete ist maßgeblich, wann das Haus oder die Wohnung errichtet worden ist: Das Gesetz nennt in § 558 Abs. 2 BGB Merkmale.
Ob eine Wohnung nach Modernisierung oder Sanierung als Neubauwohnung oder weiter als Altbauwohnung gilt, spielt bei der Einordnung in Baualtersklassen auch eine Rolle. Was hier entscheidend ist, sorgt zwischen Vermietern und Mietern häufig für Streit – vor allem, wenn im Anschluss ein Mieterhöhungsverlangen im Raum steht. Damit beschäftigen sich die Gerichte.
Quelle/Fremdlink haufe.de
Auch wenn der Vertrag auf den Vermieter läuft, können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.
Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens v. 9.11.2016 (BStBl I 2016, 1213), die die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG enthält, reicht für die Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG regelmäßig aus, es sei denn, es drängen sich Zweifel an deren Richtigkeit auf.
Quelle/Fremdlink haufe.de
Wer sein Erbe teilen muss, den erwarten ein paar Hürden.
Der Bundesfinanzhof diskutiert zurzeit über einen brisanten Fall, der weitgehenden Einfluss auf Erbengemeinschaften haben könnte: Ist ein Bewertungsabschlag einer Immobilie rechtlich zulässig, wenn es mehrere Erben gibt? Wie es zu dem Fall kam und welche Auswirkungen er hat.
Wenn Eltern ihren zwei Kindern ein Haus oder eine Wohnung vererben, war die Wertaufteilung bislang recht klar geregelt. Der geschätzte Verkehrswert der Immobilie wird, wenn nicht anders im Testament geregelt, zu 50 Prozent zwischen den beiden Erben aufgeteilt. Kommen mehr Erben ins Spiel, teilt sich der Wert nochmals gleichmäßig auf die Anzahl der Erben auf. Doch dieser Vorgang könnte bald komplizierter werden.
Denn das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 24. November 2022 entschieden, dass bei einer vererbten Immobilie mit zwei Erben der jeweilige Miteigentumsanteil nochmals mit einem Abschlag von 20 Prozent verrechnet werden muss. Der Wert des Miteigentumsanteils liegt bei zwei Erben also nicht jeweils genau bei 50 Prozent, sondern darunter.
Das Finanzamt Münster hat gegen das Urteil Revision eingelegt und der Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzhof. Eine Entscheidung steht bislang aus. Doch wie kommt es überhaupt zu diesem Urteil und welche Folgen hätte das für Erbengemeinschaften?
Quelle/Fremdlink haus.de
Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.
Einer der wohl häufigsten Gründe für einen Immobilienverkauf ist die Scheidung. Nicht immer erfolgt die Trennung vom ehemals gemeinsam genutzten Haus oder der Familienwohnung freiwillig. Groß kann jedoch mitunter der Druck sein, den einer der früheren Partner dabei auf den anderen ausübt. Umso ärgerlicher ist es für den Bedrängten, wenn die Veräußerung auch weitere finanzielle Folgen für ihn hat. Denn was bei einem Verkauf von Immobilien leicht übersehen wird, sind mögliche steuerliche Konsequenzen, die dieser Schritt mit sich bringt.
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann der Erlös aus dem Verkauf der Immobilien einkommensteuerpflichtig sein. Davon überrascht wurde ein Mann, über dessen Fall zuletzt der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az. IX R 11/21). Nachdem seine Ex-Ehefrau ihm mit einer Zwangsversteigerung des im Dezember 2008 erworbenen Einfamilienhauses gedroht hatte, verkaufte er ihr 2017 seinen hälftigen Miteigentumsanteil. Aus dem früheren Familienheim war er bereits 2015 ausgezogen. Seitdem wohnte die ehemalige Partnerin dort allein mit dem gemeinsamen Sohn.
Quelle/Fremdlink handelsblatt.com
Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zu einer Anschaffung im Sinne eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) nicht im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses, sondern im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem noch späteren Fristablauf ohnehin „automatisch“ (Annahmefiktion) erworben hätte.