Immobilien richtig vererben: Steueroptimierung und Vermögensschutz
So schützen Sie Ihre Immobilien beim Vererben vor Steuern und Familienstreit
Immobiliennachfolge in Frankfurt am Main und Dresden
Strategien für Familienfrieden, Vermögensschutz und Steueroptimierung
Immobilien sind wertvoll und das eigene Zuhause ist oft das Wertvollste im Leben. Wer seinen Nachlass regelt, möchte dieses Lebenswerk in guten Händen wissen. Leider können Erbschaften mit Immobilien auch in Streit oder Notverkäufen enden, weil das Thema zu spät berücksichtigt wird. Die größten Herausforderungen beim Immobilien-Erbe sind Familienstreit, Zwangsverkäufe, hohe Steuern und ein falsches Vertrauen in den Staat.
Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen unsere 4-teilige Experten-Serie „Immobilien gut vererben”. Erfahren Sie, wie Sie bei den Themen Immobilien, Erben & Schenken, Asset Protection-Vermögensschutz und der rechtzeitigen Nachfolgeplanung Verträge rechtssicher gestalten und rechtzeitig vorsorgen. Wir zeigen Ihnen detailliert, wie Sie die Nachlassplanung strategisch und rechtssicher angehen:
Unsere 4-teilige Immobilienserie: Ein Leitfaden für die perfekte Nachlassplanung von Immobilien
Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge und deren Folgen
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und der Nachlass gehört allen Erben gemeinsam zur "gesamten Hand".
Diese Erbengemeinschaft kann nur einstimmig über die Vermögensgegenstände verfügen.
Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Verkauf, Vermietung oder Instandhaltung der Immobilie droht Stillstand.
Im schlimmsten Fall kann eine Teilungsversteigerung erzwungen werden, was oft zu hohem Vermögensverlust und einem zerstörten Familienfrieden führt.
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Teil 2: Die steuerlich optimierte Übergabe des Familienheims im Erbfall
Die Erbschaftsteuerfreibeträge richten sich nach den Steuerklassen und betragen beispielsweise 500.000 EUR für Ehegatten und 400.000 EUR für Kinder.
Das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei an den Ehegatten vererbt werden.
Auch Kinder können das Familienheim bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei erben.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist eine unverzügliche Eigennutzung und eine Sperrfrist von 10 Jahren, in denen die Immobilie selbst bewohnt werden muss.
Vorsicht ist beim klassischen Berliner Testament geboten, da die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall verloren gehen können; ein Super-Vermächtnis kann diese Doppelbelastung vermeiden.
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Teil 3: Steuerlich optimierte Übergabe des Familienheims zu Lebzeiten
Die frühzeitige, lebzeitige Schenkung bietet den massiven Vorteil der 10-Jahres-Frist: Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren in voller Höhe neu genutzt werden.
Um sich wirtschaftlich abzusichern, kann die Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs erfolgen, was dem Schenker ein lebenslanges Wohn- oder Fruchtziehungsrecht (z.B. für Mieteinnahmen zur Pflegefinanzierung) sichert.
Der Nießbrauch mindert zudem den steuerlichen Wert der Schenkung, was die Steuerlast weiter senkt.
Wichtig sind vertragliche Rückforderungsklauseln, um die Immobilie bei unvorhersehbaren Ereignissen wie der Insolvenz, der Scheidung oder dem Vorversterben des Kindes zurückzufordern.
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Teil 4: Testament oder Erbvertrag als Lösung
Ein klar formulierter letzter Wille ist die Voraussetzung, um einen lebenslangen Familienkrieg zu verhindern.
Eine Teilungsanordnung ermöglicht es, gezielt festzulegen, welcher Erbe das Familienheim erhält, erfordert jedoch oftmals Ausgleichszahlungen an die anderen Miterben.
Ein Vorausvermächtnis ordnet den Gegenstand einem Erben zu, ohne dass eine Anrechnung auf den Erbteil oder eine Ausgleichszahlung stattfinden muss.
Ein enterbtes Kind hat Anspruch auf einen Pflichtteil, der sofort in bar fällig wird, was oft zu Notverkäufen der Immobilie führt.
Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers schützt vor Streit, sichert Minderjährige ab und garantiert die exakte Umsetzung Ihres Willens.
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