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Heilberufe - Steuerberatung

Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Beratung für Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und andere Heilberufe

Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die Beratung von Heilberufen

 - u. a. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Zahnärzte, Hebammen und Heilpraktiker. 

 

Im deutschen Gesundheitswesen ändern sich die Vorgaben vom Gesetzgeber immer schneller. Arztpraxen sowie Unternehmen und Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen stehen anhaltend vor komplexen Herausforderungen. Wir entlasten und unterstützen Sie in Ihren steuerlichen Aspekten und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei ist unsere Beratung immer auf dem neuesten fachlichen Wissensstand. 

 

Unsere Leistungen umfassen u. a. die steuerliche Beratung bei Gründung einer Praxis, Praxisverkauf, -übernahme oder Praxisübergabe - die Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen - die individuelle Steueroptimierung - Beratung bei Planung der Altersvorsorge und bei der Umsatzsteuer.

In der Lohnbuchhaltung erstellen wir Lohn- und Gehaltsabrechnungen und haben lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Blick. Auch bei Vertragsgestaltungen oder im betriebswirtschaftlichen Controlling sind wir mit ausgezeichnetem Fachwissen Ihr persönlicher Ansprechpartner. 

Unser Ziel als Steuerberater für Heilberufe ist immer eine individuelle professionelle Beratung, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Wir optimieren Ihre Steuerlast und helfen Ihnen Ihre finanzielle Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Ihre Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

 

Unser Team unterstützt Sie in allen steuerlichen Fragestellungen. Darüber hinaus begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses einer Praxisgründung oder eines Praxisverkaufs -  steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich. 

Heilberufe - Berufsgruppen

Alle Berufe, die sich mit der Vorbeugung, Behandlung und Heilung von Krankheiten und Verletzungen von Menschen beschäftigen.

 

Wir beraten folgende Berufsgruppen*

 

  • Niedergelassene Ärzte (alle Fachrichtungen), Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten 
  • Apotheker und Apotheken
  • Dentallabore, medizinische Labore
  • Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten 
  • Hebamme, Hebammen Praxis
  • Orthopäden, Orthopädische Praxis
  • Altenpfleger, Pflegedienste 
  • Masseure, Massage Praxis  
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen (Notfallsanitäter, Krankenpfleger, Krankenschwester, Diätassistent)  

 

 

*Bitte beachten Sie, dass dies Beispiele sind und dass es weitere Berufe gibt, die zu den Berufsgruppen und Unternehmen aus dem Gesundheitswesen zählen.

 

 

Unsere Leistungen für Heilberufe

Steuerberatung, Praxisgründung, Praxisverkauf, Praxisübernahme

Eine gründliche steuerliche und betriebswirtschaftliche Betrachtung ist die Voraussetzung für die Ermittlung, welche Maßnahmen für Sie als "Heilberufler" individuell die Besten sind. Dadurch gewährleisten wir Ihnen exzellente individuelle und gesamtheitliche Serviceleistungen - ob steuerlich oder betriebswirtschaftlich.  

 

Um Sie von Beginn an als starker Partner an Ihrer Seite vollumfänglich zu betreuen, bieten wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Gründungsberatung: Steuerrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung im Gründungsprozess. Hierunter fallen insbesondere die Wirtschaftlichkeitsberechnung, Investitionsplanung, Rechtsformwahl sowie die steuerliche Registrierung bei der Finanzbehörde.
  • Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung: Um Ihre Zahlen sowie die laufende Steuerbelastung im Blick zu haben, ist die Erstellung einer laufenden Buchhaltung von wichtiger Bedeutung. Als erfahrene Steuerberater erstellen wir die laufende Buchhaltung sowie die Jahresabschlüsse für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Praxis konzentrieren können.
  • Steueroptimierung: Durch unsere Expertise schaffen wir die gezielte Steueroptimierung für Sie. Zum Beispiel durch Hochrechnungstermine, die Nutzung von Steuervorteilen für bestimmte Investitionen oder die Optimierung von Abschreibungen.
  • Praxisverkauf oder -übernahme: Wenn eine Praxis verkauft oder übernommen wird, müssen viele steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, wie die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten und die Erfüllung von steuerlichen Pflichten beim Verkauf oder der Übernahme einer Praxis.
  • Planung der Altersvorsorge: Die Planung der Altersvorsorge ist besonders wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, die verschiedenen Optionen zur Altersvorsorge zu analysieren und zu bewerten, wie z.B. die steuerliche Behandlung von Renten oder die Nutzung von steueroptimierten Anlageformen.
  • Umsatzsteuer: In der Branche der Heilberufe gibt es viele Besonderheiten bezüglich der Umsatzsteuer, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Durch unsere Umsatzsteuerexperten können Ihre Sachverhalte korrekt behandelt werden.
  • Lohnbuchhaltung: Plötzlich Arbeitgeber? Um Ihre korrekte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung kümmern wir uns gerne und unterstützen Sie bei den laufenden Tätigkeiten.

 

Diese Dienstleistungen sind einige Beispiele und können je nach individueller Situation und Bedarf variieren. Es empfiehlt sich, ein unverbindliches Erstgespräch, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Der BFH hat entschieden: Geschäftsführer- und Reinigungsleistungen können steuerfrei sein! Im Beschluss XI R 37/21 vom 4. September 2024 stellte der BFH klar, dass Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL weitreichender ist, als bisher angenommen – und das für Fälle vor der Einführung von § 4 Nr. 29 UStG.
 
Das Urteil im Überblick

  • Geschäftsführungsleistungen: Keine Steuerpflicht, da diese der internen Organisation der Praxisgemeinschaft dienten und keine direkte Leistung an die Mitglieder darstellten.
  • Reinigungsleistungen: Steuerfrei, da sie unmittelbar die steuerfreien Heilbehandlungen der Mitglieder unterstützten.
  • Wesentliche Voraussetzung: Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, und die Praxisgemeinschaft darf nur die exakten Kosten anteilig weiterberechnen.

 
Warum ist das so revolutionär? 
Dieses Urteil zeigt, dass selbst „klassische“ Leistungen wie Reinigung oder Geschäftsführung unter bestimmten Umständen steuerfrei oder nicht steuerbar sein können – eine massive Erleichterung für Praxisgemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. Es beweist auch, dass die Steuerbefreiung nach der MwStSystRL nicht nur Heilbehandlungen, sondern auch deren organisatorische Basis schützt.
 
Steuerberater-Tipp
Werden ähnliche Leistungen aktuell steuerpflichtig behandelt? Jetzt prüfen, ob eine Berufung auf die MwStSystRL infrage kommt! Nutzen Sie die Chancen, die dieser BFH-Beschluss bietet – zumindest für Zeiträume vor der Einführung von § 4 Nr. 29 UStG!
 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Plötzlich Unternehmer – Praxisgründung auf dem Land

  • Wir stellen Ihnen hier die Präsentation unserer Informationsveranstaltung zur Verfügung.
     

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