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Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Fall, der selten vorkommt, die Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids festgestellt.

Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden.

Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, so der BFH in seinem Urteil vom 8.11.2023 (Az. II R 22/20), wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann.

Im Sachverhalt ging es um die Schenkung einer Unternehmensbeteiligung des Vaters an den Sohn. Der Vater zahlte die Schenkungsteuer. Später nahm das Finanzamt gewährte Steuervergünstigungen teilweise zurück und änderte den Steuerbescheid. Im Verlauf des Einspruchsverfahrens ergingen weitere Änderungsbescheide, die jedoch insbesondere im Kontext der Gesamtschuldnerschaft von schenkender und beschenkter Person immer weniger nachvollziehbar waren.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 12.04.2024

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