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Unternehmensnachfolge für Familienunternehmen, Mittelstand und inhabergeführten Firmen

Suchen Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen? Wollen Sie Ihr Unternehmen verkaufen? Oder wollen Sie ein Unternehmen kaufen?

Regeln Sie die Unternehmensnachfolge rechtzeitig

Manchmal übernehmen Familienangehörige das Unternehmen. Aber wenn es keine Unternehmensnachfolger aus der Familie gibt? Oder die Kinder möchten die Firma nicht weiterzuführen? Nicht als Gesellschafter und nicht in Zusammenarbeit mit einem eingesetzten Geschäftsführer? Sie befürworten, dass das Familienunternehmen in andere Hände übergeht? Dann tritt die Unternehmensnachfolge in den Fokus. 

Ca. 125.000 mittelständische Unternehmen sollen 2024 durch eine Unternehmensnachfolge übergeben werden – und das im Durchschnitt jährlich bis Ende 2027*. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Zuge ihres aktuellen Nachfolgemonitors* ermittelt. Allein bis zum Ende des laufenden Jahres 2024 planen laut KfW rund 224.000 Inhaber im Mittelstand ihren Rückzug und streben dabei an, das Unternehmen in die Hände eines Nachfolgers zu legen. Betrachte man den Fünfjahreszeitraum von 2023 bis zum Ende des Jahres 2027, dann streben 626.000 der insgesamt 3,81 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge an. Eine rechtzeitig organisierte Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft von Familienunternehmen und mittelständischen Unternehmen. Sie erfordert eine langfristige Planung für eine erfolgreiche Umsetzung. Dabei stellt sie hohe Anforderungen an das Unternehmen, an seine Steuerberater und sonstigen externen Berater.

*Quelle/Fremdlink kfw.de

 

Familienunternehmen und verschiedene Möglichkeiten zur Unternehmensnachfolge

  • Unternehmensschenkung durch die vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensverkauf an Investor, Wettbewerber oder Mitarbeiter    
  • Unternehmensvererbung durch Erbvertrag oder Testament 

 

Unternehmensnachfolge: Verkauf, Kauf, Familiennachfolge, Altersabsicherung
Bei Verkauf des Unternehmens fallen Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer an. Bei Unternehmensnachfolge in der Familie, spielen die Erbschafts- und Schenkungssteuer eine große Rolle - aber auch die Einkommenssteuer. Oder soll die Unternehmungsnachfolge per Schenkung, durch einen Unter­neh­mens­ver­kauf erfolgen? Oder soll eine Fami­li­en­ge­sell­schaft oder Stif­tung als neuer Rechtsträger gegründet werden?  Es gibt viele Möglichkeiten, die individuell beurteilt werden müssen.

 

Was bedeutet rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge?
Kurz vorm 67. Geburtstag, 15 Jahre vorher, ganz spontan? Jeder Zeitpunkt "kann" erfolgreich sein - Wir empfehlen Ihnen dennoch, es nicht darauf ankommen zu lassen! Beginnen Sie 5-7 Jahre vor dem eigenen Ausscheiden als Unternehmer mit der Pla­nung der Unternehmensnachfolge. Vorausschauende Unternehmer haben die Nachfolge ihrer Firma ständig im Blick - denn die Nachfolgesuche ist schwierig. Darum sollten Senior-Chefs rechtzeitig einen geeigneten Nachfolger finden. Unternehmen stehen dabei vor Herausforderungen in Bezug auf Innovation, Digitalisierung, hohem Wettbewerbsdruck und manchmal auch der Abhängigkeit von einzelnen Großkunden. Alt-Unternehmenseigentümer und Nachfolgeinteressierte verunsichert ebenso die Anwendung des neuen Erbschaftssteuergesetzes. Und auch die Wegzugsbesteuerung sowie die Reform der Grunderwerbsteuer können Hindernisse für die Unternehmensnachfolge sein. 

 

Möchten Sie sich auf den frühen Übergang Ihres Unternehmens vorbereiten oder sind Sie bereit, ein Unternehmen zu übernehmen? Die S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Planung und beantworten Ihre Fragen, die sich bei der Unternehmensnachfolge oder dem Erwerb eines Unternehmens ergeben. Dabei sehen wir uns als Ihren Partner. Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen aller Branchen und Größen zählen zu unseren Mandanten. Unsere Arbeit ist Vertrauenssache - Diskretion und Neutralität sind selbstverständlich.

Ihre Fragen?

Vereinbaren Sie HIER ein Erstgespräch!

 

Unser Team unterstützt Sie beim Verkauf, der Vererbung Ihres Unternehmens oder beim Unternehmenskauf. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensübertragung - steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich. Wir beraten Sie zur Erbschaft- und Schen­kungs­steuer - der Einkommen-, Körper­schaft- und Gewer­be­steuer - der Umsatz­steuer und Grund­er­werb­steuer. Auch bei internationalen Sachverhalten.

 

Unternehmensverkauf - Planen Sie einen Unternehmensverkauf?

Wenn Sie keinen Nachfolger in der Familie finden, muss das Unternehmen für seinen Weiterbestand an einen externen Interessenten verkauft werden. Der Unternehmensverkauf ist immer eine Option und im besten Fall sollte der Unternehmensinhaber diese Möglichkleit in Ruhe vorher prüfen. Auch bei einem plötzlichen Todes- oder Unglücksfall, sollte der Verkauf nicht zu überhasteten Entscheidungen führen. Es gibt Interim-Geschäftsführer, die vorübergehend die Funktion übernehmen können - um in dieser Überbrückungszeit die bestmöglichen Käufer zu finden.

 

Es ist schwierig, gleich den perfekt passenden Käufer zu finden. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützte Internetbörse nexxt-change.org kann Ihnen dabei helfen, geeignete Interessenten für Ihr Unternehmen zu finden.

 

Denken Sie an diese Punkte

  • Planen Sie die Nachfolge frühzeitig
  • Binden Sie den Nachfolger früh in das Unternehmen ein
  • Überzeugen Sie sich von seinen Führungs-qualitäten 
  • Geben Sie die Verantwortung schrittweise an den Nachfolger weiter
  • Lassen Sie Veränderungen durch den Nachfolger zu

Der bevorstehende Generationenwechsel ist das Thema beim deutsche Mittelstand: Bis Ende 2020 suchten 227.000 Unternehmen einen Nachfolger für ihr Unternehmen. Warum übernehmen Sie also nicht ein bereits existierendes Unternehmen und führen es weiter?

Insbesondere Familienunternehmen werden oft nicht mehr von den Kindern übernommen und stehen dann zum Verkauf. Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, ist der Ist-Zustand des Unternehmens wichtig - genauso Ihre Vorstellungen vom zu erreichenden Soll-Zustand und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.

 

Due-Diligence: Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Due Diligence!
Bei der Due Diligence wird eine umfassende Prüfung des gesamten Unternehmens durchgeführt. Sie umfasst alle Bereiche, von der Buchhaltung bis hin zu Gehalts- und Lohnabrechnungen. Für eine exzellente umfangreiche Prüfung müssen Sie Experten hinzuziehen. Wir führen eine Due Diligence für Sie durch!

 

Formen der Due Diligence:

  • Tax Due Diligence - Steuercheck: Steuererklärungen, Steuerbescheide, Berichte über Steuerprüfungen zur Prüfung etwaiger Steuernachzahlungen
  • Financial Due Diligence - Fokus Bilanzen: Die letzten 3-5 Jahresabschlüsse und dazugehörige Unterlagen, Auswertungen eines ggf. vorhandenen Controllings 
  • Legal Due Diligence - Gefahr alte Verträge: Untersuchung aller rechtlichen Risiken (Alle Verträge: Miet-, Arbeits-, Lieferverträge, AGB´s)

 

Beispiele Checkpunkte der Tax & Financial Due Diligence

  1. Steuer- und Handelsbilanzen der letzten 3-5 Jahre
  2. Berichte des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters 
  3. Monats- und Quartalszahlen des laufenden Geschäftsjahres im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres
  4. Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
  5. Berichte und Ergebnisse der letzten Betriebsprüfung
  6. Steuerzahlungen und Steuererstattungen der letzten drei Jahre
  7. Darstellung der Bewegungen im Eigenkapital (Ausschüttung, Thesaurierung, Versteuerung)
  8. Cash-Flow-Rechnungen, soweit sie nicht aus den Abschlüssen hervorgehen
  9. Darstellung von Abwertungen und Abschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen
  10. Analyse der Rückstellungen
  11. Darstellung der sonstigen Vermögensgegenstände

 

Achtung Haftungsrisiken
Vor der Übernahme und dem Unternehmenskauf müssen Sie sich mit der Regelung der Haftungsrisiken auseinandersetzen. Wenn das Unternehmen Steuerschulden hat, sind Sie nach dem Unternehmenskauf gesetzlich verpflichtet für diese aufzukommen. Die Haftung für Steuerschulden kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden! Daher sollten Sie sich vor dem Kauf professionellen Rat einholen. Empfehlenswert ist in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, das der vorherige Unternehmensbesitzer bestätigt, dass es keine Steuerschulden gibt oder er im Fall von Steuerschulden für mögliche Nachzahlungen aufkommt.

  • Beispiel Haftung für Steuerschulden: Als Nachfolger haften Sie für alle betrieblichen Steuerschulden (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer,...) des vorherigen Unternehmeninhabers, welche im Kalenderjahr vor der Übernahme entstanden sind.
  • Beispiel Haftung für Löhne / Gehälter: Als Nachfolger übernehmen Sie die Angestelltenverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Ihre Haftung bezieht sich genauso auf Forderungen, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben - vor allem Lohn- / Gehaltsschulden aus den letzten zwölf Monaten.

Ein wichtiger Schritt beim Unternehmenskauf ist auch die vertragliche Gestaltung des Prozesses der Unternehmensübertragung. Sie sollten das Unternehmen vorher genau kennenlernen - Der Unternehmenswert muss festgelegt und die Übertragungsart müssen geklärt werden. Dazu gehören unbedingt die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung - müssen Steuer-Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden?

 

Wichtige Fragen für Sie als Unternehmenskäufer

  • Wie finanzieren Sie die Unternehmensübernahme?
  • Wie sind die Entwicklungschancen des Unternehmens?
  • Wie läuft der Unternehmenskauf "sauber" ab?
  • Wie viel ist das Unternehmen, die Firma oder der Betrieb tatsächlich wert?

 

Unternehmenskauf – Der Unternehmenspreis - Methoden der Bewertung

  • Das Substanzwertverfahren: Der Wert der einzelnen Bestandteile des Unternehmens = ergibt den Gesamtwert des Unternehmens
  • Das Kapitalwertverfahren: Discounted Cashflows = Abzinsung der zu erwarteten zukünftigen Zahlungsströme auf den heutigen Tag = Unternehmenswert
  • Das Marktwertverfahren: Branchenübliche Multiplikatoren = Z. Bsp. das EBITDA mit einem Faktor x multiplizieren = Kaufpreis 

Grundlage jeder Unternehmensbewertung ist immer eine saubere Buchführung, die vollständig vom Unternehmensverkäufer dargestellt werden muss.

 

Wo findet man Firmen die zum Verkauf stehen? 
Unter der Deutschen Unternehmerbörse (DUB) sind Unternehmen gelistet, die gekauft und verkauft werden können. Daneben gibt es auch eine Käuferbörse. Es zählen ebenfalls interaktive Marktplätze für Insolvenzkäufe, Berater und Franchisenehmer zum Angebot. Hinter der DUB steht u.a. Das Handelsblatt. 

  • Hier sehen Sie eine Übersicht der Börsen zur Unternehmensnachfolge

 

Fazit
Wer ein Unternehmen kauft, geht immer ein Risiko ein. Sie sollten sich erfahrene Berater an Ihre Seite holen - wir sind auf Unternehmensnachfolge spezialisiert.

 

Wir beraten Sie beim Unternehmenskauf - Vereinbaren Sie HIER ein Erstgespräch!

 

Wir sind spezialisiert in der Unternehmensnachfolge (Verkauf / Kauf) und unterstützen Sie beim Kauf eines Unternehmens, bei der Unternehmensbewertung und bei der Finanzierung. Hier können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Unser Team begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensübernahme - steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich. Wir beraten Sie zur Körper­schaft- und Gewer­be­steuer - der Umsatz­steuer und Grund­er­werb­steuer. Auch bei internationalen Sachverhalten.

Bei Bedarf werden wir durch kooperierende Experten unterstützt. 

 

  • Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
  • Unternehmensnachfolge beim Generationenwechsel
  • Beratung bei fehlendem Unternehmensnachfolger
  • Beratung bei Unternehmenskauf
  • Steuer-Gestaltung für die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen 
  • Beratung bei externer / interner Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbewertung und Nachfolgeprozess  
  • Rechtliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge (Unternehmertestament, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Anpassung der testamentarischen Vorgaben) 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer­er­klä­rung
  • Erbvertrag, Testa­ment und Vermö­gens­über­tra­gungen
  • Prüfung aller Unterlagen (Due Diligence)
  • Vertragsverhandlungen mit Käufern
  • Abwicklung: Steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Beratung 
  • Treuhandabwicklung
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung für Nachfolge-Möglichkeiten
  • Nachfolge-"Fahrplan"
  • Ermittlung des Unternehmenswertes und des Verkaufspreises

 

Wir zeigen hier Auszüge unserer Dienstleistungen. Bitte fragen Sie uns HIER, falls Sie einen benötigte Leistung vermissen! 

 

 

Wenn der Erbe aus der Familie kommt, wissen Sie schon einmal, an wen das Unternehmen übertragen werden soll. Aber dann taucht das "Problem" mit der Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf. Abhängig von den jeweiligen Umständen muss das Unternehmensvermögen entweder voll versteuert werden oder es kann zu 85 Prozent oder sogar ganz von der Steuer befreit werden. Dabei geht hier nicht nur um das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - sondern auch um das Erbrecht. Gibt es weitere Erben neben dem Nachfolger, die beispielsweise ausbezahlt werden müssen? Muss das Geld dafür aus dem Unternehmen heraus aufgebracht werden oder gibt es weiteres Vermögen, das dazu eingesetzt werden kann? 

Dabei gelten Besonderheiten für große Unternehmensvermögen und auch für Familienunternehmen. Es sind knifflige Regelungen und damit Sie teure Steuerfehler vermeiden - sollte Sie schon bei der Planung der Übertragung ein Steuerberater beratend untertützen. 

 

Ist das Unternehmen eine Personengesellschaft? Dann spielen auch gesellschaftsvertragliche Regelungen eine wichtige Rolle. Sie können zum geplanten Übertragungsweg passen oder ihn durchkreuzen. Das muss früh in die Planung mit einbezogen werden. Bei den Freien Berufen müssen die berufsrechtlichen Vorschriften beachtet werden, nach denen ein Wunsch-Nachfolger z. B. die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen mitbringen muss.

Oft wird bei Familienunternehmen eine "gleitende" Unternehmensübergabe geplant. Übergeber und Nachfolger sind eine Zeitlang gemeinsam im Unternehmen tätig. Klare Regeln sind in diesem Fall unabdinbar! Die Kompetenzverteilung und der zeitliche Ablauf muss verbindlich definiert sein. Es besteht immer die Gefahr von Konflikten bei der Gestaltung der Nachfolge.

 

 

Bei einem Wechsel der Unternehmensspitze ist es notwendig, den Unternehmenswert zu ermitteln. Innerhalb der Familie geht es um die Abfindung von Erben die verzichten - bei einem Unternehmensverkauf muss ein Verkaufspreis bestimmt werden. Eine realistische Einschätzung des Unternehmenswerts ist die Vorbedingung für einen erfolgreichen Verkauf.

 

Für die steuerlichen Aspekte gibt es ein z. B. ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das mit Pauschalierungen arbeitet. Bei Freien Berufen - Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte - haben sich Verfahren für die Bewertung etabliert, die die Besonderheiten und Unterschiede gegenüber gewerblichen Betrieben erfassen: Die besondere Bedeutung von Kunden-, Mandanten- oder Patientenbeziehungen.

 

3 Möglichkeiten von Unternehmenswertberechnungen

  1. Ertragswertmethode
    Sie baut darauf auf, welche Erträge das Unternehmen in Zukunft erbringen wird. 

  2. Discounted-Cashflow-Verfahren
    Im Unterschied zur Ertragswertmethode werden nicht die Erträge, sondern die Einnahmenüberschüsse abgezinst.

  3. Multiplikatorenverfahren
    Der Unternehmenswert wird ermittelt, indem eine Gruppe vergleichbarer börsennotierter Unternehmen aufgestellt wird. 

 

Unternehmensbewertung in der Steureberatung
Steuerberater*innen sollten vertiefte Kenntnisse der wichtigsten Bewertungsverfahren haben.

Anlässe, ein Unternehmen zu bewerten, gibt es viele. Sei es, dass der Inhaber plötzlich verstorben ist und der Wert des Unternehmens für die Erb*innen und das Finanzamt von Bedeutung ist, sei es, dass eine Gesellschafterin, etwa um die coronabedingten Herausforderungen zu stemmen, neu ins Unternehmen aufgenommen werden soll, sei es, dass wegen einer Scheidung der Wert des Unternehmens zur Berechnung des Zugewinnausgleichanspruchs von Bedeutung ist.

 

Vielzahl verschiedenster Bewertungsmethoden
Denn um ein Unternehmen sachgerecht zu bewerten, bedarf es sehr viel mehr, als die Zusammenführung von Jahresabschlüssen und Umsatzergebnissen der letzten Wirtschaftsjahre. Vielmehr ist eine umfassende Betrachtung des Unternehmens vorzunehmen. Wir groß ist das Unternehmen, welchen Markt bedient es, wie ist dieser strukturiert, wie ist das Management organisiert, ist eine Veränderung bei der Kundschaft bzw. beim Absatz zu erwarten, gibt es rechtliche oder tatsächliche Änderungen, die Einfluss auf das zukünftige Unternehmensergebnis haben werden, und, und, und. Gerade in Coronazeiten ist es besonders schwierig, vorherzusagen, wie sich der Markt in bestimmten Branchen weiterentwickelt. Bei einer Unternehmensbewertung werden in der Vergangenheit liegende Ereignisse berücksichtigt, um daraus eine Prognose für die Zukunft zu entwickeln. Zugleich sind aktuelle und in der Zukunft liegende politische, wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Veränderungen zu berücksichtigen.

*Quelle/Fremdlink stb-web.de

 

 

 

 

Altersvorsorge und Altersabsicherung

Das Unternehmen kann für den Inhaber eine wesentliche Quelle für seine eigene Altersvorsorge darstellen. Bei der Übergabe an einen Nachfolger aus der Familie kann z. B. statt eines Verkaufs eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vorgenommen werden.

 

Der Übernehmer muss sich verpflichten, dem Übergeber bis zu dessen Tod vertraglich festgelegte Versorgungsleistungen zu zahlen. Beim Zahlenden sind diese Versorgungsleistungen als Sonderausgaben abziehbar - der Empfänger muss sie als wiederkehrende Bezüge versteuern. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zwar das Unternehmen zu übertragen, aber sich einen anteiligen Nießbrauch an den Unternehmensgewinnen vorzubehalten.

 

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

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