Steuerberatung für Heilberufe: Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker
Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Beratung
Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die Beratung von Heilberufen
- u. a. Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Physiotherapeuten, Zahnärzte, Hebammen und Heilpraktiker.
Im deutschen Gesundheitswesen ändern sich die Vorgaben vom Gesetzgeber immer schneller. Arztpraxen sowie Unternehmen und Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen stehen anhaltend vor komplexen Herausforderungen. Wir entlasten und unterstützen Sie in Ihren steuerlichen Aspekten und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei ist unsere Beratung immer auf dem neuesten fachlichen Wissensstand.
Unsere Leistungen umfassen u. a. die steuerliche Beratung bei Gründung einer Praxis, Praxisverkauf, -übernahme oder Praxisübergabe - die Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen - die individuelle Steueroptimierung - Beratung bei Planung der Altersvorsorge und bei der Umsatzsteuer.
In der Lohnbuchhaltung erstellen wir Lohn- und Gehaltsabrechnungen und haben lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Blick. Auch bei Vertragsgestaltungen oder im betriebswirtschaftlichen Controlling sind wir mit ausgezeichnetem Fachwissen Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Unser Ziel als Steuerberater für Heilberufe ist immer eine individuelle professionelle Beratung, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Wir optimieren Ihre Steuerlast und helfen Ihnen Ihre finanzielle Zukunft erfolgreich zu gestalten. Unser Team unterstützt Sie in allen steuerlichen Fragestellungen. Darüber hinaus begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses einer Praxisgründung oder eines Praxisverkaufs - steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich.
Auf welche Berufe bezieht sich der Begriff Heilberufe?
Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Physiotherapeuten, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker
Der Begriff Heilberufe bezieht sich in Deutschland auf Berufe, deren zentrale Tätigkeit die unmittelbare Behandlung von Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden am Menschen oder Tier ist, oder die vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit erbringen.
Im rechtlichen Kontext – etwa im Einkommensteuerrecht oder in der Gewerbeordnung – zählen zu den Heilberufen vor allem die sogenannten "freiberuflichen Heilberufe", z. B.:
- Ärzte (alle Fachrichtungen)
- Zahnärzte
- Orthopäden
- Psychologen
- Psychiater
- Tierärzte
- Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Apotheker
Hinzu kommen weitere staatlich anerkannte Gesundheitsfachberufe wie:
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Hebammen
- Pflegefachkräfte (je nach Kontext)
- Podologen
Sowie:
- Dentallabore, medizinische Labore
- Altenpfleger, Pflegedienste
- Masseure, Massage Praxis, Medizinische Bademeister
- Beschäftigte im Gesundheitswesen (Notfallsanitäter, Krankenpfleger, Krankenschwester, Diätassistent)
- Medizinisch-technische Assistenten (MTA) in verschiedenen Fachrichtungen (Laboratoriumsanalytik, Radiologie etc.)
- Orthoptisten
*Bitte beachten Sie, dass dies Beispiele sind und dass es weitere Berufe gibt, die zu den Berufsgruppen und Unternehmen aus dem Gesundheitswesen zählen.
Unsere Leistungen für Heilberufe
Steuerberatung, Praxisgründung, Praxisverkauf, Praxisübernahme
Eine gründliche steuerliche und betriebswirtschaftliche Betrachtung ist die Voraussetzung für die Ermittlung, welche Maßnahmen für Sie als "Heilberufler" individuell die Besten sind. Dadurch gewährleisten wir Ihnen exzellente individuelle und gesamtheitliche Serviceleistungen - ob steuerlich oder betriebswirtschaftlich.
Um Sie von Beginn an als starker Partner an Ihrer Seite vollumfänglich zu betreuen, bieten wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:
- Gründungsberatung
Steuerrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung im Gründungsprozess. Hierunter fallen insbesondere die Wirtschaftlichkeitsberechnung, Investitionsplanung, Rechtsformwahl sowie die steuerliche Registrierung bei der Finanzbehörde. - Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung
Um Ihre Zahlen sowie die laufende Steuerbelastung im Blick zu haben, ist die Erstellung einer laufenden Buchhaltung von wichtiger Bedeutung. Als erfahrene Steuerberater erstellen wir die laufende Buchhaltung sowie die Jahresabschlüsse für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Praxis konzentrieren können. - Steueroptimierung
Durch unsere Expertise schaffen wir die gezielte Steueroptimierung für Sie. Zum Beispiel durch Hochrechnungstermine, die Nutzung von Steuervorteilen für bestimmte Investitionen oder die Optimierung von Abschreibungen. - Praxisverkauf oder -übernahme
Wenn eine Praxis verkauft oder übernommen wird, müssen viele steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, wie die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten und die Erfüllung von steuerlichen Pflichten beim Verkauf oder der Übernahme einer Praxis. - Planung der Altersvorsorge
Die Planung der Altersvorsorge ist besonders wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, die verschiedenen Optionen zur Altersvorsorge zu analysieren und zu bewerten, wie z.B. die steuerliche Behandlung von Renten oder die Nutzung von steueroptimierten Anlageformen. - Umsatzsteuer
In der Branche der Heilberufe gibt es viele Besonderheiten bezüglich der Umsatzsteuer, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Durch unsere Umsatzsteuerexperten können Ihre Sachverhalte korrekt behandelt werden. - Lohnbuchhaltung
Plötzlich Arbeitgeber? Um Ihre korrekte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung kümmern wir uns gerne und unterstützen Sie bei den laufenden Tätigkeiten.
Diese Dienstleistungen sind einige Beispiele und können je nach individueller Situation und Bedarf variieren. Es empfiehlt sich, ein unverbindliches Erstgespräch, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Ihr persönlicher Kontakt
Wieviel angestellte Ärzte im ambulanten Sektor verdienen, hatte eine Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und DocCheck Research zum Thema.
Ein zentrales Ergebnis: Ländliche Regionen punkten bei den Verdienstchancen angestellter Ärztinnen und Ärzte, besonders in größeren Praxen und wenn sie am Umsatz beteiligt sind. Allerdings gibt es offenbar weiterhin einen ausgeprägten Gender Pay Gap.
2024 waren insgesamt rund 64.000 Ärztinnen und Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) beschäftigt. Beim Großteil der Jüngeren unter 40 Jahren sind die Metropolen noch beliebt, ab 50 gewinnen dann die ländlicheren Regionen an Bedeutung.
Gute Verdienstchancen in ländlichen Regionen
Das lohnt sich der Umfrage zufolge auch monetär: In Vollzeit angestellte Fachärzte in der Provinz erzielen durchschnittlich 103.000 Euro Bruttojahresgehalt und damit rund 8.000 Euro mehr als ihre Berufskollegen in der Großstadt. Auch Hausärzte verdienen in kleineren Gemeinden mit durchschnittlich rund 96.000 Euro besser als in Metropolen (88.000 Euro).
Dabei beeinflussen sowohl die Praxisgröße als auch das Vergütungsmodell den Verdienst: In MVZ und mit Umsatzbeteiligung liegt das Jahresbrutto im Schnitt um rund ein Drittel höher als bei Festgehalt. Letzteres ist allerdings das mehrheitliche Modell (69 Prozent).
Gender Pay Gap bei 21 Prozent
Auffällig, so die apoBank, seien außerdem die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Die in Vollzeit arbeitenden angestellten Ärztinnen unter den Befragten erhalten im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Berufskollegen. Damit liegt die geschlechterbedingte Gehaltslücke bei Humanmedizinern mit Festgehalt über dem deutschen Durchschnitt, der laut Statistischem Bundesamt 2024 bei 16 Prozent lag.
(apoBank / STB Web)
Der BFH hat entschieden: Geschäftsführer- und Reinigungsleistungen können steuerfrei sein! Im Beschluss XI R 37/21 vom 4. September 2024 stellte der BFH klar, dass Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL weitreichender ist, als bisher angenommen – und das für Fälle vor der Einführung von § 4 Nr. 29 UStG.
Das Urteil im Überblick
- Geschäftsführungsleistungen: Keine Steuerpflicht, da diese der internen Organisation der Praxisgemeinschaft dienten und keine direkte Leistung an die Mitglieder darstellten.
- Reinigungsleistungen: Steuerfrei, da sie unmittelbar die steuerfreien Heilbehandlungen der Mitglieder unterstützten.
- Wesentliche Voraussetzung: Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, und die Praxisgemeinschaft darf nur die exakten Kosten anteilig weiterberechnen.
Warum ist das so revolutionär?
Dieses Urteil zeigt, dass selbst „klassische“ Leistungen wie Reinigung oder Geschäftsführung unter bestimmten Umständen steuerfrei oder nicht steuerbar sein können – eine massive Erleichterung für Praxisgemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. Es beweist auch, dass die Steuerbefreiung nach der MwStSystRL nicht nur Heilbehandlungen, sondern auch deren organisatorische Basis schützt.
Steuerberater-Tipp
Werden ähnliche Leistungen aktuell steuerpflichtig behandelt? Jetzt prüfen, ob eine Berufung auf die MwStSystRL infrage kommt! Nutzen Sie die Chancen, die dieser BFH-Beschluss bietet – zumindest für Zeiträume vor der Einführung von § 4 Nr. 29 UStG!
Der Fachkräftemangel beschäftigt viele Apotheken. 60 Prozent der im Rahmen des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) im Juli befragten Apotheken geben an, dass dieser in ihren Apotheken sehr stark oder stark spürbar sei.
Am häufigsten gesucht wurden im vergangenen Jahr PTA (in 70 Prozent der Apotheken), Approbierte (63 Prozent) und PTA-Praktikanten (52 Prozent). Dabei gaben nur 39 Prozent der Befragten an, dass sie (nahezu) alle offenen PTA-Stellen besetzen konnten. Bei den Praktikumsplätzen lag die Erfolgsquote bei 48 Prozent und bei den Approbierten bei 57 Prozent. Auch die Suche nach PKA, PHIP und PKA-Auszubildenden gestaltet sich oft schwierig. Nahezu alle offenen Stellen konnten in diesen Berufsgruppen 25 bis 43 Prozent der Apotheken besetzen.
Niedrige Bewerberzahlen und wachsende Ansprüche
Laut rund jeder zweiten Apotheke sind niedrige Bewerberzahlen die größte Hürde bei der Suche nach Fachkräften. Daneben erschweren insbesondere bei Approbierten und PTA hohe Gehaltsforderungen und wachsende Ansprüche an die Work-Life-Balance die Gewinnung neuer Mitarbeitenden. Vor allem bei PKA und PKA-Auszubildenden gibt es zudem häufig Qualifikationsdefizite.
Monetäre Anreize, flexible Arbeitszeiten und Softskills gefragt
Nach Meinung von gut 50 Prozent der befragten Apotheken spielt das Gehalt im Wettbewerb um Fachkräfte eine essenzielle Rolle und erfordert übertarifliche Angebote. Gleichzeitig sehen sich 71 Prozent der Befragten aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation immer seltener in der Lage, entsprechende Angebote zu machen. Weitere wichtige Kriterien für die Mitarbeiterbindung aus Inhabersicht sind flexible Arbeitszeiten/Teilzeitmodelle (86 Prozent) sowie Softskills in der Apothekenführung, die sich positiv auf Arbeitsklima/Teamkultur (90 Prozent) und Wertschätzung/Führungsstil (63 Prozent) auswirken.
Der APOkix des IFH KÖLN wird anhand monatlicher Onlinebefragungen als Stimmungsbarometer im deutschen Apothekenmarkt ermittelt.
(apoBank / STB Web)
